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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26703
OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17 (https://dejure.org/2017,26703)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.07.2017 - 1 B 191/17 (https://dejure.org/2017,26703)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 1 B 191/17 (https://dejure.org/2017,26703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80a Abs. 3, VwGO § 80 Abs. 5
    Nachbarantrag, Eilantrag, ; Rechtsschutzbedürfnis; Rohbaufertigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rohbau fertig gestellt: Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11

    Baugenehmigung, Abstandsfläche, Abweichung, Rücksichtnahmegebot, Nachbar

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17
    Rn. 7 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen, in denen sich der Nachbarantrag - wie hier - gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen, nicht erst mit der Bezugsfertigkeit des Vorhabens (so noch Senatsbeschl. v. 9. September 1994 - 1 S 259/94 -), sondern grundsätzlich schon dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Februar 2015 - 1 B 297/14 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Rn. 9 Die absehbare Fertigstellung des Bauwerks mit entsprechender Aufnahme seiner Benutzung gebietet kein anderes Ergebnis, da Gründe, die ausnahmsweise die Annahme des Rechtschutzbedürfnisses auch nach Fertigstellung des Rohbaus rechtfertigen könnten (vgl. Senatsbeschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 9), nicht vorliegen.

  • VG Leipzig, 22.06.2017 - 4 L 439/17
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17
    beglaubigte Abschrift Az.: 1 B 191/17 4 L 439/17.

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 22. Juni 2017 - 4 L 439/17 - wird zurückgewiesen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 2 S 60.13

    Rechtsschutzbedürfnis bei Einwendungen gegen den Rohbau trotz Fertigstellung des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17
    Es ist weder ersichtlich, dass die Antragsteller ihre Rechtsstellung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren noch verbessern könnten (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 18. September 2013 - OVG 2 S 60.13 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 4) noch kann der nach Auffassung der Antragsteller nicht zulässigen Geschosszahl in diesem Verfahren noch entgegengewirkt werden.
  • VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Baueinstellung; Rechtsschutzbedürfnis; Rohbau

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17
    Aber auch den im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorgelegten Fotografien ist eine Fertigstellung im Rohbau zu entnehmen, denn auch danach war im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Verwaltungsgerichts die äußere Kontur des Gebäudes einschließlich der hölzernen Dachkonstruktion mit Dachfirst fertiggestellt (vgl. S. 94, 95 der Gerichtsakte; vgl. BayVGH, Beschl. v. 26. Januar 2012 - 2 CE 11.2767 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14

    Baunachbarstreit, Antrag auf Anordnung der aufschiebaren Wirkung, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17
    Rn. 7 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen, in denen sich der Nachbarantrag - wie hier - gegen Wirkungen richtet, die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehen, nicht erst mit der Bezugsfertigkeit des Vorhabens (so noch Senatsbeschl. v. 9. September 1994 - 1 S 259/94 -), sondern grundsätzlich schon dann, wenn das Bauvorhaben im Rohbau fertig gestellt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Februar 2015 - 1 B 297/14 -, juris Rn. 10;… Beschl. v. 25. Januar 2012 - 1 B 231/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.07.2017 - 3 B 163/17

    Darlegungserfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17
    Soweit die Antragsteller vortragen, dass auch der soziale Wohnfriede beeinträchtigt werden könne und zudem Störungen vor nachbarlicher Einsichtnahme oder eine mögliche Räumungsklage zu berücksichtigen seien, entspricht der Vortrag bereits nicht dem Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (vgl. SächsOVG, Beschl. vom 5. Juli 2017 - 3 B 163/17 -, juris Rn. 3).
  • VGH Hessen, 27.12.2017 - 3 B 2196/17
    Die Fertigstellung des Rohbaus bewirkt nur für die nutzungsunabhängig vom Baukörper selbst ausgehenden Wirkungen einen Wegfall des Bedürfnisses für vorläufigen Rechtsschutz (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. vom 26.07.2017 - 1 B 191/17 -, juris Rdnr. 7), weil durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Baugenehmigung eine Beseitigung des Baukörpers grundsätzlich nicht erreicht werden kann.
  • VG Berlin, 29.11.2019 - 19 L 443.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauvorhaben des Nachbarn

    Denn Nachbarn können ab diesem Zeitpunkt ihr Rechtsschutzziel aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr erreichen, vorläufiger Rechtsschutz kann also keinen rechtlich relevanten Vorteil mehr vermitteln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. April 2018 - OVG 10 S 40.17 -, juris Rn. 3 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. Juli 2017 - OVG 1 B 191/17 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - VGH 1 CS 17.2240 -, juris Rn. 3).
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