Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157) |
Zitiervorschläge
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§ 151Anklagegrundsatz
§ 152Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
§ 152aLandesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten
§ 153Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
§ 153aAbsehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
§ 153bAbsehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe
§ 153cAbsehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
§ 153dAbsehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen
§ 153eAbsehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue
§ 153fAbsehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völker-
strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
Rechtsprechung zu § 157 StPO
37 Entscheidungen zu § 157 StPO in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 30.05.2022 - 5 E 1895/22
- VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17
Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen
- LG Bonn, 19.08.2019 - 62 KLs 1/19
Cum-Ex-Komplex: Anordnung der Einziehungsbeteiligung von fünf Gesellschaften
- BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16
Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des ...
- KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11
Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen ...
- VG Augsburg, 10.03.2014 - Au 1 K 13.1565
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anordnung der erkennungsdienstlichen ...
- OLG Schleswig, 29.10.2021 - 2 Ws 132/21
Kein genereller Anspruch auf Übersetzung eines rechtskräftigen Urteils im ...
- OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11
Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten ...
- OLG Stuttgart, 19.12.1977 - 3 Ss (3) 606/77
Verurteilung wegen Meineids; Tätigung einer Falschaussage zugunsten eines ...
- LG München I, 26.09.2016 - 1 Ks 127 Js 165155/14
Pflichtverteidigerbestellung - Erstreckung auf das Adhäsionsverfahren
§ 157 StPO in Nachschlagewerken
- § 157 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Angeschuldigter
Angeklagter