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16.09.1993

Bundestag - Drucksache 12/5685

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürWirtschaft(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 1569   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,24552
BGBl. I 1994 S. 1569 (https://dejure.org/1994,24552)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 23.07.1994, Seite 1569
  • Drittes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
  • vom 15.07.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    In den §§ 43 a bis 44 b WPO in der Fassung des Gesetzes vom 15. Juli 1994 (BGBl I S. 1569) werden auch die Sozietätsmöglichkeiten mit Angehörigen freier Berufe aufgeführt.
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 94-IV-00

    Versagung der Zulassung zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer; Anforderungen an die …

    Er verband dieses Gesuch mit der Erklärung, dass für die Zulassung und die Prüfung die Wirtschaftsprüferordnung in der vor In-Kraft-Treten des Dritten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung vom 15. Juli 1994 (BGBl. I S. 1569) geltenden Fassung maßgeblich sein solle.

    Nachdem das SMWA den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 21. Mai 1997 darauf hingewiesen hatte, dass der Antrag aufgrund fehlender Nachweise über die Prüfungstätigkeit gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer - Wirtschaftsprüferordnung - in der nach Artikel 2 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung vom 15. Juli 1994 (BGBl. I S. 1569) anzuwendenden Fassung (WPO) unvollständig sei, reichte dieser eine Bescheinung des G.-verbandes S. e.V. vom 5. Mai 1997 über Prüfungszeiten gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 WPO für den Zeitraum vom 1. Oktober 1993 bis zum 30. April 1997 nach, in der 352 Arbeitstage mit verschiedenen Tätigkeiten unter verschiedenen Rubriken einzeln aufgelistet wurden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 4 A 2591/02

    Widerruf der Bestellung als Wirtschaftsprüfer; Unzulässigkeit des Widerrufs der …

    Rn. 19 Gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 5 WPO, der vorliegend in der Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 15. Juli 1994 (BGBl. I S. 1569) anzuwenden ist, musste der Beklagte die Bestellung des Klägers als Wirtschaftsprüfer widerrufen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlagen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 4 A 3311/97

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer: Ausnahmegenehmigung für die Leitung von …

    Rn. 26 Maßgeblich für die Entscheidung des Rechtsstreits ist § 47 WPO in der seit dem 1. Januar 1995 geltenden Fassung (Art. 1 Nr. 36 und Art. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung vom 15. Juli 1994, BGBl. I S. 1569).

    Rn. 35 Gesetzentwurf vom 16. September 1993, aaO, S. 28:.

  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 3-IV-01
    Er verband dieses Gesuch mit der Erklärung, dass für die Zulassung und die Prüfung die Wirtschaftsprüferordnung in der vor In-Kraft-Treten des Dritten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung vom 15. Juli 1994 (BGBl. I S. 1569) geltenden Fassung maßgeblich sein solle.

    Nachdem das SMWA mit Schreiben vom 9. Mai 1997 darauf hingewiesen hatte, dass der Antrag aufgrund fehlender Nachweise über die Prüfungstätigkeit gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer - Wirtschaftsprüferordnung - in der nach Artikel 2 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung vom 15. Juli 1994 (BGBl. I S. 1569) anzuwendenden Fassung (WPO) unvollständig sei, reichte der Beschwerdeführer eine Bescheinigung des G.-verbandes S. e.V. vom 5. Mai 1997 über Prüfungszeiten gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 WPO für den Zeitraum vom 1. Oktober 1993 bis zum 30. April 1997 nach, in der 352 Arbeitstage mit verschiedenen Tätigkeiten unter verschiedenen Rubriken einzeln aufgelistet wurden.

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 3.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der …

    Diese ist Ausdruck einer Sachgesetzlichkeit, die der Gesetzgeber aufgegriffen und von der er sich auch bei der Weiterentwicklung des Rechts der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer - zuletzt im Dritten Änderungsgesetz zur Wirtschaftsprüferordnung vom 15. Juli 1994 (BGBl I S. 1569) - hat leiten lassen.
  • FG Münster, 22.11.2005 - 13 K 3370/00

    Gewerbliche Tätigkeit als Treuhänder

    Der Klägerin ist auch zuzugeben, dass durch die Neufassung der WPO zum 01.01.1995 (Drittes Gesetz zur Änderung der WPO vom 15.07.1994, BGBl. I, S. 1569) die frühere "Vereinbarkeitsregelung" in § 43 Abs. 4 Nr. 4 WPO a.F. durch eine ausdrückliche positive Formulierung ersetzt wurde.
  • OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 7 U 41/12

    Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Mittelverwendungskontrolleur …

    Denn dabei handelt es sich nicht um ein die gesamte Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern kennzeichnendes Merkmal; in der Begründung zum Gesetz vom 15.7.1994 (BGBl. I 1569), mit dem die in § 2 Abs. 3 Nr. 2, 3 WPO genannten Tätigkeiten dem Kernbereich der Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer zugeordnet wurden, wird ausdrücklich darauf abgestellt, dass diese früher nicht zum Kernbereich des Berufs gehörenden Tätigkeiten aufgrund der Entwicklung inzwischen das Berufsbild mitprägen (BT-DrS 361/93 S. 54).
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 1.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der …

    Diese ist Ausdruck einer Sachgesetzlichkeit, die der Gesetzgeber aufgegriffen und von der er sich auch bei der Weiterentwicklung des Rechts der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer - zuletzt im Dritten Änderungsgesetz zur Wirtschaftsprüferordnung vom 15. Juli 1994 (BGBl I S. 1569) - hat leiten lassen (vgl. BTDrucks 12/7648 S. 31 ).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2012 - 7 U 128/11

    Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds

    Denn dabei handelt es sich nicht um ein die gesamte Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern kennzeichnendes Merkmal; in der Begründung zum Gesetz vom 15.7.1994 (BGBl. I 1569), mit dem die in § 2 Abs. 3 Nr. 2, 3 WPO genannten Tätigkeiten dem Kernbereich der Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer zugeordnet wurden, wird ausdrücklich darauf abgestellt, dass diese früher nicht zum Kernbereich des Berufs gehörenden Tätigkeiten aufgrund der Entwicklung inzwischen das Berufsbild mitprägen (BT-DrS 361/93 S. 54).
  • BVerfG, 21.11.1995 - 1 BvR 784/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a Wirtschaftsprüferordnung

  • OLG Frankfurt, 14.12.2012 - 7 U 21/12

    Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 12 B 8.12

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Ausnahmegenehmigung; gesetzlicher Vertreter; …

  • BVerwG, 13.12.1995 - 1 B 233.94

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Rahmen einer …

  • VG München, 01.09.1998 - M 16 E 98.3364

    Anspruch auf Zulassung zum Examen für vereidigte Buchprüfer; Bestimmung der …

  • VG Oldenburg, 25.04.2002 - 12 A 842/00

    Ergänzungsprüfung; Prüfung; Wirtschaftsprüfer

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