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Rechtsprechung
   BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2443
BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73 (https://dejure.org/1974,2443)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1974 - 1 ABR 33/73 (https://dejure.org/1974,2443)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1974 - 1 ABR 33/73 (https://dejure.org/1974,2443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Einblicksrecht - Abteilung des Tendenzunternehmens - Filmsatzmontage einer Druckerei

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Tendenzunternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1974, 1776
  • DB 1974, 927
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht - …

    Auszug aus BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73
    Die grundlegende Frage des anhängigen Verfahrens, ob der Betriebsrat (Betriebsausschuß) eia Tolles Einblicks recht in die Listen der Bruttolohn- und -gehaltslisten der übertariflich bezahlten Arbeitnehmer zusteht, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - ([demnächst] AP Nr. 3 zu § 8o BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) bejaht.

    Diese vom Landesarbeitsgericht vertretene Auffassung entspricht gleichfalls der seitherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vöm 11. Juli 1972 - 1 AHR 2/72 - in AP Nr. 1 zu § 8o BetrVG 1972; Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - [demnächst] AS Nr. 2 zu § 8o BetrVG 1972, die Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - [dem nächst] AP Nr. 3 zu § 8o BetrVG 1972 und - 1 ABR 17/73 - [demnächst] AP Nr. A zu § 8o BetrVG 1972 - diese Beschlüsse sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt - sowie der Beschluß vom 29. März 1974- - 1 ABR 4/73 -).

    Die hierzu vom Landesarbeitsgericht gemachten Ausführungen stehen gleichfalls im Einklang mit der von dem Senat in seinem Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - vertretenen Auffassung.

    Der Rechtsbeschwerde kann auch nicht gefolgt werden, wenn sie demgegenüber meint, diese Auslegung verstoße gegen das aus' Artikel 2 Abs. 1 GG abzuleitende Rechtsprinzip der Vertragsfreiheit und verletze das in dieser Bestimmung des Grundgesetzes ebenfalls geschützte Recht des Einzelnen auf Schutz seiner IndividualspheDiWser: Ansicht ist der Senat schon in seiner Entscheidung vom 18. September 1973; - 1 ABR 7/73 -, entgegengetreten.

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73
    Die Rechtsbeschwerde verkennt, daß der Grundsatz der Vertragsfreiheit und das Recht des Einzelnen auf Schutz seiner IndividualSphäre; ihre Grenzen in der verfassüngsmäßigen Ordnung und dem Sittengesetz finden (BGHZ 24 . 72 [76]; BGHZ 27, 284 [289, 29o];… Erman-Hefermehl, BGB, 5. Aufl., 1. Bd., vor § 145 111, 16).
  • BAG, 11.07.1972 - 1 ABR 2/72

    Betriebsrat - Leistungszulage - Tarifgehalt

    Auszug aus BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73
    3. Auch soweit das Landesarbeitsgericht annimmt, das dem Betriebsrat eingeräumte weitgehende In formationsrecht und das damit verbundene Einblicksrecht beruhe auf der dem Betriebsrat gegenüber allen Arbeitnehmern obliegenden sozialen Schutzfunktion, steht diese Ansicht, wie sich schon aus der Bezugnahme auf den Beschluß vom 11. Juli 1972 - 1 ABR 2/72 - ergibt, in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats.
  • BAG, 23.02.1973 - 1 ABR 17/72

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Kleinere Betriebe - …

    Auszug aus BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73
    Diese vom Landesarbeitsgericht vertretene Auffassung entspricht gleichfalls der seitherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vöm 11. Juli 1972 - 1 AHR 2/72 - in AP Nr. 1 zu § 8o BetrVG 1972; Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - [demnächst] AS Nr. 2 zu § 8o BetrVG 1972, die Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - [dem nächst] AP Nr. 3 zu § 8o BetrVG 1972 und - 1 ABR 17/73 - [demnächst] AP Nr. A zu § 8o BetrVG 1972 - diese Beschlüsse sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt - sowie der Beschluß vom 29. März 1974- - 1 ABR 4/73 -).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 17/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht - …

    Auszug aus BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73
    Diese vom Landesarbeitsgericht vertretene Auffassung entspricht gleichfalls der seitherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vöm 11. Juli 1972 - 1 AHR 2/72 - in AP Nr. 1 zu § 8o BetrVG 1972; Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - [demnächst] AS Nr. 2 zu § 8o BetrVG 1972, die Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - [dem nächst] AP Nr. 3 zu § 8o BetrVG 1972 und - 1 ABR 17/73 - [demnächst] AP Nr. A zu § 8o BetrVG 1972 - diese Beschlüsse sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt - sowie der Beschluß vom 29. März 1974- - 1 ABR 4/73 -).
  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende …

    Auszug aus BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73
    Hat aber ein Wort in der Rechtsterminologie wie im Sprachgebrauch einen festen Inhalt, so muß, wenn es in gesetzlichen kollektiven Regelungen verwendet wird - soweit nicht ein sicherer Anhaltspunkt für eine andere Auslegung gegeben ist - da von ausgegangen werden, daß mit diesem Wort der in der Rechtsterminologie des Arbeitsrechts und im Sprachgebrauch übliche Begriff wiedergegeben werden soll (so schon für das Tarifvertragsrecht BAG 5, 338 [341] = AP Nr. 13 zu § 1 TVG-Auslegung).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Der Senat hat weiterhin mehrfach ausgesprochen, daß gegenüber dem kollektivrechtlich begründeten Einsichtsrecht die Individualinteressen zurückzutreten haben (BAGE 25, 292, 300 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, zu III 7 der Gründe; Beschluß vom 30. April 1974 - 1 ABR 33/73 - AP Nr. 1 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 342, 351, 352 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe).
  • LAG Hamm, 27.09.2013 - 7 TaBV 71/13

    Einsichtsrechts in Bruttolohn- und Gehaltslisten

    Rn. 40 Der Tendenzschutz des Presseunternehmens gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 BetrVG steht dem Einsichtsrecht des Betriebsrates aus § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht entgegen (für Nicht-Tendenzträger BAG, Beschluss vom 30.04.1974, 1 ABR 33/73, DB 1974, S. 1776; allgemein Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.04.1982, 4 TaBV 95/81 bei juris), worauf das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat.
  • BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 33/81
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach dargelegt, daß gegenüber einem kollektivrechtlich begründetem Recht Individualrechte zurückzutreten haben (vgl. BAG 25, 292, 300 mit Nachweisen; BAG Beschluß vom 30. April 1974 - 1 ABR 33/73 - AP Nr. 1 zu § 118 BetrVG 1972; BAG 35, 342).
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