15.06.1989
Bundestag - Drucksache 11/4792
Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumderJustiz(federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 1990 S. 422 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 13.03.1990, Seite 422
- Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG)
- vom 07.03.1990
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06
Metall auf Metall
Die Revision berücksichtigt nicht, dass die frühere Bestimmung des § 98 Abs. 4 Satz 2 UrhG, wonach Vernichtungsmaßnahmen erst vollzogen werden dürfen, nachdem dem Eigentümer gegenüber rechtskräftig darauf erkannt worden ist, bei der Neufassung des § 98 UrhG durch das am 1. Juli 1990 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG) vom 7. März 1990 (BGBl. I S. 422) ersatzlos entfallen ist. - BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98
Entfernung der Herstellungsnummer II
b) Der Anspruch auf Drittauskunft besteht allerdings nicht in allgemeiner Form, sondern ist - entsprechend den Regelungen im Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 7. Mai 1990 (BGBl. I S. 422) - auf den konkreten Verletzungsfall beschränkt.Hinzu kommt, daß die Klägerin hier einen Anspruch auf Drittauskunft geltend macht und dieser auch insoweit, als er mittlerweile durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 7. Mai 1990 (BGBl. I S. 422) in bezug auf Sonderschutzrechte gesetzlich geregelt worden ist, ausdrücklich nicht in allgemeiner Form besteht, sondern allein hinsichtlich des Schutzrechts, hinsichtlich dessen eine Verletzung festgestellt worden ist (vgl. § 101a Abs. 1 UrhG: "... dieser Vervielfältigungsstücke ..."; § 140b Abs. 1 PatG und § 24b Abs. 1 GebrMG jeweils: "... des benutzten Erzeugnisses ..."; § 37b SortenschG: "... des Materials, das Gegenstand einer solchen Handlung ist ..."; § 25b Abs. 1 WZG: "... dieser Waren ..." und entsprechend nunmehr § 19 Abs. 1 MarkenG: "... von widerrechtlich gekennzeichneten Gegenständen ...").
- OLG München, 21.09.2006 - 29 U 2119/06
Zur Haftung des Betreibers einer Online-Handelsplattform für …
Nach dieser Bestimmung, die durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (Produktpirateriegesetz) vom 07.05.1990 (BGBl I S. 422) mit Wirkung vom 01.07.1990 eingeführt worden ist, kann derjenige, der im geschäftlichen Verkehr durch die Herstellung oder Verbreitung von Vervielfältigungsstücken das Urheberrecht verletzt, vom Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg dieser Vervielfältigungsstücke nach Maßgabe von § 101a Abs. 2 UrhG in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass dies im Einzelfall unverhältnismäßig ist.
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94
Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände
Die Regelung geht zurück auf das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG) vom 7. März 1990 (BGBl. I S. 422), das einen generellen zivilrechtlichen Vernichtungsanspruch eingeführt hat: im Warenzeichengesetz (§ 25 a) und in anderen Sonderschutzgesetzen (Urheberrechts-, Geschmacksmuster-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz- und Sortenschutzgesetz). - BGH, 13.11.2003 - I ZR 187/01
"Kontrollbesuch"; Rechtstellung der Verwertungsgesellschaft; Recht zur Kontrolle …
Die Pflicht zur Zahlung des doppelten Vergütungssatzes ist durch die aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 7. März 1990 (BGBl. I 422) eingeführte Vorschrift des § 54 Abs. 5 Satz 3 UrhG gesetzlich geregelt worden und durch das Gesetz zur Änderung des Patentgebührengesetzes und anderer Gesetze vom 25. Juli 1994 (BGBl. I 1739) nunmehr in § 54g Abs. 3 UrhG enthalten. - OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 54/15
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
Dies ist dann der Fall, wenn in Bezug auf das auskunftspflichtige Erzeugnis sowohl die tatsächlichen Umstände als auch die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Patentverletzung bereits jetzt in einem solchen Maße feststeht, dass eine Fehlentscheidung und damit eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Verfügungsbeklagten ausgeschlossen erscheint (vgl. Bundestags-Drucksache 11/4792, Abschn. B III 4 d; OLG Hamburg, InstGE 8, 11 - Transglutaminase;… Schulte/Kühnen/Voß, Patentgesetz, 9. Aufl., § 140b Rz. 14). - OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/15
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
Dies ist dann der Fall, wenn in Bezug auf das auskunftspflichtige Erzeugnis sowohl die tatsächlichen Umstände als auch die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Patentverletzung bereits jetzt in einem solchen Maße feststeht, dass eine Fehlentscheidung und damit eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Verfügungsbeklagten ausgeschlossen erscheint (vgl. Bundestags-Drucksache 11/4792, Abschn. B III 4 d; OLG Hamburg, InstGE 8, 11 - Transglutaminase;… Schulte/Kühnen/Voß, Patentgesetz, 9. Aufl., § 140b Rz. 14). - BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
"Heidemörder"
Der Auskunftsanspruch ist durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 7. März 1990 (BGBl I S. 422) mit Wirkung zum 1. Juli 1990 in das Urheberrechtsgesetz eingefügt worden. - OLG Hamburg, 14.06.2006 - 5 U 21/06
Urheberrecht: Zulässigkeit einer zur vollständigen Erfüllung führenden …
Der Gesetzgeber hat in dieser durch das Produktpirateriegesetz vom 7.3.1990 (BGBl. I 422) geschaffenen Vorschrift und in einer Reihe weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (vgl. §§ 19 Abs. 3 MarkenG, 46 Abs. 3 GeschmMG, 140 b Abs. 3 PatentG, 24 b Abs. 3 GebrMG) im Hinblick auf Auskunftsansprüche Ausnahmevorschriften bezüglich der Durchsetzung des Auskunftsanspruches im Verfügungswege geschaffen. - OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 2 U 55/16
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents betreffend die …
Dies ist dann der Fall, wenn in Bezug auf das auskunftspflichtige Erzeugnis sowohl die tatsächlichen Umstände als auch die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Patentverletzung bereits jetzt in einem solchen Maße feststeht, dass eine Fehlentscheidung und damit eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Verfügungsbeklagten ausgeschlossen erscheint (vgl. Bundestags-Drucksache 11/4792, Abschn. B III 4 d; OLG Hamburg, InstGE 8, 11 - Transglutaminase;… Schulte/Kühnen/Voß, Patentgesetz, 9. Aufl., § 140b Rz. 14). - LG Hamburg, 07.07.2004 - 308 O 264/04
Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern wegen Urheberrechtsverletzungen …
- LG München I, 23.11.2011 - 21 O 25511/10
Angemessene Vergütung des ausübenden Künstlers: Nachvergütung im Fall der …
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 933/90
Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Prozeßparteien bezüglich …
- OLG Köln, 07.10.2003 - 6 W 67/03
Anordnung der markenrechtlichen Auskunftserteilung im Verfügungsverfahren
- OLG Köln, 17.03.1995 - 6 U 228/94
Umfang der Auskunfts - und Rechnungslegungspflicht bei Urheberrechtsverletzung
- OLG Frankfurt, 18.11.1999 - 6 U 93/99
Wiederbefüllte Toner-Kartusche
- OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 4 U 176/03
- Außendienstmitarbeiter -, Vermögensberater, Ausspannung, Unterlassung, …
- OLG Köln, 30.05.1997 - 6 U 162/95
Voraussetzungen der Verdoppelung der Vertreibervergütung für Fotokopiergeräte
- OLG Hamburg, 27.06.1996 - 3 U 158/95
Rechtsstellung des Betreibers eines Kopierladens; Rechtsfolgen der Ablichtung …
- LG Düsseldorf, 06.01.2015 - 4b O 142/13
Radsatzpresse
- LG Braunschweig, 16.04.2008 - 9 O 679/08
- VGH Bayern, 04.11.1992 - 7 B 90.3264
- LG Düsseldorf, 04.12.2014 - 4b O 123/13
Falzmaschinenverbund
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