Strafprozeßordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
| 1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157) |
1Hängt die Erhebung der öffentlichen Klage wegen eines Vergehens von der Beurteilung einer Frage ab, die nach bürgerlichem Recht oder nach Verwaltungsrecht zu beurteilen ist, so kann die Staatsanwaltschaft zur Austragung der Frage im bürgerlichen Streitverfahren oder im Verwaltungsstreitverfahren eine Frist bestimmen. 2Hiervon ist der Anzeigende zu benachrichtigen. 3Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.
strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
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Rechtsprechung zu § 154d StPO
91 Entscheidungen zu § 154d StPO in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 10.12.2019 - 8 K 6149/18
Irreführung bei Kennzeichnung eines Fruchtgummiprodukts
- OLG Nürnberg, 02.02.2011 - 1 Ws 33/11
Klageerzwingungsverfahren: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung zur Klärung ...
- OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96
- OLG Karlsruhe, 30.01.2017 - 2 Rb 6 Ss 53/17
Verfallsanordnung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wirksamkeit der ...
- VG Augsburg, 10.03.2014 - Au 1 K 13.1565
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anordnung der erkennungsdienstlichen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 10 C 14.726
Prozesskostenhilfe; erkennungsdienstliche Maßnahmen; fortbestehender Tatverdacht
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 10 C 14.726
- OLG Schleswig, 14.08.2012 - 11 U 128/10
Amtspflichten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren; ...
- VG Stuttgart, 01.08.2008 - 3 K 1886/08
Datenabgleich von Polizeibewerbern rechtswidrig
§ 154d StPO in Nachschlagewerken
- § 154d StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Einstellung (Recht)
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 154d StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 262 (Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 12 I (Verbrechen und Vergehen)