22.04.2020
Bundestag - Drucksache 19/18753
BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:AusschussfürArbeitundSoziales
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2020 S. 1044 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 28.05.2020, Seite 1044
- Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
- vom 20.05.2020
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Wird zitiert von ... (21)
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20
Betriebsratssitzung - COVID-19-Pandemie - Telefonkonferenz - Videokonferenz - …
Vorgesehen ist, dass sie am 1. Januar 2021 wieder außer Kraft tritt (Art. 19 Abs. 2, Abs. 6 iVm Art. 6 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20. Mai 2020, BGBl I 1044). - BAG, 18.08.2020 - 1 ABR 43/18
Unternehmensmitbestimmung in einer durch Umwandlung gegründeten SE
Rn. 12 II. Das Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz - SEBG) vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3675, 3686, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2020 - BGBl. I S. 1044) lautet in der seit dem 1. März 2020 geltenden Fassung auszugsweise:. - LAG Hamm, 05.10.2020 - 13 TaBVGa 16/20
Anspruch des Betriebsrats auf Gewährung von Kostenvorschüssen gegen den …
Rn. 11 c) In der aktuellen Pandemie-Lage hat nun der Gesetzgeber durch Art. 5 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.05.2020 (BGBl. I. 1044) in § 129 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, begrenzt auf den Zeitraum von jetzt noch weniger als drei Monaten bis zum 31.12.2020, die Möglichkeit eröffnet, solche Versammlungen auch mittels audiovisueller Einrichtungen durchführen zu können.
- ArbG Regensburg, 07.12.2020 - 2 BVGa 7/20
Corona-Pandemie: Digitale Durchführung von Betriebsratssitzungen
Die Regelung gilt in jedem Fall bis 31.12.2020 (Art. 19 Abs. 2, Abs. 6 i.V.m. Art. 6 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20. Mai 2020, BGBl 2020 I Seite 1044). - BSG, 05.06.2024 - B 11 AL 1/23 R
Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeldanspruch - Wirksamkeit der Antragstellung - …
Im Übrigen gilt auch hier die Ausschlussfrist von drei Monaten (§ 325 Abs. 3 SGB III idF des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.5.2020, BGBl I 1044). - BSG, 03.06.2026 - B 11 AL 1/26 R
Revision des Klägers gegen vollständige rückwirkende Aufhebung der Bewilligung …
Diese Normstruktur hat der Gesetzgeber erst kürzlich verdeutlicht, indem er die Absätze 2 und 3 im Sinne der Rechtsklarheit eigens getauscht hat (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.5.2020, BGBl I 1044). - LSG Baden-Württemberg, 21.07.2023 - L 8 AL 1648/22
Kurzarbeitergeldanspruch - zweistufiges Verfahren - Streitgegenstand eines …
Gemäß § 325 Abs. 3 SGB III in der vom 29.05.2020 bis 31.12.2021 geltenden Normfassung des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1044, 1049) sind Kurzarbeitergeld, die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen nach § 102 SGB III für den jeweiligen Kalendermonat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Kalendermonaten zu beantragen; die Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen beantragt werden. - Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-677/20
Generalanwalt Richard de la Tour: Durch die Umwandlung einer deutschen …
{FN:9} BGBl. 2020 I S. 1044, im Folgenden: SEBG. - VG Berlin, 22.06.2020 - 31 K 394.19
Erteilung eines Visums zum Zwecke der Ehegattenzusammenführung
Rn. 21 Als Rechtsgrundlage kommt allein §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. §§ 27 Abs. 1, 30 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1044) - AufenthG - in Betracht. - LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2020 - L 14 AS 563/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der …
Die mit Wirkung zum 29. Mai 2020 durch das GFöbWB vom 20. Mai 2020 (BGBl. I 1044) in Kraft getretenen Änderungen dieser Bestimmungen sind für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung, da sie die Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten dienen (vgl. Bundestags-Drs. 19/17740, S. 24, 39). - LSG Sachsen, 08.07.2021 - L 3 AL 57/20
- VG Karlsruhe, 07.07.2020 - A 9 K 4137/19
Zuständigkeitsübergang bei Wegfall der Wiederaufnahmebereitschaft des früheren …
- SG Nordhausen, 20.04.2021 - S 18 AL 615/19
Arbeitslosenversicherung: Beginn des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Eintritt …
- SG Karlsruhe, 26.01.2021 - S 2 AL 4180/19
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Abschlussprüfung …
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2024 - L 8 AL 1447/24
- LSG Sachsen, 13.11.2024 - L 3 AL 141/19
- LSG Sachsen, 08.07.2021 - L 3 AL 67/20
- VGH Bayern, 09.03.2021 - 19 ZB 20.1174
Anforderungen an die Zulassung als Träger zur Durchführung von berufsbezogener …
- LSG Hamburg, 10.12.2025 - L 2 AL 6/24
Kein Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld für betreffenden Bezugszeitraum …
- LSG Sachsen, 13.11.2024 - L 3 AL 62/22
- SG Dessau-Roßlau, 06.05.2024 - S 4 AS 872/20
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Leistungen zur …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Gesetzgebung
| 19-260066 |
Gesetzesbegründung
- bundestag.de (Materialien)
Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".