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25.05.1993

Bundestag - Drucksache 12/5015

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürVerkehr(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1993 S. 2089   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,20008
BGBl. I 1993 S. 2089 (https://dejure.org/1993,20008)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 22.12.1993, Seite 2089
  • Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
  • vom 20.12.1993

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …

    Rn. 3 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2089) wurden die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine Neuordnung des Eisenbahnwesens des Bundes und der Länder, insbesondere für die Umwandlung der Bundeseisenbahnen in handelsrechtliche Gesellschaften, geschaffen.
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Hinsichtlich der Bundeseisenbahnen und des Baues von Schienennetzen steht dem Bund sowohl gemäß Art. 73 Nr. 6a GG die Gesetzgebungskompetenz als auch gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG a.F., ebenso aber auch gemäß Art. 87e GG, eingefügt durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2089), die Verwaltungskompetenz zu.
  • BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92

    Bundesgrenzschutz

    Rn. 92 a) Bis zur Änderung des Grundgesetzes durch Gesetz vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2089) wurden die Bundeseisenbahnen gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG a.F. in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt.

    Rn. 99 b) Auch die Neugestaltung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen im Zuge der Neuordnung des Eisenbahnwesens durch verfassungsänderndes Gesetz vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2089) beließ dem Bund mit der Kompetenz zur Eisenbahnverkehrsverwaltung gemäß Art. 73 Nr. 6a, 87e Abs. 1 Satz 1 GG die Aufgaben der Bahnpolizei auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes.

  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Rn. 17 a) Die bis zur Bahnreform in bundeseigener Verwaltung geführten Bundeseisenbahnen wurden in der mehrstufig aufgebauten Bahnreform durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl I 2378) und durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl I 2089) dahin umstrukturiert, daß sie als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form durch die Deutsche Bahn AG geführt werden, deren 100%iger Eigner (jedenfalls zur Zeit noch) der Bund ist.
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches …

    Bereits vor der Schaffung des Art. 87e GG durch das Änderungsgesetz vom 20. Dezember 1993 (BGBl I S. 2089) waren die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn Sondervermögen des Bundes, bei denen nach Art. 110 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG nur die Zuführungen und Ablieferungen in den Haushaltsplan einzustellen waren.
  • BVerwG, 14.06.2016 - 10 C 7.15

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Eisenbahninfrastrukturunternehmen; …

    Rn. 25 Art. 87e GG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2089) eingefügt.
  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12

    Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner …

    Das Bundesgesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395) übertrug entsprechend den durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2089) neu eingefügten Vorschriften der Art. 87e Abs. 1 Satz 2, Art. 106a und Art. 143a Abs. 3 GG zum 1. Januar 1996 die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr der bisherigen Bundeseisenbahnen vom Bund auf die Länder.

    Insoweit bedarf es keiner abschließenden Klärung der Abgrenzung der Gesetzgebungszuständigkeiten im Einzelnen, wie sie sich unter Berücksichtigung der durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2089) neu eingefügten Vorschriften der Art. 87e Abs. 1 Satz 2, Art. 106a und Art. 143a Abs. 3 GG sowie nach Erlass des Bundesgesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395) und neben den bestehenden unionsrechtlichen Regelungen (vgl. Verordnung (EG) 1370/2007) darstellt (…vgl. Möstl, in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Art. 87e, Rn. 15, 136 ff.).

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 22.04

    Bundesgrenzschutz; Bahnpolizei; Bundespolizei; Deutsche Bahn AG; …

    Verfassungsrechtliche Überlegungen verstärken diesen Befund: Art. 87e GG i.d.F. des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl I 2089) grenzt die Eisenbahnverkehrsverwaltung für Eisenbahnen des Bundes (Art. 87e Abs. 1 GG) ab von der Verpflichtung des Bundes, diese Eisenbahnen als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form zu führen (Art. 87e Abs. 3 Satz 1 GG).
  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2008 - 14 K 2147/07

    DB-Regio gewinnt im Streit mit dem VRR

    Diesbezüglich bestimmt Art. 143 a Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I 2089), dass die Erfüllung der Aufgaben im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs der bisherigen Bundes-Eisenbahnen bis zum 31. Dezember 1995 Sache des Bundes ist (bzw. war).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 22 C 21.951

    Verwaltungsrechtsweg für einen Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und einer …

    Rn. 25 1.4 Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass es nicht darauf ankommt, ob die Vertragsparteien bei Abschluss der Vereinbarung 1987 öffentliche Aufgaben wahrnahmen (…Rn. 42 des BA), so dass auch nicht entscheidungserheblich ist, dass der Bau von Schienenwegen und Bahnhöfen seit der Bahnreform im Jahr 1993 (Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 20.12.1993, BGBl. I S. 2089) "keine öffentliche Aufgabe des Bundes (…)" mehr darstellt.
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 K 3838/00

    Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung für die Errichtung und den …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.02.2004 - L 7 (5) SB 8/02

    Streit über die Prozessfähigkeit des beklagten Landes; Verlust der …

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 7 MS 107/07

    Anfechtung einer Plangenehmigung bezüglich der Errichtung eines Funksendemastes …

  • VG Ansbach, 20.08.1999 - AN 17 E 99.00911

    Abgrenzung zwischen einem beliehenen Unternehmer und einer gesetzlichen Zuweisung …

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