Rechtsprechung
| BGH, Ermittlungsrichter, 20.05.2021 - 1 BGs 190/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 44 GG; § 18 PUAG; § 29 PUAG, § 30 PUAG; § 17 Abs. 4 PUAG
Beweisantrag im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Exklusivität der Ermächtigungsgrundlagen für Herausgabeverlangen gegenüber Privaten und öffentlichen Stellen; Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs über einen Beweisantrag: keine eigene ... - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erhebung der Beweise gemäß § 17 Abs. 4 PUAG; Beweiserhebung ist ureigene Aufgabe des Untersuchungsausschusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Erhebung der Beweise gemäß § 17 Abs. 4 PUAG ; Beweiserhebung ist ureigene Aufgabe des Untersuchungsausschusses
- rechtsportal.de
Antrag auf Erhebung der Beweise gemäß § 17 Abs. 4 PUAG ; Beweiserhebung ist ureigene Aufgabe des Untersuchungsausschusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21
Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im …
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.05.2021 - 1 BGs 190/21
Die Ausschussmehrheit habe durch ihr Vorgehen im Verfahren 1 BGs 42/21 nach dem Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2021 gezeigt, dass sie nicht gewillt sei, gerichtliche Entscheidungen zügig umzusetzen beziehungsweise anzufechten.Der Ausschussvorsitzende hat jedoch auf den ihm am Nachmittag des 29. Januar 2021 (einem Freitag) zugestellten Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2021 - 1 BGs 42/21 bereits an dem darauffolgenden Dienstag, den 2. Februar 2021, die damals beschlussgegenständlichen Verkehrsdaten bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angefragt.
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entscheidet über die Erhebung "bestimmter Beweise', so dass in dem Verfahren nach § 17 Abs. 4 PUAG der Inhalt des Beweisantrags gegenüber der vorherigen Befassung im Ausschuss nicht abgeändert werden darf (vgl. Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2021 - 1 BGs 42/21, Rn. 28).
- BGH, 06.02.2019 - 3 ARs 10/18
Zum Umfang der Beweisaufnahme im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des …
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.05.2021 - 1 BGs 190/21
Das Verfahren nach § 17 Abs. 4 PUAG ist der Sache nach ein einfachgesetzliches (kontradiktorisches) Organstreitverfahren, in dem grundsätzlich allein Feststellungsentscheidungen getroffen werden können (vgl. dazu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 3 ARs 10/18, Rn. 33 ff. mwN).aa) Eine Beweiserhebung ist unzulässig, wenn sie von dem Untersuchungsgegenstand nicht gedeckt ist oder gegen verfassungsrechtliche, gesetzliche oder geschäftsordnungsmäßige Vorschriften verstößt; darüber hinaus kann ein Beweisantrag abgelehnt werden, wenn das Antragsrecht missbräuchlich ausgeübt wird (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78, 118 ff.; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 3 ARs 10/18, Rn. 19).
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07
Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.05.2021 - 1 BGs 190/21
aa) Eine Beweiserhebung ist unzulässig, wenn sie von dem Untersuchungsgegenstand nicht gedeckt ist oder gegen verfassungsrechtliche, gesetzliche oder geschäftsordnungsmäßige Vorschriften verstößt; darüber hinaus kann ein Beweisantrag abgelehnt werden, wenn das Antragsrecht missbräuchlich ausgeübt wird (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78, 118 ff.; BGH…, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 3 ARs 10/18, Rn. 19).
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.05.2021 - 1 BGs 190/21
Auch Abgeordnete des Deutschen Bundestags sind Amtsträger (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 2 BvE 1-4/06, BVerfGE 118, 277, 323;… Klein in Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 93. EL, Art. 38 Rn. 191;… Dreier/Morlok, GG-Kommentar, 3. Aufl. 2015, Art. 38 Rn. 146); die streitgegenständlichen E-Mail-Accounts stellt die Bundestagsverwaltung zur Verfügung. - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.05.2021 - 1 BGs 190/21
Dahinter steht der Gedanke, dass öffentliche Stellen entweder kraft parlamentarischer Verantwortlichkeit oder kraft Amtshilfe grundsätzlich zur Kooperation verpflichtet sind, während Private grundrechtlich geschützte Abwehransprüche gegen eine Inanspruchnahme zu Beweiszwecken haben, so dass eine Beweismittelbeschaffung bei Privaten als Grundrechtseingriff zu rechtfertigen ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1178, 1179, 1191/86, BVerfGE 77, 1, 53;… Dreier/Morlok, GG-Kommentar, 3. Aufl. 2015, Art. 44 Rn. 53;… Gärditz in Waldhoff/Gärditz, PUAG-Kommentar, § 18 Rn. 1). - BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01
Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.05.2021 - 1 BGs 190/21
Trotz der verfassungsrechtlich verankerten Pflicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 2002 - 2 BvE 2/01, juris Rn. 107, BVerfGE 105, 197, 225), die Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit nachvollziehbar zu begründen, hat die Ausschussmehrheit vorliegend nämlich keine inhaltliche Begründung gegeben, nachdem vor der Abstimmung lediglich der Abgeordnete L., MdB, für die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion erklärt hatte, den Antrag als unzulässig abzulehnen, und sich für die SPD-Fraktion niemand geäußert hatte. - BGH, Ermittlungsrichter, 22.03.2021 - 1 BGs 124/21
Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs über einen …
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.05.2021 - 1 BGs 190/21
Nach dessen Antwortschreiben vom 5. Februar 2021 bestand keine Eilbedürftigkeit mehr, weil dadurch feststand, dass die Daten unwiederbringlich gelöscht, mithin unerreichbar waren und es daher auf die zuvor in dem Verfahren nach § 17 Abs. 4 PUAG aufgeworfenen Rechtsfragen nicht ankam (vgl. dazu bereits BGH (ER), Beschluss vom 22. März 2021 - 1 BGs 124/21).
- BGH, 23.07.2025 - StB 65/24
Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …
Rn. 42 aa) Da parlamentarische Untersuchungsausschüsse gegenüber Privaten - wie der DUH - bei der Beweismittelbeschaffung ebenso wie andere staatliche Stellen an die Grundrechte gebunden sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78, 125; vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1178/86 u.a., BVerfGE 77, 1, 46; Urteil vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83 u.a., BVerfGE 67, 100, 142; BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BGs 190/21, juris Rn. 30;… v. Münch/Kunig/Groh, GG, 7. Aufl., Art. 44 Rn. 49;… Sachs/Magiera, GG, 10. Aufl., Art. 44 Rn. 10;… Morlok, in: Dreier (Hrsg.), GG, 3. Aufl., Art. 44 Rn. 30;… Unger, in: Huber/Voßkuhle (Hrsg.), GG, 8. Aufl., Art. 44 Rn. 54 f.) und an private Personen gerichtete Herausgabeverlangen nach § 29 Abs. 1 Satz 1 PUAG regelmäßig in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Betroffenen eingreifen, müssen die solchen Ersuchen zu Grunde liegenden Beweisbeschlüsse dem Bestimmtheitsgebot genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvE 3/07, BVerfGE 124, 78, 115 f.; BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 1 BGs 74/17, NJW 2017, 1405 Rn. 29;… Georgii, in: Waldhoff/Gärditz (Hrsg.), PUAG, 2015, § 29 Rn. 15;… Glauben, in: Glauben/Brocker, Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, 4. Aufl., Kap. 17 Rn. 36a;… Schwerdtfeger, in: Hilf/Kämpfer/Schwerdtfeger (Hrsg.), PUAG, 2024, § 29 Rn. 11 f.; Peters, NVwZ 2020, 1550, 1551;… Risse/Oehm, NJW 2021, 1847 Rn. 24).
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