Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157) |
1Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sollen in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeiten prüfen, einen Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Verletztem zu erreichen. 2In geeigneten Fällen sollen sie darauf hinwirken. 3Gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten darf die Eignung nicht angenommen werden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur strafrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs und zur Änderung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen vom 20.12.1999
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
21.12.1999 | Gesetz zur strafrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs und zur Änderung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen | 20.12.1999 |
strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
Rechtsprechung zu § 155a StPO
15 Entscheidungen zu § 155a StPO in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 16.11.2015 - 2 (7) Ss 571/15
Revision in Strafsachen: Revisionsrüge der Nichteröffnung eines förmlichen ...
- BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter ...
- LG Aachen, 10.03.2021 - 95 KLs 4/20
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; ...
- BGH, 16.10.2007 - VI ZR 227/06
Voraussetzungen des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem OEG
- BayObLG, 02.03.2004 - 2St RR 171/03
Fehlerhafte Beweiswürdigung; Verletzung der Aufklärungspflicht; ...
- BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01
Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung; ...
- OLG Rostock, 20.06.2001 - 2 U 58/00
Rechtsstellung des nichtanwaltlichen Mediators
- LSG Bayern, 09.11.2017 - L 20 VG 26/15
Kein Versagungsgrund wegen Unbilligkeit von Versorgung nach dem ...
- BGH, 26.08.2003 - 1 StR 174/03
Gefährliche Körperverletzung; Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess ...
Querverweise
Auf § 155a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sonstige Befugnisse des Verletzten
- § 406i (Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren)
Redaktionelle Querverweise zu § 155a StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153a I 2 Nr. 5 (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) (zu §§ 155a f)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafbemessung
- § 46a (Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung)