29.10.1999
Bundestag - Drucksache 14/1928
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1999 S. 2491 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 27.12.1999, Seite 2491
- Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs und zur Änderung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen
- vom 20.12.1999
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 02.11.1999 BT TÄTER-OPFER-AUSGLEICH IN PROZESSORDNUNG VERANKERN (GESETZENTWURF)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Bei dieser Konzeption ist er auch anläßlich der Einführung der verfahrensrechtlichen Grundnormen der § 155a und § 155b StPO geblieben (Gesetz vom 20. Dezember 1999; BGBl. I S. 2491), mit denen er den in das materielle Strafrecht eingestellten Täter-Opfer-Ausgleich verfahrensrechtlich verankern und stärken wollte (BTDrucks. 14/1928 S. 8). - OLG Stuttgart, 13.09.2005 - 5 Ws 109/05
Klageerzwingungsverfahren: Statthaftigkeit bei einer Entscheidung des …
Da die Vorschrift des § 172 Abs. 2 S. 3 StPO letztmals durch Gesetz vom 20. Dezember 1999 (BGBl. I 2491) geändert wurde, seit dem 28. Dezember 1999 unveränderte Gültigkeit besitzt und der Gesetzgeber die Vorschrift weder bei der zeitgleichen Einführung des Völkerstrafgesetzbuchs und des § 153 f StPO am 26. Juni 2002 (BGBl. I S. 2254) noch bei späteren Gelegenheiten novelliert hat, ist von einer bewussten gesetzgeberischen Entscheidung gegen die Statthaftigkeit eines Klageerzwingungsverfahrens bei Verfügungen nach § 153 f StPO auszugehen.
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