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Gesetzgebung
   BGBl. II 1968 S. 173   

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https://dejure.org/1968,6795
BGBl. II 1968 S. 173 (https://dejure.org/1968,6795)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil II Nr. 16, ausgegeben am 09.04.1968, Seite 173
  • Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
  • vom 02.04.1968

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (68)

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …

    Rn. 14 § 12 Abs. 7 Satz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173) in seiner auf den Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens anwendbaren Fassung lautet:.
  • BGH, 23.04.2015 - III ZR 397/13

    Beeinträchtigung eines Hausgrundstücks durch den Bau der Ortsumgehung einer …

    Soweit in der Gesetzesbegründung zu § 71 Abs. 2 VwVfG-E auf die Regelung des - inzwischen außer Kraft getretenen - § 22 Abs. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in der Fassung vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173) verwiesen wird, so beziehen sich die in diesem Zusammenhang gemachten Ausführungen nur auf Satz 1 dieser Vorschrift und gerade nicht auf die - weiter als § 75 Abs. 2 Satz 4 VwVfG gefasste - Entschädigungsregelung des § 22 Abs. 2 Satz 2 WaStrG aF.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Er entspricht dem in anderen planfeststellungsrechtlichen Regelungen vielfach enthaltenen Merkmal der "nachteiligen Wirkungen auf Rechte anderer" (vgl. - neuestens - § 74 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 [BGBl. I S. 1253]; ebenso schon § 321 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli 1957 [BGBl. I S. 1110] und § 19 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 [BGBl. II S. 173]).
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