Rechtsprechung
| BVerwG, 14.09.2016 - 1 B 98.16, 1 AV 2.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Umfang der Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Umfang der Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts
- rechtsportal.de
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Umfang der Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 7 OB 61/16
- BVerwG, 14.09.2016 - 1 B 98.16, 1 AV 2.16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 70.97
Auszug aus BVerwG, 14.09.2016 - 1 B 98.16
Obwohl die Antragstellerin hinsichtlich der Beschwerde nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.). - BVerwG, 19.08.2015 - 5 B 49.15
Prozessunfähigkeit wegen Bestellung eines Betreuers in Rechtsangelegenheiten; …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2016 - 1 B 98.16
Die Beschwerde gehört nicht zu solchen Willenserklärungen, weil ihre Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).
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