Rechtsprechung
| BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 |
Waldorfschule/Bayern
Aus Art. 7 Abs. 4 GG kann sich ein Anspruch auf staatliche Förderung privater Ersatzschulen ergeben
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Waldorfschule/Bayern
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Staatliche Finanzierung von Privatschulen - Waldorf-Schule
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatzschulen (Finanzhilfe) - Förderung einer im Aufbau befindlichen Schule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Staat - Vorsorge - Anspruch auf staatliche Förderung - Private Ersatzschulen - Wartefristen - Staatlichen Finanzhilfe - Staatliche Schutz- und Förderungspflicht - Sperre für die Errichtung neuer Schulen
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 12.05.1982 - 6 K 80 A.0607
- VG Augsburg, 24.06.1983 - 3 K 82 A.759
- VGH Bayern, 18.12.1985 - 7 B 82 A.1679
- VGH Bayern, 18.12.1985 - 7 B 83 A.2460
- BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 30.86
- BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 61.86
- BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 102.86
- BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88
Papierfundstellen
- BVerfGE 90, 107
- NJW 1994, 2820 (Ls.)
- NVwZ 1994, 886
- VBlBW 1994, 443
- DVBl 1994, 746
- DÖV 1994, 15
- DÖV 1994, 649
Wird zitiert von ... (225) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84
Privatschulfinanzierung I
Auszug aus BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Rn. 27 2. a) Es kann hier unerörtert bleiben, ob und welche Rechte sich aus der Garantie der Privatschule als Institution (vgl. BVerfGE 6, 309 ; 75, 40 ) für den einzelnen Träger des Grundrechts aus Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG ergeben.Insofern kann sich aus Art. 7 Abs. 4 GG über dessen Abwehrcharakter hinaus ein Anspruch auf staatliche Förderung ergeben (vgl. auch BVerfGE 75, 40 ).
Die generelle Hilfsbedürftigkeit privater Ersatzschulen ist heute ein empirisch gesicherter Befund (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
Es räumt ihm eine weitgehende Gestaltungsfreiheit ein (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
Eine bessere Ausstattung als vergleichbare öffentliche Schulen können die Ersatzschulen nicht beanspruchen (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
Rn. 34 Im übrigen steht die Förderpflicht, wie alle aus Freiheitsrechten abgeleiteten Leistungsansprüche, von vornherein unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 75, 40 ).
Er braucht nicht die Ersatzschulen zu Lasten seiner Schulen zu bevorzugen (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
Einige wenige Freiplätze oder Schulgeldstipendien in Ausnahmefällen für besonders begabte oder besonders arme Kinder gewährleisten die allgemeine Zugänglichkeit in diesem Sinne nicht (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
Der Gesetzgeber darf dem Umstand sinkender Schülerzahlen im öffentlichen Schulwesen als Folge des Geburtenrückganges Rechnung tragen und ist nicht etwa verpflichtet, ohne Rücksicht hierauf die privaten Ersatzschulen zu unterstützen (vgl. BVerfGE 75, 40 ).
- BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
Anerkannte Privatschulen
Auszug aus BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Rn. 26 1. Art. 7 Abs. 4 GG gewährleistet jedermann das Freiheitsrecht, Privatschulen - allerdings vorbehaltlich staatlicher Genehmigung - zu errichten (vgl. BVerfGE 27, 195 ; 88, 40 ).Der Staat muß offen sein für die Vielfalt der Formen und Inhalte, in denen Schule sich darstellen kann (vgl. BVerfGE 27, 195 ).
Der mit Errichtung dieser Klassen verfolgte Gesamtzweck (vgl. BVerfGE 27, 195 ) entspricht dem der öffentlichen Gymnasien.
Diese Definition entspricht inhaltlich derjenigen, die das Bundesverfassungsgericht für den Begriff der Ersatzschule im Sinne des Grundgesetzes gegeben hat (vgl. BVerfGE 27, 195 ).
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Rn. 26 1. Art. 7 Abs. 4 GG gewährleistet jedermann das Freiheitsrecht, Privatschulen - allerdings vorbehaltlich staatlicher Genehmigung - zu errichten (vgl. BVerfGE 27, 195 ; 88, 40 ).Damit wird einem staatlichen Schulmonopol eine Absage erteilt; gleichwertige Ersatzschulen dürfen im Verhältnis zu staatlichen Schulen nicht allein wegen ihrer andersartigen Erziehungsformen und -inhalte verhindert werden (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 88, 40 ).
- BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86
Verfassungsmäßigkeit - Private Ersatzschulen - Regelförderung - Ersatzschulwesen …
Auszug aus BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1988 - BVerwG 7 C 99.86 -,.Rn. 15 Wegen der näheren Begründung wird auf das in BVerwGE 79, 154 abgedruckte Urteil Bezug genommen.
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Rn. 34 Im übrigen steht die Förderpflicht, wie alle aus Freiheitsrechten abgeleiteten Leistungsansprüche, von vornherein unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 75, 40 ). - BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
Auszug aus BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Wie einem Verfassungsverstoß abzuhelfen ist, hat der Gesetzgeber zu entscheiden (vgl. auch BVerfGE 22, 349 <361). - BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Damit wird einem staatlichen Schulmonopol eine Absage erteilt; gleichwertige Ersatzschulen dürfen im Verhältnis zu staatlichen Schulen nicht allein wegen ihrer andersartigen Erziehungsformen und -inhalte verhindert werden (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 88, 40 ). - BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55
Reichskonkordat
- BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 102.86
Umfang der sozialstaatlichen Pflicht zur Förderung und zur Erhaltung des privaten …
Auszug aus BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1988 - BVerwG 7 C 102.86 -,. - BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 712/88
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Auszug aus BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
- 1 BvR 712/88 - .
- BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
Die Frage der Bemessung der Anzahl verfügbarer Ausbildungsplätze obliegt der Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, der bei seiner Haushaltswirtschaft neben den Grundrechten der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auch andere Gemeinwohlbelange berücksichtigt (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 75, 40 ; 87, 1 ; 90, 107 ; 97, 332 ; 103, 242 ; 105, 73 ; 112, 50 ). - VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 25-II-12
Mehrere Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung sind verfassungswidrig und müssen …
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der staatlichen Finanzhilfe nicht verpflichtet ist, Ersatzschulen zu Lasten der öffentlichen Schulen zu bevorzugen (BVerfGE 75, 40, 68 f.; E 90, 107).Diese Kosten können nicht dauerhaft über Leistungen der Schulträger und Schüler bzw. Eltern vollständig gedeckt werden, insbesondere nicht über Schulgelder, die ihrer Höhe nach so bemessen sind, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994, BVerfGE 90, 107 [115], BVerfGE 75, 40 [67]: "ein empirisch gesicherter Befund").
Daher muss der Staat dem Ersatzschulwesen, soll die Freiheit zur Gründung von Ersatzschulen nicht zu einer rechtlichen Gewährleistung ohne tatsächliche Ausübungsmöglichkeit werden, Schutz- und Förderung zukommen lassen (vgl. BVerfGE 75, 40 [62]; BVerfGE 90, 107 [114 f.]; BVerfG, Beschluss vom 23. November 2004, BVerfGE 112, 74 [83]; BVerwG…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18/10, juris Rn. 14; SächsOVG…, Urteil vom 2. März 2011 - 2 A 47/09, juris Rn. 25;… zum Verfassungsrecht in anderen Ländern z.B. BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Oktober 2007 - Vf. 14-VII-06, juris Rn. 30; LVerfG M-V…, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 6/09, juris Rn. 37).
Gegenstand dieser staatlichen Förderpflicht ist ein Ausgleich für die in Art. 102 Abs. 3 Satz 3 und 4 SächsVerf errichteten rechtlichen Hürden (vgl. BVerfGE 90, 107 [115]; BVerfGE 75, 40 [66]).
c) Dem Umfang nach muss der Staat aufgrund der aus der Privatschulfreiheit herzuleitenden Förderpflicht Leistungen erbringen, die sicherstellen, dass die Genehmigungsanforderungen des Art. 102 Abs. 3 Satz 3 und 4 SächsVerf durch die Ersatzschulen gleichzeitig und auf Dauer erfüllt werden können (zu Art. 7 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 90, 107 [116]; BVerwG…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18/10, juris Rn. 21) und dass auch Neugründungen praktisch möglich bleiben (vgl. BVerfGE 90, 107 [115 f.]).
Weder aus Art. 102 Abs. 3 SächsVerf noch aus Art. 102 Abs. 4 Satz 2 SächsVerf folgt ein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Förderung in bestimmtem Umfang bzw. in bestimmter Höhe (zu Art. 7 Abs. 4 GG z.B. BVerfGE 90, 107 [117]).
bb) Verfassungsrechtlich vorgegeben ist dem Gesetzgeber auch nicht, nach welchem System die Kostensituation der Ersatzschulen bewertet wird, an der die Förderung auszurichten ist (vgl. BVerfGE 90, 107 [116]).
In diesem Fall kann er zur Berechnung der Zuschüsse von den Kosten ausgehen, die ein Schüler im öffentlichen Schulsystem verursacht (z.B. § 18a des baden-württembergischen Privatschulgesetzes, dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. April 2013 - 9 S 233/12, juris Rn 87 ff.); denn Ersatzschulen haben jedenfalls keinen Anspruch auf eine bessere Ausstattung als vergleichbare öffentliche Schulen (vgl. BVerfGE 90, 107 [116]).
Die Berücksichtigung solcher Eigenleistungen ist gerechtfertigt, weil diejenigen, die eine Ersatzschule gründen und betreiben, damit auch eigene bildungspolitische Zwecke verfolgen, und von ihnen deshalb auch eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 90, 107 [120]).
Zwar ist aus verfassungsrechtlicher Sicht vorgegeben, dass eine Ersatzschule aufgrund des in Art. 102 Abs. 3 Satz 3 Sächs- Verf enthaltenen Sonderungsverbots grundsätzlich allen Bewerbern ohne Rücksicht auf ihre finanziellen Verhältnisse offen stehen muss und einige wenige "Frei-" oder Stipendienplätze in Ausnahmefällen der Anforderung einer allgemeinen Zugänglichkeit nicht genügen (vgl. BVerfGE 90, 107 [119]).
Damit ist die Grenze der noch zulässigen Schul- und Lernmittelgelder (meist angegeben mit einem Durchschnittsbetrag pro Schüler und Monat) jedoch nicht nach wissenschaftlichen Methoden eindeutig ermittelbar (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 11. April 2013 - 9 S 233/12, juris Rn. 122 bis 148; siehe aber BVerfGE 90, 107 [119]).
dd) Aus dem Umstand, dass dem Gesetzgeber bei der Entwicklung seines Fördermodells ein Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zukommt, folgt allerdings nicht, dass der Verfassungsgerichtshof seine Prüfungskompetenz im Hinblick auf die Wahrung der Anforderungen aus Art. 102 Abs. 3 SächsVerf derart zurückzunehmen hat, dass lediglich festzustellen ist, ob der Gesetzgeber die Förderpflicht gänzlich oder in dem Sinne grob vernachlässigt hat, dass das Ersatzschulwesen als Institution evident gefährdet erscheint (so BVerfGE 75, 40 [67]; BVerfGE 90, 107 [117]; BVerwG…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18/10, juris Rn. 14).
Da die staatliche Förderung der Ersatzschulen im Grundsatz eine staatliche Beteiligung an einem zuvörderst privaten Engagement ist (vgl. BVerfGE 90, 107 [118] und oben Buchst. a Doppelbuchst. cc), darf dieses auch finanziell honoriert werden.
Art. 102 Abs. 3 SächsVerf steht einer gesetzlichen Regelung grundsätzlich nicht entgegen, nach der einer Ersatzschule die staatliche Förderung erst nach Ablauf einer Wartefrist oder zuvor in geringerem Umfang gewährt wird (vgl. BVerfGE 90, 107 [117 ff.]).
Eine Wartefrist muss, da die Förderpflicht aus Art. 102 Abs. 3 SächsVerf der objektiven Grundrechtsdimension zuzurechnen ist, zwar nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen (vgl. BVerfGE 90, 107 [121]); der Gesetzgeber kann daher, sofern er dies für sachgerecht hält, auch längere Wartefristen anordnen (BVerfGE 90, 107 [123]: zehn Jahre).
Sie darf nicht so bemessen sein, dass sie als faktische Errichtungssperre wirkt (vgl. BVerfGE 90, 107 [118 f.]).
Auf Dauer muss ihnen jedoch Entlastung in Aussicht stehen (vgl. BVerfGE 90, 107 [119]).
Ob dem Genüge getan ist, muss anhand einer Gesamtschau beurteilt werden, in die neben der Länge der Wartefrist auch die während der Wartefrist gewährten Förderungen sowie die Höhe der nach Ablauf der Wartefrist einsetzenden Leistungen und etwaige Ausgleichszahlungen einzubeziehen sind (vgl. BVerfGE 90, 107 [121]).
Denn es ist - wie aufgezeigt (Ziffer I Nr. 4 Buchst. a) - schon nicht erkennbar, ob die Förderung gemäß § 15 SächsFrTrSchulG einen genehmigungsfähigen Schulbetrieb auf Dauer sicherstellt, d.h. ob seine Aufrechterhaltung weitere, unmögliche oder vermögensverzehrende Eigenleistungen (zu letzterem BVerfGE 90, 107 [119]) erfordert.
Im Übrigen besteht der Sinn einer Wartefrist gerade darin, dass der Nachweis geführt werden soll, ob die Ersatzschule dauerhaft lebensfähig und von der Bevölkerung angenommen ist (vgl. BVerfGE 90, 107 [118]).
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09
Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: …
Insofern kann sich aus Art. 7 Abs. 4 GG über dessen Abwehrcharakter hinaus ein Anspruch auf staatliche Förderung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88-, BVerfGE 90, 107 [115]; BVerfGE 75, 40 [62]).Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, wenn sich die staatliche Förderung an den Kosten des öffentlichen Schulwesens orientiert (vgl. BVerfGE 75, 40 [68]; 90, 107 [116]), wie in Baden-Württemberg durch § 18 Abs. 2 PSchG hinsichtlich der laufenden Betriebskosten vorgesehen.
Rn. 50 Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass die Privatschule "grundsätzlich allen Bürgern ohne Rücksicht auf ihre finanziellen Verhältnisse offenstehen" müsse (BVerfGE 90, 107 [119]).
Dafür reiche es nicht aus, nur in Ausnahmefällen für begabte oder besonders arme Kinder Schulgeldstipendien zu gewähren, zumal diese nur zu Lasten der anderen Schüler finanziert werden könnten (vgl. BVerfGE 90, 107 [119]).
Rn. 54 Ein Anhaltspunkt für die Bestimmung der Höhe ist der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht nur insoweit zu entnehmen, als Beträge in der Größenordnung von monatlich 170,-- bis 190,-- DM im Jahr 1985 als "auf der Hand liegend" über dem eingestuft worden sind, was "von allen Eltern gezahlt werden" könne (vgl. BVerfGE 90, 107 [119]).
Die Anfangsfinanzierung für die Gründung einer Privatschule darf dem freien Träger von Verfassungs wegen daher überbürdet werden (vgl. BVerfGE 90, 107 [120]; dazu auch bereits BVerfGE 75, 40 [68]).
Rn. 60 Nicht gefordert werden kann dagegen die Bereitschaft, eigenes Vermögen für den laufenden Betrieb einer privaten Ersatzschule auf Dauer einzusetzen (vgl. BVerfGE 90, 107 [119]).
Insoweit geht es nicht mehr um Vorleistungen der "Gründungseltern" für das Ingangsetzen der Schule (vgl. BVerfGE 90, 107 [120]), sondern um eine Dauerleistungspflicht der "reinen Nutzungseltern" (…so zutreffend Jach, in: Jach/Jenkner, Festschrift zum 65. Geburtstag von J. P. Vogel, 1998, S. 75 [84 f.]).
Rn. 63 Aussagen über die wirtschaftliche Existenzfähigkeit der Privatschulträger dürfen die Investitionskosten aber nicht ausblenden (…vgl. Senatsurteil vom 12.01.2000 - 9 S 317/98 -, Rn. 87); vielmehr müssen die Förderregelungen nach Bestehen des Erfolgstests sogar einen "wie immer gearteten Ausgleich" für die Gründungskosten vorsehen (vgl. BVerfGE 90, 107 [121]).
Der mit Errichtung dieser Klassen verfolgte Gesamtzweck entspricht daher dem der öffentlichen Gymnasien (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88 u.a. -, BVerfGE 90, 107 [122]), so dass ihr Besuch den eines Gymnasiums ersetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 [201 f.]).
Angesichts der Tatsache, dass bei Erlass der Verfassungsbestimmung Einigkeit darüber bestand, dass das Privatschulwesen an sich zur Gewährleistung der Vielgestaltigkeit, Pluralität und Weiterentwicklung des Schulwesens und um einer Erstarrung vorzubeugen erforderlich ist und damit einem öffentlichen Anliegen dient (…vgl. zusammenfassend etwa "Quellen", Band 6, S. 426 f.), kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Formulierung des "öffentlichen Bedürfnisses" nur auf die Frage bezieht, ob in der Bevölkerung ein Bedarf für die Schule besteht (…ebenso Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1984, Art. 14 Rn. 17), ob das pädagogische Konzept der Schule also den Wünschen und Vorstellungen der Eltern entspricht und sich in Konkurrenz zu den vorhandenen öffentlichen und privaten Schulen behaupten kann (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 09.03.1994 - 1 BvR 682/88 u.a. -, BVerfGE 90, 107 [118]).
Denn die Entscheidung des Jahres 1994 (BVerfGE 90, 107) nimmt auf die einschränkenden Aussagen zur Begründung einer Förderpflicht nicht Bezug.
Thema der Entscheidung des Jahres 1994 ist vielmehr allein der aus dem subjektiven Grundrecht folgende Anspruch auf staatliche Förderung (vgl. BVerfGE 90, 107 [114 f.];… zur Fragwürdigkeit der rein institutsbezogenen Auslegung grundgesetzlicher Gewährleistungen ausführlich Kenntner, Justitiabler Föderalismus, 2000, S. 71 ff.).
Rn. 117 Gleiches gilt für die "Wartefrist", die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß beurteilt worden ist, um den Einsatz staatlicher Fördermittel vom Nachweis einer hinreichend soliden Wirtschaftsbasis und einem ausreichenden pädagogischen Bedürfnis für das Schulkonzept abhängig machen zu können (vgl. BVerfGE 90, 107 [117 ff.]).
Vielmehr hat auch das Bundesverfassungsgericht gerade in Bezug auf in Elternträgerschaft gegründete Schulen ausgesprochen, dass die Förderregelungen nach Bestehen des Erfolgstests einen "wie immer gearteten Ausgleich" für die Gründungskosten vorsehen müssen (vgl. BVerfGE 90, 107 [121]).
Der bereits bei der Behandlung zumutbarer Eigenleistungen herausgearbeitete Gedanke, dass die "Gründungseltern" Vorleistungen für das Ingangsetzen der Schule zu erbringen haben (vgl. BVerfGE 90, 107 [120]), kehrt deshalb an dieser Stelle wieder.
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
Er kann unter Verwertung aller ihm zu Gebote stehenden Erkenntnisse, insbesondere auf den Gebieten der Anthropologie, Kriminologie, Sozialtherapie und Ökonomie, zu Regelungen gelangen, die - auch unter Berücksichtigung von Kostenfolgen - mit dem Rang und der Dringlichkeit anderer Staatsaufgaben in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 90, 107 ; 96, 288 ; 98, 169 ; 116, 69 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2002 - 2 BvR 2175/01 -, Rn. 37). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2019 - 3 B 18.19
Ersatzschulfinanzierung; Grundschule; Wartefrist; Verfassungsmäßigkeit; …
Wartefristen dienen einem im Grundsatz legitimen Erfolgs- bzw. Bewährungsnachweis (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 118;… Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. IV/2, 2011, S. 549 Fn. 899;… Badura, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 7 Rn. 137;… Wißmann, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar GG, Art. 7 Rn. 229;… Robbers, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 7 Rn. 213).Rn. 28 Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil zur Privatschulfinanzierung vom 8. April 1987 (1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75, 40) Grund und Umfang der staatlichen Zuschüsse konturiert hatte, hat sich die Folgeentscheidung vom 9. März 1994 (1 BvR 682, 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107) ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Wartefristen in diesem Bereich befasst.
Danach greifen Wartefristen nicht in ein vorgegebenes Recht des Schulträgers ein, sondern konkretisieren die staatliche Förderpflicht aus Art. 7 Abs. 4 GG (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107, 121).
Rn. 29 In ständiger Rechtsprechung wird in diesem Zusammenhang der große Gestaltungsspielraum der kompetenziell zuständigen Länder betont (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 66 f.); BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 117; Badura, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 7 Rn. 133 ff.; Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 1487; a.A. Brosius-Gersdorf, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 7 Rn. 110).
Die staatliche Förderung solle lediglich sicherstellen, dass private Schulträger die Genehmigungsanforderungen erfüllen können (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 116;… weitergehend Brosius-Gersdorf, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 7 Rn. 110).
Geschuldet ist lediglich ein Beitrag zu den entstehenden Kosten (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 116), das Existenzminimum soll gesichert werden (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 68;… Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 1497 ff.).
Aus Art. 7 Abs. 4 GG folgt kein unmittelbarer Anspruch auf Gewährung staatlicher Hilfe, dieser ist gesetzesmediatisiert: "Der konkrete Leistungsanspruch des einzelnen Ersatzschulträgers wird durch das Gesetz bestimmt." (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 117).
Rn. 30 Als Grenze für eine Wartefrist wird in der Entscheidung von 1994, dem Sinn der Freiheitsgarantie des Art. 7 Abs. 4 GG entsprechend, die praktische Möglichkeit der Neugründung privater Schulen angesehen, um schulischen Pluralismus zu ermöglichen (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 115 f.).
Der von den Privatschulgründern gewollte Schulpluralismus erfordert auch Opfer von dieser Seite, insbesondere in Form besonderen finanziellen Einsatzes (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 120;… Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 1491).
Es geht primär um Freiheitsschutz im schulischen Bereich (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 114 u. 116;… Loschelder, Schulische Grundrechte und Privatschulfreiheit, in: Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte, Bd. 4, 2011, § 110 Rn. 76).
Rn. 34 Dies wurde in der Folgejudikatur des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen: Art. 7 Abs. 4 GG wird als "Freiheitsrecht" eingeordnet; entscheidend ist nicht die Ersparnis staatlicher Aufwendungen, sondern das Bieten von Alternativen hinsichtlich der Erziehungsziele, der Lehrinhalte, der Lehrmethoden sowie der weltanschaulichen Basis des Unterrichts (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 114).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit von Wartefristen in der Privatschulfinanzierung festgestellt, dass sich der aus Art. 7 Abs. 4 GG ergebende Schutz- und Förderauftrag nicht nur auf die Institution Privatschulwesen im Sinne bereits bestehender Schulen bezieht, sondern dass Neugründungen "praktisch möglich bleiben" müssen (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 115 f.).
Insgesamt müsse für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Wartefristregelung eine "Gesamtschau" erfolgen, die neben der Dauer der Frist auch die während dieser Zeit erfolgten freiwilligen Leistungen, Schulgelderstattungen, die Höhe der regulären Leistungen sowie etwaige Ausgleichszahlungen einzubeziehen habe (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 121).
Das Bundesverfassungsgericht hat die seinerzeitige bayerische zehnjährige Wartefrist als "außergewöhnlich lang" bezeichnet (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107 (123)).
In seinem Beschluss von 1994 hat das Bundesverfassungsgericht für eine "lange Wartefrist" zur Vermeidung einer faktischen Errichtungssperre "einen wie immer gearteten Ausgleich" verlangt; dies ist auch eines von mehreren Kriterien für die "Gesamtschau", die der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Wartefristregelung zugrunde zu liegen habe (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 121).
Als "lange Frist" lag die zehnjährige bayerische Wartefrist für Gymnasien zugrunde (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 123).
Die Höhe der Förderung mit 93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten dient in der Sache angesichts der Tatsache, dass die Zuschüsse nur eine Teilfinanzierung, einen "Beitrag zu den Kosten" im Sinne der Sicherung des "Existenzminimums" der Schulen bieten soll (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 68; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 116) auch der Abfederung der Kosten der Gründungs- und Wartephase.
Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht die verstärkte Opferbereitschaft der "Gründungseltern" hervorhebt: "Wer solche bildungspolitischen Ziele verfolgt, muß eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern mitbringen, die über das hinausgehen, was bloße Benutzer einer eingeführten und etablierten Bildungseinrichtung für ihre Kinder zu leisten bereit sind." (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 120;… auch Wißmann, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar GG, Art. 7 Rn. 228).
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts greifen Wartefristen gar nicht in ein vorgegebenes Recht des Schulträgers ein, sondern konkretisieren die staatliche Förderpflicht (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 121).
Es bedeutet aber keine generelle Abhängigmachung der originären, grundrechtlich gebotenen Kernfinanzierung von Privatschulen von der jeweiligen Haushaltslage (was verfassungswidrig wäre, vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107, 124; zur Abgrenzung etwa Vogel, Eindämmen oder Kooperation? Rechtsfragen zum Verhältnis von staatlichen und freien Schulen in Zeiten des Schülerschwundes, DÖV 2011, 661, 667; Schwabenbauer, Privatschulfinanzierung unter Haushaltsvorbehalt, DÖV 2011, 672 ff.).
- StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche …
Denn der Besuch der Klassen 5 bis 13 der Waldorfschulen soll nach ihrem Gesamtzweck zur allgemeinen Hochschulreife führen (vgl. BVerfGE 90, 107 - Juris Rn. 55;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.7.2010 - 9 S 2207/09 -, Juris Rn. 93).Wer solche bildungspolitischen Ziele verfolgt, muss eine Bereitschaft zu finanziellen Opfern mitbringen, die über das hinausgehen, was bloße Benutzer einer eingeführten und etablierten Bildungseinrichtung für ihre Kinder zu leisten bereit sind (BVerfGE 90, 107 - Juris Rn. 26 u. 45).
Diese füllen einen ihnen eingeräumten Freiheitsraum in eigener Initiative aus, die auch die wirtschaftlichen Grundlagen einschließt; sie müssen bereit sein, die damit verbundenen Risiken in Kauf zu nehmen (vgl. BVerfGE 90, 107 - Juris Rn. 37 f.).
Kostendeckende Schulgelder durften und dürfen diese Schulen nicht erheben, weil dadurch eine nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG unzulässige Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern zumindest gefördert würde (…vgl. BVerfGE 75, 40 - Juris Rn. 81; BVerfGE 90, 107 - Juris Rn. 30).
Denn die typischerweise bildungspolitischen Zwecken dienende Wahrnehmung der Privatschulfreiheit darf ihren Preis in Form einer Eigenleistung haben (vgl. BVerfGE 90, 107 - Juris Rn. 44 ff.;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4.3.1997 - 1 BvL 26/96 und 1 BvL 27/96 -, Juris Rn. 29).
Dies gilt namentlich, soweit es um die Kosten der Gründung einer Privatschule und die Investitionskosten geht (vgl. BVerfGE 90, 107 - Juris Rn. 44 ff.;… BVerfGE 75, 40 - Juris Rn. 91).
Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Schule allgemein zugänglich bleibt und durch Beiträge zur Eigenleistung des Schulträgers keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern eintritt, die nach Art. 2 Abs. 1 LV und Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG bei genehmigten Ersatzschulen unzulässig ist (vgl. BVerfGE 90, 107 - Juris Rn. 44 ff.).
Kredite oder der Einsatz des Vermögensstamms des Schulträgers sind zu einer nachhaltigen Finanzierung des laufenden Betriebs dagegen nicht geeignet und können nicht zur Bestimmung der zumutbaren Eigenleistung herangezogen werden (vgl. BVerfGE 90, 107 - Juris Rn. 42;… VGH Bad.-Württ., Urteile vom 12.01.2000 - 9 S 317/98 -, Juris Rn. 97 bis 102, …und vom 14.7.2010 - 9 S 2207/09 -, Juris Rn. 60).
Denn dann wären auch entgegen Art. 7 Abs. 4 GG keine gültigen Regelungen mehr in Kraft, mit denen das Land seiner Schutz- und Förderpflicht aus Art. 7 Abs. 4 GG zu Gunsten der Institution des Privatschulwesens nachgekommen wäre (vgl. BVerfGE 90, 107 - Juris Rn. 26 ff.).
- VerfGH Thüringen, 21.05.2014 - VerfGH 13/11
Regelung der staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft verstößt …
Grundrechtlich geschützt ist dadurch das Recht, einen eigenverantwortlich geprägten Unterricht zu erteilen, insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethode und die Lehrinhalte (BVerfGE 75, 40 [62]; 88, 40 [46]; 90, 107 [114]).Rn. 116 Mit dem Recht, private Schulen zu errichten und zu betreiben, garantiert Art. 26 Abs. 1 ThürVerf - auch insoweit nicht anders als Art. 7 Abs. 4 GG - zugleich auch die Privatschule als Institution (BVerfGE 75, 40 [61]; 90, 107 [114]; 112, 74 [83]).
Insoweit entspricht der Zuschussanspruch aus Art. 26 Abs. 2 Satz 2 ThürVerf dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus Art. 7 Abs. 4 GG erarbeiteten Anspruch auf Schutz der Institution Privatschule (BVerfGE 90, 107 [115]): "Soll die Privatschulfreiheit nicht leerlaufen, schuldet der Staat deshalb einen Ausgleich für die vom Grundgesetz errichteten Hürden.".
Dabei ist die staatliche Förderung nicht auf bereits bestehende Ersatzschulen beschränkt; sie muss vielmehr so ausgestaltet sein, dass auch Neugründungen praktisch möglich bleiben (BVerfGE 90, 107 [115]).
Er verhindert nicht, dass eine einzelne genehmigte Ersatzschule geschlossen werden muss, weil sie sich im Wettbewerb mit anderen Schulen in freier Trägerschaft oder auch mit vergleichbaren Schulen nicht durchsetzen kann (so schon BVerfGE 75, 40 [68]; 90, 107 [118] bezogen auf die institutionelle Schutzpflicht) oder weil der Schulträger nicht sparsam wirtschaftet.
Rn. 133 3. Wie der Staat den durch Art. 26 Abs. 2 Satz 2 ThürVerf bezweckten Erfolg, den genehmigten Ersatzschulen die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG zu ermöglichen, erreicht, ist ihm von Verfassungs wegen nicht vorgeschrieben; ihm ist insoweit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt (BVerfGE 75, 40 [66 f.]; 90, 107 [116]; 112, 74 [84]).
Weit verbreitet und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 75, 40 [68]; 90, 107 [116]) sind andererseits aber auch Modelle, bei denen sich der Gesetzgeber in der einen oder anderen Weise an den Kosten des öffentlichen Schulwesens orientiert (so z. B. § 18a des baden-württembergischen Privatschulgesetzes).
Denn Schulen in freier Trägerschaft haben jedenfalls keinen Anspruch auf eine bessere Ausstattung als vergleichbare öffentliche Schulen (BVerfGE 90, 107 [116]).
Ebenso wenig wie Art. 7 Abs. 4 GG (BVerfGE 75, 40 [68]; 90, 107 [116]) gebietet Art. 26 Abs. 2 Satz 2 ThürVerf eine vollständige Übernahme der Kosten, die den Ersatzschulen durch die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG entstehen.
Er beteiligt sich nur an diesem zuvörderst privaten Engagement (BVerfGE 90, 107 [120]).
Zwar folgt aus Art. 26 Abs. 2 Satz 2 ThürVerf kein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Gewährung staatlicher Finanzhilfe in bestimmter Höhe (st. Rspr. des BVerfG zu Art. 7 Abs. 4 GG: BVerfGE 90, 107 [117]; 112, 74 [84]).
Der Staat hat gegenüber den Trägern von genehmigten Ersatzschulen jedoch Leistungen zu erbringen, die diese - gemeinsam mit in den Grenzen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 2. HS GG erhobenen Schulgeldern sowie angemessenen Eigenbeiträgen der Schulträger - in die Lage versetzen, die Genehmigungsanforderungen des Art. 7 Abs. 4 GG gleichzeitig und dauerhaft zu erfüllen (BVerfGE 90, 107 [116]; BVerwG…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18/10 -, juris Rn. 21, vgl. auch SächsVerfGH…, Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 -, juris Rn. 95).
Rn. 200 Dabei heißt es einerseits - und dies zunächst in durchaus zutreffender Bezugnahme auf die auch für Thüringen verbindliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 75, 40, 68; 90, 107, 118) -, dass eine einzelne genehmigte Ersatzschule durch diesen Zuschussanspruch keine Bestandsgarantie erhalte und dieser Anspruch außerdem auch nicht verhindere,.
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Dieser Vorbehalt ist Ausdruck dessen, daß der Staat seine Aufgabe, ein begabungsgerechtes Schulsystem bereitzustellen, von vornherein nur im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 34, 165 ), und erklärt sich daraus, daß der Gesetzgeber bei seinen Entscheidungen auch andere Gemeinschaftsbelange berücksichtigen und sich die Möglichkeit erhalten muß, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel für solche anderen Belange einzusetzen, wenn er dies für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 75, 40 ; 82, 60 ; 90, 107 ). - BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
Er kann unter Verwertung aller ihm zu Gebote stehenden Erkenntnisse, namentlich auf den Gebieten der Anthropologie, Kriminologie, Sozialtherapie und Ökonomie, zu einer Regelung gelangen, die - auch unter Berücksichtigung von Kostenfolgen - mit dem Rang und der Dringlichkeit anderer Staatsaufgaben in Einklang steht (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 90, 107 ; 96, 288 ). - VG Berlin, 22.03.2019 - 3 K 198.17
Erfordernis der Einhaltung einer Wartefrist vor der Bewilligung von Zuschüssen …
Rn. 40 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Wartefristen für die Gewährung von Ersatzschulfinanzierung mit der aus Art. 7 Abs. 4 GG resultierenden staatlichen Förderpflicht grundsätzlich vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, juris Rn. 36).Rn. 41 Wartefristen für die Gewährung von Ersatzschulzuschüssen verfolgen dabei den Zweck, den Einsatz öffentlicher Mittel an einen Erfolgsnachweis zu binden (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 37 f.).
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O.) erachtete selbst eine Wartefrist von zehn Jahren bis zum Erhalt der vollen Privatschulzuschüsse unter dem Gesichtspunkt der Erfolgskontrolle für verfassungsgemäß, wobei im dortigen Fall während der Wartefrist freiwillige Leistungen erfolgten.
Entscheidend ist danach, dass die Wartefrist sich nicht als Sperre für die Errichtung neuer Schulen auswirkt (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 41 f.).
Schränken Wartefristen dem Schulträger diese Perspektive übermäßig ein, wirken sie als faktische Errichtungssperre (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 42).
Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit lässt sich keine weitergehende Beschränkung der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers herleiten; Wartefristen greifen nicht in ein vorgegebenes Recht des Schulträgers ein, sondern konkretisieren die staatliche Förderpflicht (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 50).
Legt der Gesetzgeber, um Gewissheit über den Erfolg der Schule zu erlangen, eine lange Wartefrist fest und besteht die Schule später den Erfolgstest, muss er allerdings einen wie immer gearteten Ausgleich vorsehen, damit die Wartefrist nicht zur faktischen Errichtungssperre wird (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 51).
Die Wartezeit dient danach dem legitimen Zweck, die Finanzhilfe von einer hinreichend soliden Existenzbasis abhängig zu machen, die der Gründung Aussicht auf dauerhaften Bestand verleiht, und der hier in Rede stehende Zeitraum von fünf Jahren ist dabei nur halb so lang wie in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O.).
Die Wartefrist stellt sich auch nicht als faktische Gründungs- und Errichtungssperre dar, sondern ist vielmehr so bemessen, dass nicht zu besorgen ist, dass ein Schulträger mangels Aussicht auf Entlastung aufgibt und damit das private Ersatzschulwesen zum Erliegen bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 42; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 28. April 2010 - VG 3 A 931.08 -).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es zwar verfassungsrechtlich "nicht unbedenklich", wenn der Staat seine Pflicht zur Förderung generell mit Leistungen erfüllen wollte, die er als freiwillig kennzeichnet und von der Haushaltslage abhängig macht, da es derartigen Zuschüssen an der erforderlichen Kalkulierbarkeit mangelt (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 62).
Denn die Förderpflicht für private Ersatzschulen steht wie alle aus Freiheitsrechten abgeleiteten Leistungsansprüche unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann (BVerfG…, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8/84, 1 BvL 16/84 -, a.a.O. Rn. 92 und Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 34, VerfG Bbg…, Urteil vom 12. Dezember 2014 - 31/12 -, juris Rn. 116).
Insbesondere vor dem Hintergrund des erörterten Zwecks der Wartefrist erscheint dies plausibel, da sich etwa die Konkurrenzsituation zu vorhandenen öffentlichen und privaten Schulen, denen der Schulträger bei Neugründung Schülerinnen und Schüler abgewinnen muss (vgl. dazu BVerfG…, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8/84, 1 BvL 16/84 -, a.a.O. Rn. 91 und Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 39), in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gestalten kann (vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 17. April 2013 - VG 3 K 139.12 -, wonach die Ausnahme des § 101 Abs. 7 Satz 1 GG von Verfassungs wegen ohnehin nicht erforderlich ist).
Zwar müssen die Förderregeln nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen wie auch immer gearteten "Ausgleich" für die Gründungskosten nach bestandenem Erfolgstest vorsehen (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 51).
Vielmehr besteht er in der Unterstützung der Schulträger bei der dauerhaften Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen und der Förderung von eigenverantwortlicher Mitgestaltung der durch Artikel 7 Abs. 4 Satz 1 GG auch der Privatinitiative überlassenen Bildungsaufgaben zum Zwecke der Gewährleistung des Pluralismus von Erziehungszielen und Bildungsinhalten (vgl. BVerfG…, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8/84, 1 BvL 16/84 -, a.a.O. Rn. 68, 79, 86 und Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, a.a.O. Rn. 28 f., 31; SächsVerfGH…, Urteil vom 15. November 2013 - Vf. 25-II-12 -, a.a.O. Rn. 94).
- BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99
Privatschulfinanzierung II
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 9 S 47/03
Zumutbarkeit von Eigenleistungen privater Schulträger zu den laufenden Kosten des …
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2000 - 9 S 317/98
Privatschulförderung
- BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf …
- VerfG Brandenburg, 12.12.2014 - VfGBbg 31/12
Ersatzschulen; Institution Ersatzschulwesen; Finanzierungszuschuss; …
- VGH Bayern, 17.02.2011 - 7 BV 10.3030
Zuschüsse für Baumaßnahmen privater Volksschulträger nach Haushaltslage
- BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in …
- VGH Bayern, 17.02.2011 - 7 BV 09.1827
Zuschüsse für Baumaßnahmen privater Volksschulträger nach Haushaltslage
- BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 29.20
Staatliche Förderung von Ersatzschulen während der Aufbauphase
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90
Verfassungsfragen zur privaten Schulfinanzierung
- VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08
Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen
- BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10
Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12
Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung
- BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12
Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2013 - 3 B 35.13
Zulässigkeit eine unbezifferten Privatschulsubventionierungsbegehrens; Wartefrist …
- VerfGH Bayern, 09.10.2007 - 14-VII-06
Schulgeldersatz bei Privatschulen
- BVerfG, 04.03.1997 - 1 BvL 26/96
Unzulässige gerichtliche Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift des …
- VerfGH Bayern, 19.07.2016 - 1-VII-16
Keine gesonderte Erstattung des inklusionsbedingten Mehraufwands von …
- BAG, 20.02.2025 - 6 AZR 155/23
Wiedereinsetzung - anwaltliche Pflichten bei Fristprüfung - Arbeitnehmeranteil …
- BFH, 11.06.1997 - X R 74/95
Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen
- OVG Sachsen, 29.10.2019 - 2 A 1058/17
Bemessung der staatlichen Finanzhilfe an private Grund- und Oberschulen im …
- BVerfG, 08.06.2011 - 1 BvR 759/08
Nichtannahmebeschluss: Schulaufsichtliche Leistungsüberprüfung in der vierten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2022 - 3 B 37.21
Kein höherer Zuschuss für Schulen in freier Trägerschaft in Brandenburg
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2010 - LVerfG 6/09
Notwendigkeit einer Übergangsregelung bei Verlängerung der bisher zweijährigen …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 107/03
Schulrecht, Sonderschule, Sonderschularten, Förderung, Bezuschussung, Private …
- BFH, 11.06.1997 - X R 77/94
Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 …
- OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 430/19
Bemessung der staatlichen Finanzhilfe an berufsbildende Förderschulen und …
- BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
An britisches College gezahltes Schulgeld nicht als Sonderausgabe abziehbar; …
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Kündigung eines Schulvertrages durch Privatschulträger
- OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der …
- BFH, 23.07.1997 - X R 162/95
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Zuschuss einer Gemeinde zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung …
- OVG Sachsen, 18.03.2025 - 2 A 570/22
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Ansprüche einer Berufsfachschule in freier Trägerschaft auf Ausgleichsleistungen …
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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Gefangenenvergütung in …
- VG Sigmaringen, 05.11.2002 - 4 K 2627/00
- VG Stuttgart, 02.02.2010 - 13 K 3238/09
Voraussetzungen der Genehmigung einer Ersatzschule
- VG Freiburg, 25.03.2009 - 2 K 1638/08
Erweiterung der Ersatzschulgenehmigung einer Freien Waldorfschule um das Recht …
- VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
- BVerwG, 29.04.2019 - 6 B 141.18
Berufskolleg; Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Genehmigung; …
- FG Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 2 K 228/03
Abzugsfähigkeit des für den Besuch einer ausländischen Schule entrichteten …
- VG Hamburg, 24.02.2011 - 15 E 36/11
Gebühr für die Teilnahme an der externen Abiturprüfung
- BFH, 19.10.2011 - X R 48/09
Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe …
- VGH Bayern, 17.10.2011 - 7 ZB 11.544
Privatschulfreiheit; staatlich anerkanntes Gymnasium; Betriebszuschuss; …
- BVerwG, 18.12.2000 - 6 B 15.00
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes - Verletzung des …
- BFH, 11.06.1997 - X R 144/95
Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Ergänzungsschule ist als …
- BVerwG, 04.11.2016 - 6 B 27.16
Waldorfschulen; Privatschulfinanzierung; Inklusion; integrative Beschulung …
- OVG Sachsen, 02.03.2011 - 2 A 47/09
Privatschulfinanzierung, Grundschulen, Mittelschulen, Zuschusssatz, Integration
- OVG Sachsen, 29.04.2010 - 2 A 42/09
Umfang einer staatlichen Finanzhilfe betreffend den Sachkostenzuschuss und …
- OVG Thüringen, 16.08.2001 - 1 KO 945/00
Schülerbeförderung, Kosten; Erstattung; Schulen in freier Trägerschaft; …
- BVerwG, 01.10.2025 - 6 CN 1.24
Nordrhein-westfälische Ersatzschulverordnung in Teilen unwirksam
- FG Sachsen, 01.10.2009 - 1 K 2304/07
Schulgeld für den Besuch einer nicht staatlich anerkannten Ergänzungsschule im …
- BVerwG, 21.04.2026 - 6 B 2.26
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07
Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen an eine Schweizer Schule als …
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 889/11
Förderung von Leistungen der Jugendsozialarbeit; hier: Leertagezuschuss für …
- BVerfG, 16.04.2004 - 2 BvR 88/03
Verfassungsmäßigkeit der Regelung der differenzierten Abzugsfähigkeit von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.1998 - A 2 S 629/97
Öffentliche Schulen; Schulen in freier Trägerschaft; Bildungsgang; …
- BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 24.97
Vorrang des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden gegenüber dem aus Art. 6 Abs. 2 …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 K 3/05
Verordnung über Berufsbildende Schulen, hier: Normenkontrolle
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2025 - 9 S 147/24
Staatliche Finanzhilfe für den Betrieb einer Werkrealschule in Baden-Württemberg
- VG Greifswald, 17.09.2002 - 4 A 1047/01
Anspruch auf die Bewilligung von Finanzhilfe zugunsten eines Trägers einer …
- BVerwG, 18.12.2000 - 6 B 16.00
Revisionsgrund der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anforderungen …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 2 K 1741/06
Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an ein Schweizer Lyceum nach § 10 Abs. 1 …
- VG Greifswald, 17.09.2002 - 4 A 301/02
- VG Halle, 20.04.2016 - 6 A 206/14
Ersatzschulfinanzierung - vorzeitige Finanzhilfe für Schule in freier …
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 9 S 1573/03
Keine Zuschuss für die Stelle eines zweiten Konrektors an einer privaten …
- VG Stade, 18.08.2003 - 6 B 1242/03
Ausgleichszahlungen des Landes Niedersachsen an das Land Bremen für den Besuch …
- BVerwG, 25.08.2011 - 6 B 16.11
Förderung des Ersatzschulwesens; Ob und Wie der Finanzhilfe
- VGH Baden-Württemberg, 05.07.2016 - 9 S 1477/14
Beurteilung der Erforderlichkeit von Erweiterungsbauvorhaben unter Ausschluss der …
- BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
Berufsfachschule - Besondere Art der Berufsausbildungsstätte - Private …
- OVG Sachsen, 24.01.2022 - 2 A 39/21
Schriftliche Ermahnung; Ermessen
- VG München, 30.07.2018 - M 3 K 17.3645
Sudbury-Schule Ammersee erhält keine Genehmigung zum Schulbetrieb
- VG Saarlouis, 15.05.2023 - 1 K 890/21
Finanzierung einer privaten Förderschule; therapeutisches Reiten; Sachausgaben; …
- OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18
Schulrecht; Gewährung staatlicher Finanzhilfe an eine Berufsfachschule in freier …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - 3 B 24.09
Jungengymnasium in Potsdam grundsätzlich genehmigungsfähig
- VerfGH Bayern, 27.02.1997 - 17-VII-94
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- OVG Sachsen, 28.02.2017 - 2 A 54/15
Ersatzschule; Wartefrist für einheitliche als Grund- und Mittelschule betriebene …
- VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2908
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
- OVG Sachsen, 03.11.2014 - 2 A 571/13
Schulfinanzierung; Wartefrist bei Einrichtung eines weiteren Bildungsgangs einer …
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 9 S 809/13
Auslegung des Begriffs der dreijährigen Wartfrist im PSchG BW
- FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
Schulgeldzahlungen für den Besuch der im Inland belegenen deutsch-französischen …
- FG Münster, 14.03.2000 - 6 K 3959/99
Abzugsfähigkeit von Schulgeld für eine Ergänzungsschule
- OVG Sachsen, 15.04.2014 - 2 A 58/13
Schule in freier Trägerschaft, Wartefrist
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97
Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …
- VG Potsdam, 19.06.2009 - 12 K 1013/07
Versagung der Genehmigung eines privaten Jungen-Gymnasiums wegen Grundsatzes der …
- BVerwG, 26.07.2005 - 6 B 24.05
Bundesrecht; Eingreifen; Ersatzschule; Ersatzschule; Existenzminimum; …
- BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92
Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der …
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2026 - 9 S 2306/25
Rechtmäßige Zurückstellung eines Kindes vom Schulbesuch der 1. Klasse
- BVerwG, 15.12.2023 - 6 B 9.23
Bewilligung eines weitergehenden Betriebskostenzuschusses an Ersatzschulträger
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
Gleichwertigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung von Lehrkräften
- BVerwG, 23.05.1996 - 5 B 185.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 02.10.2012 - 6 B 41.12
Ersatzschulförderung; Umfang des grundrechtlichen Schutzanspruchs des …
- BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 24.12
Ersatzschulförderung; Umfang des grundrechtlichen Schutzanspruchs des …
- FG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 K 9791/97
Vermietung zwischen nahen Angehörigen und Studiengebühren
- BVerwG, 17.05.2022 - 6 B 18.21
Ablehnung einer Ersatzschulgenehmigung für Beschulung nach dem "Uracher Plan"
- OVG Sachsen, 05.09.2017 - 2 A 3/16
Erlöschen einer Ersatzschulgenehmigung, zum Anspruch einer als Mittel-/Oberschule …
- OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 2 LA 118/14
Maßgebliche Stichtage für die Ermittlung der Durchschnittszahl von Schülern für …
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 9 S 2742/03
Staatliche Verpflichtung zur finanziellen Zuwendung an den Privatschulträger - …
- VG Weimar, 22.03.2001 - 2 K 596/98
- BVerwG, 17.05.2022 - 6 B 19.21
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Haupt- und …
- OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 2 LC 21/17
Anerkannte Ersatzschule; Bescheidungsklage; Förderkonzept; Förderpraxis; …
- BVerfG, 07.02.2011 - 1 BvR 188/11
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Anforderungen an Ausbildung …
- VerfGH Bayern, 20.08.2018 - 80-VI-15
Finanzierung des inklusionsbedingten Mehraufwands eines staatlich anerkannten …
- VG Kassel, 20.08.2001 - 5 E 1997/96
- VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 477.14
Anspruch einer privaten Ersatzschule auf Zuschusszahlung im Rahmen des …
- VG Berlin, 08.10.2015 - 3 K 468.14
Anspruch einer privaten Ersatzschule auf Zuschusszahlung im Rahmen des …
- VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 139.12
Schulverwaltungsrecht - Zuschüsse für eine Schule
- VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
Staatlich anerkannte Ersatzschulen haben keinen Anspruch auf Bezuschussung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2014 - 19 B 909/14
Geltung des in § 80 Abs. 2 S. 2 SchulG NRW normierten Rücksichtnahmegebots im …
- OVG Niedersachsen, 25.07.1995 - 13 M 4561/95
Finanzhilfe für Ersatzschule; Ersatzschule; Finanzhilfe; Waldorfschule
- VG Würzburg, 17.03.2021 - W 2 K 19.805
Erstattungsfähigkeit von Personalkosten für den Hausmeister einer privaten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2020 - 19 B 725/20
Corona-Pandemie: Zehntklässler an privaten Ergänzungsschulen müssen weiterhin …
- VG Berlin, 16.08.2012 - 3 K 1032.11
Staatliche Bezuschussung einer genehmigten Ersatzschule; Wartefrist
- VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2909
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
- OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule; …
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2019 - 9 S 2164/18
Finanzhilfe für Privatschule - Wartefrist des § 17 Abs. 4 S. 4 PSchG BW
- VG Augsburg, 24.04.2009 - Au 3 K 08.928
Private Volksschule; Förderung; Personalaufwand; Wiederbesetzungssperre
- VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085
Förderung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung nach dem KiBiG BY
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2001 - LVerfG 1/00
Ersatzschulfinanzierung
- VG Münster, 27.02.2018 - 1 K 2023/16
Bestimmung der Höhe eines Landeszuschusses für die Jahre 2011-2013 für eine …
- BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 27.12
Klärungsbedürftigkeit der Frage der Rechtmäßigkeit der Berechnung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 3 B 18.09
Zuschüsse für genehmigte Ersatzschulen; vergleichbare Personalkosten; Berechnung; …
- BFH, 18.07.2005 - XI B 50/04
Schulgeld für britische Privatschule
- BVerwG, 14.08.1997 - 6 B 34.97
Verfassungsrecht - Verbot der Benachteiligung Behinderter; Schulrecht - Aufnahme …
- VGH Bayern, 19.08.2009 - 7 BV 08.1375
Berufsfachschule in privater Trägerschaft; staatlich anerkannte Ersatzschule; …
- BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 11.93
Erstattungsanspruch für Fahrtkosten aus dem Schulbesuch an einem humanistischen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2019 - 3 B 101.18
Betriebskostenzuschuss für eine Ersatzschule für das Schuljahr 2013/14.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2010 - 19 A 2511/07
Kollegiale Schulleitung durch mehrere Lehrkräfte unter Berücksichtigung des …
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 9 S 1904/94
Normenkontrollantrag gegen Satzung über die Erstattung notwendiger …
- VerfGH Sachsen, 25.10.1996 - 18-III-95
Richtervorlage zu der Frage, ob § 15 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 Nr. 3 und 5 …
- OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 2 LA 81/15
Zugangeröffnung zu einem Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren der …
- BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 25.12
Rechtmäßigkeit der Heranziehung öffentlicher Grundschulen und nicht die Form der …
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 7 ZB 08.1491
- OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2023 - 3 MB 11/23
Freie Dorfschule bleibt geschlossen
- VG Potsdam, 16.05.2014 - 12 K 2304/13
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
Mecklenburg-Vorpommern; Privatschulfinanzierung 2006
- OVG Sachsen, 07.06.2007 - 2 BS 96/07
Schule in freier Trägerschaft; Ersatzschule; wirtschaftliche Stellung der …
- VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 104/97
Abschaffung der unentgeltlichen Beförderung von Behinderten mit …
- VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1562/15
Schülerbeförderung
- VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 867/10
Schulrecht
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 255.08
Höhe des Zuschusses für Waldorfschule
- OVG Sachsen, 01.07.2011 - 2 A 409/10
Privatschulfinanzierung, Zuschusssatz, Gymnasien
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2010 - 5 K 1010/10
Schulgeld für Schulbesuch im nichteuropäischen Ausland steuerlich nur …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 1 K 2338/08
Schulgeld als Sonderausgabe
- OVG Sachsen, 16.01.2008 - 2 B 590/07
Privatschulfinanzierung; Fachschule; Teilzeit; Vollzeit; Sachkosten; …
- VG Regensburg, 24.01.2017 - RO 3 K 15.1905
Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2015 - 9 S 1334/13
Förderanspruch für als Ersatzschule genehmigte private Berufsschule
- BVerwG, 30.10.2012 - 6 B 45.12
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verstoß eines Gerichts gegen …
- VGH Bayern, 20.08.2009 - 7 B 07.453
Kostenerstattung für Pflegepersonal an einer kirchlichen Förderschule; …
- VG Sigmaringen, 12.08.2003 - 4 K 1314/02
Widerspruch gegen vorläufigen Verwaltungsakt erstreckt sich auf endgültigen
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 913/02
Normenkontrolle: Abiturprüfungsregelung für Schulfremde
- VGH Hessen, 31.05.1999 - 7 UE 2961/95
Ersatzschulfinanzierung - Schulen besonderer pädagogischer Prägung
- VG Münster, 27.02.2018 - 1 K 3237/17
Bestimmung der Höhe eines Landeszuschusses des Jahres 2014 für eine Private …
- BVerwG, 02.10.2012 - 6 B 42.12
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Erlangung der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 295/11
Wartefrist für Inanspruchnahme von Finanzhilfe durch Ersatzschule
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 733.08
Zuschuss für Privatschule
- VGH Bayern, 25.10.2010 - 7 ZB 10.880
Finanzielle Förderung privater Ersatzschulen durch den Staat; sonderpädagogisches …
- VerfGH Bayern, 17.03.2004 - 11-VII-02
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 13/97
Streit über den Geltungsbereich des Landesschulgesetzes; Notwendigkeit der …
- VGH Bayern, 11.12.1996 - 7 B 96.2568
Zum Aufnahmeanspruch eines behinderten Schülers in die allgemeine Grundschule in …
- VG Cottbus, 26.05.2016 - 1 K 1563/15
Schülerbeförderung
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 3 B 7.09
Schulfinanzierung; Sanierungsgeld der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 69/98
Aufwendungen für einen Schulbesuch im Ausland
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 3 B 22.13
Zur Frage der Rechtmäßigkeit eines Honorarvertrages des Trägers einer …
- OVG Sachsen, 31.03.2015 - 2 A 52/14
Schulfinanzierung; Berechnung des Zuschusssatzes; Integrationsschüler im …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2012 - 2 L 44/09
Höhe der staatlichen Finanzierungshilfe zur Privatschulfinanzierung im Jahre 2005
- VGH Bayern, 09.07.1997 - 7 B 97.1185
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2025 - 3 S 154.25
Normenkontrollverfahren; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; allgemeine …
- LG Köln, 24.10.2022 - 7 O 438/20
Ersatzschule, Schulgeld, Förderverein, Verein, Austritt, einheitliche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 3 B 11.13
Untersagung des Abschlusses eines Honorarvertrages mit einer Lehrkraft gegenüber …
- VG Karlsruhe, 12.11.2008 - 11 K 2899/08
Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer ungenehmigten Schule in …
- FG Baden-Württemberg, 25.07.2007 - 7 K 39/04
Steuerfreiheit von Landeszuschüssen an eine Privatschule
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2005 - 8 N 103.03
Anspruch einer endgültig genehmigten Privatschule auf staatliche Förderung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2003 - 2 A 10258/03
Schulrecht, Privatschulrecht, Privatschule, Ersatzschule, Finanzhilfe, …
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1997 - 4 S 2584/97
Gymnasialer Vorbereitungsdienst - Zulassungsbeschränkung
- OVG Niedersachsen, 17.08.1994 - 13 L 4856/93
Ersatzschule: Genehmigung einer MTA-Lehranstalt; Anerkennung, staatliche; …
- VG Düsseldorf, 25.06.2025 - 18 K 8955/22
- VG Düsseldorf, 25.06.2025 - 18 K 8954/22
- VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 233.09
Zuschuss für Privatschule
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 292.08
Höhe des Zuschusses für Waldorfschule
- FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06
Schulgeldzahlung an eine englische Schule im Jahr 2003 als Sonderausgabe oder als …
- VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 744/98
Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst
- VG Berlin, 27.01.2014 - 3 K 553.11
Übernahme der Beförderung der Schüler der dritten Jahrgangsstufe
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 282.08
Bezuschussung einer Waldorfschule
- VGH Hessen, 27.02.1998 - 1 TG 742/98
Zum Anspruch auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst, hier: …
- VG Berlin, 13.05.2022 - 3 K 567.20
- VG Magdeburg, 27.06.2018 - 7 A 637/14
Festsetzung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule - Freie Waldorfschule
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 2 L 295/11
Wartefrist für Inanspruchnahme von Finanzhilfe durch Ersatzschule
- VG Berlin, 11.12.2008 - 3 A 373.08
Einbeziehung der VBL-Sanierungskosten in die Berechnung der vergleichbaren …
- VG Freiburg, 19.11.2008 - 2 K 2747/07
Gewährung einer staatlichen Finanzhilfe für Privatschule
- VG Trier, 20.02.2003 - 1 K 472/02
Regelungen des Privatschulgesetzes verfassungswidrig
- VG Münster, 06.02.2018 - 1 K 1139/16
Stellenbudget LES - Budget inklusive Beschulung
- VG Münster, 06.05.2011 - 1 K 2149/09
Der dem Träger einer genehmigten Ersatzschule gewährte Landeszuschuss umfasst …
- BVerwG, 25.09.2003 - 6 B 49.03
Leistungsanspruch des einzelnen Schulträgers auf finanzielle Förderung bei …
- VG Karlsruhe, 08.04.2003 - 6 K 174/01
Kein Personalkostenzuschuss in Baden-Württemberg für zweite Konrektorstelle an …
- BVerwG, 14.06.2001 - 6 B 32.01
Voraussetzungen für die Bejahung einer Rechtssache als grundsätzlich bedeutsam - …
- BVerwG, 12.08.1996 - 6 B 14.96
Förderung notwendiger Schulbauten eines Privatschulträgers durch …
- VG Münster, 06.02.2018 - 1 K 1128/16
Stellenbudget LES - Budget inklusive Beschulung
- VG Berlin, 15.08.2011 - 3 K 26.10
Wartefrist bis zur erstmaligen Gewährung von Zuschüssen an genehmigte …
- VG Potsdam, 26.03.2010 - 12 K 1429/06
- VG Potsdam, 22.01.2010 - 12 K 1534/09
Ausreichende wirtschaftliche und rechtliche Absicherung der Lehrkräfte einer …
- OVG Sachsen, 29.09.1999 - 2 S 775/98
Beteiligtenfähigkeit des rechtsfähigen Vereins in der Liquidationsphase; …
- VG Münster, 06.02.2018 - 1 K 2389/16
Stellenbudget LES - Budget inklusive Beschulung
- VG Berlin, 19.11.2013 - 3 K 282.10
Erhöhung des Privatschulzuschusses während des Klageverfahrens
- VG Ansbach, 29.01.2013 - AN 2 K 12.02089
Klage gegen Nebenbestimmungen eines schulaufsichtlichen Genehmigungsbescheides
- VG München, 25.10.2010 - M 3 K 08.5364
Betriebszuschuss
- VG München, 25.10.2010 - M 3 K 07.4935
Betriebszuschuss
- VG Berlin, 28.04.2010 - 3 A 931.08
Wartezeit bei Förderung einer privaten Grundschule
- VG Düsseldorf, 01.12.2004 - 18 K 1869/04
Voraussetzungen des Anspruchs des Betreibers einer privaten Sonderschule auf …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2001 - 2 L 450/00
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 680.05
Zuschuss für Privatschule
- VG Berlin, 25.10.2011 - 3 A 778.08
Zuschuss für Privatschule
- VG Schwerin, 19.12.2018 - 6 A 451/16
Finanzhilfe für Ersatzschulen
- VG München, 25.10.2010 - M 3 K 09.5142
Betriebszuschuss
- VG Hannover, 26.11.1998 - 6 A 55/98
Kein Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zum Besuch einer Privatschule in …
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