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Gesetzgebung
   BGBl. I 1976 S. 533   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,4587
BGBl. I 1976 S. 533 (https://dejure.org/1976,4587)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 19.03.1976, Seite 533
  • Gesetz zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes
  • vom 15.03.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des …

    In § 41 FlurbG , der hier nach Art. 6 des Änderungsgesetzes vom 15. März 1976 (BGBl I S. 533) vom 1. April 1976 an anzuwenden war (…vgl. Quadflieg, Recht der Flurbereinigung, § 156 Rdnr. 3), obwohl ein (zuvor aufgestellter) Teil des Wege- und Gewässerplans ohne wasserwirtschaftliche Maßnahmen am 29. März 1976 nach altem Recht erst vorläufig festgestellt worden war, ist wie schon in § 41 FlurbG F. 1953 eine Beteiligung oder Mitwirkung des einzelnen Teilnehmers beim Verfahren über die Planaufstellung und die Planfeststellung (Plangenehmigung) nicht vorgesehen.
  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83

    Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …

    Insbesondere bietet die Förderung der Landentwicklung, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 15. März 1976 (BGBl. I S. 533) ebenfalls zu den Aufgaben der Flurbereinigung gehört, entgegen der Auffassung des Beklagten und der Beigeladenen dafür keine Grundlage.
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 116/07

    Eigentumsrechtlicher Schutz eines landwirtschaftlichen Betriebes in der …

    Die hier maßgebliche Fassung des § 88 Nr. 3, 6 FlurbG erfolgte in Kenntnis des bereits bestehenden § 51 FlurbG, diente ebenfalls der Erfüllung der aus Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG folgenden Anforderungen und stellte nur eine sprachliche Konkretisierung der bereits in der vorhergehenden Gesetzesfassung normierten Entschädigungsansprüche dar (vgl. BT-Drucks. 7/3020 S. 30 f, 42, 44; 7/4169 S. 5).
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