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Gesetzgebung
   BGBl. I 1978 S. 1108   

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BGBl. I 1978 S. 1108 (https://dejure.org/1978,8099)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 31.07.1978, Seite 1108
  • Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens
  • vom 25.07.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (398)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Rn. 2 Das Ausländergesetz vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1108), - im folgenden: AuslG - sieht ebenso wie zuvor die Verordnung über die Anerkennung und die Verteilung von ausländischen Flüchtlingen (Asylverordnung) vom 6. Januar 1953 (BGBl. I S. 3) ein besonderes Verwaltungsverfahren für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und politisch Verfolgter vor.
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Rn. 2 Die Rechtsstellung der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland ist vor allem im Ausländergesetz vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1108), - im folgenden: AuslG - geregelt.
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Rn. 2 1. Nach § 34 Abs. 1 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens vom 25. Juni 1978 (BGBl. I S. 1108) -- im folgenden: AuslG -- war in Asylsachen die Berufung gegen Urteile der Verwaltungsgerichte ausgeschlossen, wenn die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde.
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