26.04.2017

Bundestag - Drucksache 18/12127

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Finanzausschuss

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 1682   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20840
BGBl. I 2017 S. 1682 (https://dejure.org/2017,20840)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 24.06.2017, Seite 1682
  • Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG)
  • vom 23.06.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG)

Meldungen (5)

  • welt.de

    Bankgeheimnis? Das hat der Staat jetzt beerdigt [13.07.2017]

  • mdr.de

    Deutsches Bankgeheimnis endgültig abgeschafft [11.07.2017]

  • merkur.de

    Wie das Bankgeheimnis abgeschafft wurde [04.07.2017]

  • anwalt.de

    Verschärfungen durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) im Bereich des Steuerstrafrechts

  • deloitte-tax-news.de

    Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz: Bundestag verabschiedet Gesetz

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 14.02.2017   BT   Konsequenzen aus Panama Papers
  • 21.02.2017   BT   Länderwünschen wird zugestimmt
  • 08.03.2017   BT   Vier Anhörungen beschlossen
  • 14.03.2017   BT   Anhörung zum Kampf gegen Steuerumgehung und Briefkastenfirmen
  • 24.03.2017   BT   Steuerumgehung Thema in Anhörung
  • 27.03.2017   BT   Wirtschaftsprotest gegen Meldepflichten
  • 18.04.2017   BT   Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken und Steuerumgehung
  • 26.04.2017   BT   Änderung beim Kindergeld beschlossen
  • 23.05.2017   BR   Briefkastenfirmen - Hohe Hürden für Briefkastenfirmen
  • 02.06.2017   BR   Transparenzregister - Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen zu
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • FG Niedersachsen, 25.09.2018 - 8 K 95/18

    Streit um die Nichtauszahlung eines bestandskräftig festgesetzten

    § 66 Abs. 3 wurde durch Gesetz vom 23. Juni 2017 eingeführt (Art. 7 Nr. 7 des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juni 2017, BGBl. I 2017, 1682).
  • BFH, 19.02.2020 - III R 66/18

    Kindergeld; Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

    Die durch das StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) eingeführte und für nach dem 31.12.2017 und vor dem 18.07.2019 eingegangene Kindergeldanträge geltende Ausschlussfrist ist dem Festsetzungsverfahren und nicht dem Erhebungsverfahren zuzuordnen.

    a) Nach § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz --StUmgBG--) vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.

  • BFH, 10.05.2017 - II R 53/14

    Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige

    § 2 Abs. 3 ErbStG n.F. wurde durch Art. 4 Nr. 1 Buchst. b des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes --StUmgBG-- vom 23. Juni 2017 (BGBl I 2017, 1682) mit Wirkung ab dem Tag nach Verkündung des Gesetzes (vgl. Art. 11 Abs. 1 StUmgBG) wieder aufgehoben.
  • BFH, 26.05.2021 - III R 50/19

    Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a.F. beim

    Wird ein noch nicht festsetzungsverjährter Kindergeldanspruch aufgrund der Anwendung der Frist des § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682, BStBl I 2017, 865) ausgeschlossen, ist er auch bei der Günstigerrechnung und der Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG nur in Höhe von 0 EUR zu berücksichtigen.

    b) Zutreffend hat das FG weiter angenommen, dass die sechsmonatige Ausschlussfrist nach § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz --StUmgBG--) vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682, BStBl I 2017, 865) dem Festsetzungsverfahren zuzuordnen ist.

  • BFH, 19.02.2020 - III R 70/18

    Kindergeld; Abrechnungsbescheid durch Einspruchsentscheidung über Höhe des

    a) Nach § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz --StUmgBG--) vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.
  • FG Düsseldorf, 10.04.2019 - 10 K 3589/18

    Rechtsnatur der Auszahlungsbeschränkung nach § 66 Abs. 3 EStG: Abweichende

    § 66 Abs. 3 EStG und § 52 Abs. 49a Satz 7 EStG wurden durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 2017 (BGBl. I 2017, 1682) eingefügt.

    Nach der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses vom 26. April 2017 (Bundestags-Drucks. 18/12127, S. 62) sollte durch § 66 Abs. 3 EStG verhindert werden, dass für einen mehrjährigen Zeitraum in der Vergangenheit rückwirkend Kindergeld ausgezahlt werden kann.

    Der Gesetzgeber wollte ausweislich der Begründung (Bundestags-Drucks. 18/12127, S. 62) durch die Neuregelung lediglich verhindern, dass dadurch der materiell-rechtliche Kindergeldanspruch berührt wird, soweit er für an das Kindergeld anknüpfende Annexleistungen im außersteuerlichen Bereich bedeutsam ist.

  • FG Hessen, 17.09.2019 - 6 K 174/19

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld

    Nach § 66 Abs. 3 EStG in der für Kindergeldanträge ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes vom 23.06.2017 (BGBl. I 2017, 1682 ff.) wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingegangen ist.
  • FG Düsseldorf, 05.12.2019 - 14 K 3040/18

    Begrenzung der Nachzahlung des festgesetzten Kindergeldes gemäß § 66 Abs. 3 EStG

    Vorliegend wurde § 66 Abs. 3 EStG durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 23.06.2017 (BGBl. I 2017, 1682) eingefügt.

    Nach der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses vom 26.04.2017 (Bundestags-Drucks. 18/12127, Seite 62) sollte durch § 66 Abs. 3 EStG verhindert werden, dass für einen mehrjährigen Zeitraum in der Vergangenheit rückwirkend Kindergeld ausgezahlt werden kann.

    Ausgehend von dem Gesetzeswortlaut und dem Sinnzusammenhang konnte die Regelung des § 66 Abs. 3 EStG nach den Gesetzesmaterialien zum Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2017, 1682) als eine auch nach dem Willen des Gesetzgebers von der Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO abweichende Regelung zur Kindergeldfestsetzung verstanden werden.

    Ausweislich der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucks. 18/12127, Seite 62) wollte der Gesetzgeber im Rahmen der Regelung des § 66 Abs. 3 EStG verhindern, dass dadurch der materiell-rechtliche Kindergeldanspruch berührt wird, soweit er für an das Kindergeld anknüpfende Annexleistungen im außersteuerlichen Bereich bedeutsam ist.

  • EuGH, 21.12.2021 - C-394/20

    Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur

    § 1 ("Steuerpflichtige Vorgänge") des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. 1997 I S. 378), geändert durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 23. Juni 2017 (BGBl. 2017 I S. 1682) (im Folgenden: ErbStG), sieht vor:.
  • BFH, 22.04.2020 - III R 33/19

    Kindergeld: Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

    NV: Die durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) eingeführte und für nach dem 31.12.2017 und vor dem 18.07.2019 eingegangene Kindergeldanträge geltende Ausschlussfrist ist dem Festsetzungsverfahren und nicht dem Erhebungsverfahren zuzuordnen.

    a) Nach § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz --StUmgBG--) vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.

  • BFH, 10.05.2017 - II R 2/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10. 05. 2017 II R 53/14 -

  • BFH, 09.09.2020 - III R 37/19

    Rückwirkende Festsetzung von Kindergeld

  • BFH, 19.02.2020 - III R 18/19

    Kindergeld; Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

  • OVG Sachsen, 11.06.2019 - 5 B 63/19

    Unterbrechung, Verjährung, Kommunalabgabe, Pfändung; Vollstreckungsmaßnahme,

  • FG Köln, 15.12.2020 - 5 K 2552/19

    Steuerpflicht einer Vergleichszahlung im Anschluss an den Widerruf eines

  • BFH, 19.02.2020 - III R 38/19

    Kindergeld; Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

  • BFH, 19.02.2020 - III R 26/19

    Kindergeld; Zuordnung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG zum

  • BFH, 12.10.2023 - III R 38/21

    Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam

  • BFH, 22.09.2022 - III R 21/21

    Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG

  • FG Baden-Württemberg, 04.02.2019 - 10 K 1275/18

    § 66 Abs. 3 EStG n.F. rechtfertigt nicht die Ablehnung der Auszahlung eines

  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 156/18

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld für einen mehrjährigen Zeitraum in der

  • FG Nürnberg, 28.07.2021 - 3 K 1589/20

    Rückwirkende Auszahlung von Kindergeld für EU- Bürger

  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 157/18

    Anspruch auf Auszahlung von festgesetztem Kindergeld

  • BFH, 17.03.2020 - III R 31/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 - III R 26/18 - Kindergeld;

  • FG Köln, 05.02.2020 - 14 K 1612/19

    Einkommensteuer: Im Veranlagungszeitraum abstrakt bestehender Kindergeldanspruch

  • FG Münster, 26.09.2019 - 8 K 2081/18

    Kindergeld - Betrifft die bis zum 17.7.2019 gültige Regelung des § 66 Abs. 3

  • FG Münster, 21.05.2021 - 4 K 3164/20

    Anforderungen an die Auszahlung des Kindergeldes als Steuervergütung

  • BFH, 01.12.2021 - II B 34/21

    Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20

    Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur

  • FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2613/20

    Einkommensteuer - Greift das Abzugsverbot für Sonderbetriebsausgaben nach § 4i

  • FG Nürnberg, 17.05.2023 - 3 K 471/21

    Anträge auf Kindergeld in Rumänien

  • FG Nürnberg, 30.03.2022 - 3 K 783/21

    Kindergeld für Kinder einer rumänischen Saison-Arbeitnehmerin

  • FG Nürnberg, 14.04.2021 - 5 K 1367/18

    Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des

  • FG Nürnberg, 08.06.2021 - 5 K 1367/18

    Anspruch auf Differenzkindergeld

  • FG Nürnberg, 21.06.2023 - 3 K 475/21

    Existenzminimum, Besteuerung und Kindergeld

  • FG Nürnberg, 04.05.2023 - 8 K 472/21

    Sechsmonatsfrist, Kindergeldanspruch, Kindergeldantrag, Kindergeldberechtigter,

  • FG Nürnberg, 04.05.2023 - 8 K 467/21

    Sechsmonatsfrist, Kindergeldantrag, Grenzüberschreitende Sachverhalte,

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