Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

14.06.2005

Bundestag - Drucksache 15/5674

Gesetzentwurf, Urheber:FraktionBündnis90/DieGrünen,FraktionderSPD

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 2360   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,55120
BGBl. I 2005 S. 2360 (https://dejure.org/2005,55120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,55120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 17.08.2005, Seite 2360
  • Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse
  • vom 12.08.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 15.06.2005   BT   Anwendung der DNA-Analyse soll erleichtert werden
  • 29.06.2005   BT   Breite Mehrheit für Reihengentests zur Aufklärung von Verbrechen
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1293/07

    Verfassungsmäßigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und …

    b) Diese Voraussetzungen erlauben auch - wie vom Gesetzgeber durch die Einführung des § 81g Abs. 1 Satz 2 StPO ausdrücklich vorgesehen (eingeführt durch das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12. August 2005, BGBl I S. 2360) - eine Anordnung der Maßnahme wegen Straftaten, die jeweils für sich keine Straftaten von erheblicher Bedeutung darstellen, deren wiederholte Begehung aber im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichsteht.
  • EGMR, 04.06.2013 - 7841/08

    PERUZZO AND MARTENS v. GERMANY

    Diese alternative Begründung für die Entnahme von Körperzellen wurde durch das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12. August 2005 (BGBl. I, S. 2360) in § 81g Abs. 1 eingeführt.
  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1028/06

    Zulässigkeit der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen und der …

    Rn. 3 Diese Voraussetzungen erlauben auch - wie vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen - eine Anordnung der Maßnahme im laufenden Strafverfahren (…vgl. BTDrucks 13/10791, S. 5;… BTDrucks 15/5674, S. 8 f., 11 f.; nach dem Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12. August 2005, BGBl I S. 2360, regeln § 81 g Abs. 1 bis 3 und 5 StPO nunmehr die Maßnahme im laufenden Ermittlungsverfahren und § 81 g Abs. 4 und 5 StPO die sog. retrograde Erfassung).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06

    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der molekulargenetischen Untersuchung von …

    Dies gilt auch für die nunmehr nach dem Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12. August 2005 (BGBl I S. 2360) in § 81 g Abs. 4 und 5 StPO geregelte retrograde Erfassung (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 2006 - 2 BvR 1028/06 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • LG Potsdam, 12.12.2005 - 24 Qs 169/05

    Molekulargenetische Untersuchung von Spurenmaterial unbekannter Herkunft: Wegfall …

    Rn. 7 Durch das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12. August 2005 (BGBl. I 2005, 2360), das am 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde der Absatz 1 des § 81 f StPO neu gefasst.
  • OLG Köln, 16.08.2005 - 2 Ws 345/05

    Anlasstat für die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters

    Ob nach dem Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12.08.2005 - BGBl I 2360 -, das die Voraussetzungen für die Entnahme von Körperzellen neu gefasst hat, von einer Straftat von erheblicher Bedeutung auszugehen wäre, kann offen bleiben.
  • LG Hanau, 31.07.2014 - 3 Qs 56/14

    DNA-Identifizierung nach Verfahrenseinstellung gemäß § 47 Abs 1 Satz 1 Nr 3 JGG.

    Rn. 20 Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass § 81g Abs. 1 bis 3 StPO seit der Neufassung durch das Gesetz zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse vom 12.08.2005 (BGBl I S. 2360) die Maßnahmen in einem laufenden Ermittlungsverfahren und § 81g Abs. 4 StPO die sogenannte retrograde Erfassung regelt (BVerfG, Beschl. 15.08.2006, 2 BvR 1028/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht