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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,27
BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76 (https://dejure.org/1980,27)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1980 - 1 C 82.76 (https://dejure.org/1980,27)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - 1 C 82.76 (https://dejure.org/1980,27)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Ausweisungsanfechtung I

  • Wolters Kluwer

    Ausweisungen von Ausländern mit einem deutschen staatsangehörigen Ehepartner und straffällig gewordenen Jugendlichen mit im Bundesgebiet lebenden Eltern - Maßgeblichkeit der Sachlage bei Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung für eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 133
  • NJW 1980, 2659
  • DVBl 1980, 752
  • DÖV 1980, 725
 
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Wird zitiert von ... (131)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
    Das gilt auch für Ausweisungen von Ausländern, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (Abweichung vom Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [Buchholz 402.24 § 10 AusIG Nr. 30] und vom Beschluß vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 35]), und für Ausweisungen von straffällig gewordenen Jugendlichen, die mit ihren Eltern im Bundesgebiet leben.

    Nur bei Ausländern mit deutschem Ehegatten hat der Senat im Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - (Buchholz 402.24 § 10 AusIG Nr. 30) die Berücksichtigung der bis zum Vollzug der Ausweisung eingetretenen Umstände für erforderlich erachtet.

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
    Rn. 5 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung einer nach § 10 Abs. 1 AusIG ergangenen Ausweisungsverfügung die bei Erlaß der letzten verwaltungsbehördlichen Entscheidung gegebene Sachlage zugrunde zu legen (BVerwGE 48, 299 [305] mit weiteren Nachweisen).

    Es bietet zwar dem mit seinen ebenfalls ausländischen Angehörigen im Bundesgebiet lebenden Ausländer in der Regel nur einen geringeren Schutz vor einer Ausweisung als dem mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländer (BVerwGE 48, 299 [303]).

  • BVerwG, 13.05.1974 - I B 87.73

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Ausweisung eines indischen …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
    Das gilt auch für Ausweisungen von Ausländern, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (Abweichung vom Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [Buchholz 402.24 § 10 AusIG Nr. 30] und vom Beschluß vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 35]), und für Ausweisungen von straffällig gewordenen Jugendlichen, die mit ihren Eltern im Bundesgebiet leben.

    Der Senat hat diese Ausnahme damit begründet, daß die Ausweisung des mit einem Deutschen verheirateten Ausländers einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG enthalte, der nicht nur ihn, sondern zugleich den deutschen Ehepartner treffe (Beschluß vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - [Buchholz, a.a.O., § 10 AusIG Nr. 35]).

  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
    Auch eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Anerkennungsverfahrens läßt die Ausweisung in ihrem Bestand unberührt (BVerwGE 58, 352).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
    Das Bundesverfassungsgericht hat es gebilligt, daß die Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse nach Erlaß des Widerspruchsbescheides zunächst der Beurteilung durch die Ausländerbehörde vorbehalten bleibt, und zwar auch für Ausweisungen von Ausländern mit deutschem Ehegatten (BVerfGE 51, 386 [400], Beschluß vom 24. September 1979 - 1 BvR 868/79 In geeigneten Fällen kann die Anfechtungsklage mit einem die Befristung der Wirkungen der Ausweisung betreffenden Verpflichtungs- oder Bescheidungsbegehren nach entsprechendem Vorverfahren verbunden werden. Wegen des regelmäßig weiten behördlichen Ermessens ist es gerade sachgerecht, daß sich der Ausländer vor einer gerichtlichen Prüfung zunächst an die Behörde wenden muß. Bleibt er vor der Ausländerbehörde erfolglos, so erhält er im Widerspruchsverfahren eine zweite Ermessensprüfung (§ 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO), während die Verwaltungsgerichte auf die Rechtskontrolle beschränkt sind (§ 114 VwGO).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
    Diese hat ebenfalls zur Folge, daß Änderungen der Sachlage nicht im Anfechtungsprozeß gegen die Entziehungsverfügung, sondern nur im Wiedererteilungsverfahren geltend gemacht werden können (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 33.69 - [Buchholz 442.10 5 4 StVG Nr. 32]; BVerwGE 51, 359 [361 f.]).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 1 CB 5.78

    Befristung der Wirkung einer Ausweisung - Berücksichtigung des Schutzes von Ehe …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
    Danach kann die Behörde dem Ausländer verpflichtet sein, die Wirkungen der Ausweisung zu befristen und den Weg für eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis frei zu machen (Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 1 CB 5.78 - [Buchholz 402.24 § 15 AusIG Nr. 2 = DÖV 1979, 829]).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
    Rn. 7 Der Senat hat bereits im Urteil vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - (…Buchholz, a.a.O., § 10 AusIG Nr. 12) dargelegt, daß die Ausweisung im Ermessen der Ausländerbehörde liegt und daß die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nicht von der späteren Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse abhängen kann.
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII C 33.69
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
    Diese hat ebenfalls zur Folge, daß Änderungen der Sachlage nicht im Anfechtungsprozeß gegen die Entziehungsverfügung, sondern nur im Wiedererteilungsverfahren geltend gemacht werden können (Urteil vom 18. September 1970 - BVerwG 7 C 33.69 - [Buchholz 442.10 5 4 StVG Nr. 32]; BVerwGE 51, 359 [361 f.]).
  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18

    Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis regelmäßig nicht zulässig

    Dies schließt es grundsätzlich aus, Ermessensentscheidungen anhand von tatsächlichen und rechtlichen Erkenntnissen nachzuprüfen, die die Behörde nicht in ihre Erwägungen einbeziehen konnte, weil sie zum Zeitpunkt der Ermessensausübung noch nicht vorlagen (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1980 - 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 und vom 6. April 1989 - 1 C 70.86 - BVerwGE 81, 356 ; BFH, Urteil vom 26. März 1991 - VII R 66/90 - BFHE 164, 7 ).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Dem § 35 GewO liegt nach der Neufassung seines Absatzes 6 eine ebenso deutliche Trennung zwischen dem Untersagungsverfahren einerseits und dem Wiedergestattungsverfahren andererseits zugrunde, wie sie der Senat für das Ausländergesetz zwischen dem Ausweisungsverfahren und dem Verfahren auf erneute Gestattung des Aufenthalts konstatiert hat (vgl. BVerwGE 60, 133 [136 ff.]).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist derjenige des Erlasses des Widerspruchsbescheids Anfang 1979 (BVerwGE 60, 133 [135 ff.]).
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