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10.05.2005

Bundestag - Drucksache 15/5443

BeschlussempfehlungundBericht, Urheber:AusschussfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1865   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,50082
BGBl. I 2005 S. 1865 (https://dejure.org/2005,50082)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 30.06.2005, Seite 1865
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
  • vom 25.06.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 14.04.2005   BT   EU-Recht für Handhabe bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen umsetzen

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (69)

  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL …

    Rn. 9 Im deutschen Recht ist die Richtlinie 96/62 durch das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) und der Änderung durch das Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1865) (im Folgenden: BImSchG) umgesetzt worden.
  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert; …

    Nach § 47 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005 (BGBl I S. 1865), ist die zuständige Behörde unter bestimmten Voraussetzungen zur Aufstellung eines Aktionsplans verpflichtet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    Rn. 48 - Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1865) -.
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