Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

20.04.1998

Bundestag - Drucksache 13/10429

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1998 S. 2035   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,32947
BGBl. I 1998 S. 2035 (https://dejure.org/1998,32947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,32947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 13.08.1998, Seite 2035
  • Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz - ...
  • vom 06.08.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • EuGH, 27.05.2014 - C-129/14

    Es verstößt nicht gegen die Charta der Grundrechte, dass im Schengen-Raum das …

    Rn. 25 Nach § 1 des Gesetzes betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages vom 6. August 1998 (BGBl. 1998 I S. 2035) können alle deutschen Gerichte dem Gerichtshof auf dem von Art. 35 EU erfassten Gebiet eine Frage zur Vorabentscheidung vorlegen, die sich auf die Gültigkeit und die Auslegung von Rahmenbeschlüssen, auf die Auslegung von Übereinkommen oder auf die Gültigkeit und die Auslegung der dazugehörigen Durchführungsmaßnahmen bezieht.
  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 87/98

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Lacour

    Ungeachtet dessen, ob das Schengener Durchführungsübereinkommen und das EG-ne bis in idem-Ubereinkommen überhaupt dem Regelungsbereich des am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen (BGBl. I S. 728) "EuGH-Gesetz" vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2035) unterfallen (vgl. dazu Schomburg StV 1999, 246, 248), ist eine Vorlage nur dann veranlaßt, wenn eine Auslegung von Gemeinschaftsrecht entscheidungserheblich ist.
  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes …

    Rn. 24 a) Nach § 1 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 des am 1. Mai 1999 in Kraft getretenen Gesetzes betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages (EUV) (EuGH-Gesetz - EuGHG) vom 6. August 1998 (BGBl I 2035; 1999 I 728) hat ein Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung Fragen u.a. zur Auslegung von Übereinkommen auf dem Gebiet der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen vorzulegen, wenn es eine Entscheidung darüber zum Erlaß seines Urteils oder Beschlusses für erforderlich hält.
  • BVerfG, 13.08.2009 - 2 BvR 471/09

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Bewilligung der Auslieferung …

    Die Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 35 EUV in Verbindung mit dem Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz) vom 6. August 1998 (BGBl 1998 I S. 2035; BGBl 1999 I S. 728) lägen nicht vor.
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08

    Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot; …

    Die Voraussetzungen, unter denen die Vorlage eines Rechtsstreits an den EuGH in Betracht kommt, ergeben sich vorliegend aus Art. 234 EG beziehungsweise aus § 1 des Gesetzes betreffend die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Art. 35 des EU-Vertrages vom 6. August 1998 (BGBl I S. 2035) in Verbindung mit Art. 35 EUV.
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 3 Ausl 69/07

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Vorlagebeschluss an den EuGH zu den …

    Das Vorabentscheidungsersuchen stützt sich auf Art. 35 Vertrag über die Europäische Union (EUV) in Verbindung mit § 1 des deutschen Gesetzes vom 06. August 1998 betreffend die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz - EuGHG, BGBl. 1998 I S. 2035).
  • OLG Köln, 30.03.2001 - 2 Ws 590/97

    Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ infolge einer Verfahrenseinstellung gegen …

    Das hierzu erlassene Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Art. 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz -EuGHG) vom 6. August 1998 (BGBl. I, 2035) ist am 1. Mai 1999 in Kraft getreten (BGBl. I, 728).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2009 - 3 Ausl 175/08

    Europäischer Haftbefehl: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur …

    Das Vorabentscheidungsersuchen stützt sich auf Art. 35 Vertrag über die Europäische Union (EUV) in Verbindung mit § 1 des deutschen Gesetzes vom 06. August 1998 betreffend die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz - EuGHG, BGBl. 1998 I S. 2035).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    69/07 nach Art. 35 des Vertrags über die Europäische Union (EU) in Verbindung mit § 1 des deutschen Gesetzes vom 06.08.1998 betreffend die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Art. 35 des EU-Vertrages (EuGH-Gesetz - EuGHG , BGBl. 1998 I 2035) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Wege der Vorabentscheidung folgende Fragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht