Rechtsprechung
| BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94 |
Reitschülerin
§ 185 StGB, Beleidung kann (ausnahmsweise) auch in einer sexuellen Handlung liegen, die mangels Erheblichkeit gem. § 184c Nr. 1 StGB aF (= § 184f Nr. 1 StGB nF)nicht als Sexualdelikt strafbar ist
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterbewertung der Erheblichkeitsschwelle bei einem sexuell motivierten Angriff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 129
- NStZ 1995, 225
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94
Denn inzwischen hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs am 3. Mai 1994 (NStZ 1994, 383) entschieden, daß die Verbindung mehrerer Handlungen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung voraussetzt, daß dies zur sachgerechten Umfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld unumgänglich ist. - BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94
Vielmehr ist in solchen Fällen der Tatbestand der Beleidigung nur verwirklicht, wenn in dem - sexuellen - Verhalten des Täters nach den gesamten Umständen zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGHSt 36, 145, 150). - BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85
Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen
Auszug aus BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94
Zwar erlaubt die Neuregelung des Sexualstrafrechts durch das 4. Gesetz zur Reform des Strafrechts (vom 23. November 1973 - BGBl. I, 1725) nicht ohne weiteres, ein Verhalten, das den Tatbestand eines Sexualdelikts mangels Erheblichkeit der Tathandlung im Sinne des § 184 c Nr. 1 StGB nicht erfüllt, nach § 185 StGB zu ahnden (BGH NStZ 1986, 453).
- BGH, 03.04.1991 - 2 StR 582/90
Sexuelle Handlung - Erheblichkeitsschwelle - Grad der Gefährlichkeit - …
Auszug aus BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94
Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten ist, bestimmt sich nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; lediglich unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 4). - BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94
Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe
Auszug aus BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94
Die einzelnen Vorfälle sind zeitlich, örtlich, nach Begehungsweise und Tatumständen in den Urteilsfeststellungen hinreichend konkretisiert (vgl. BGH…, Urt. vom 29. Juni 1994 - 2 StR 250/94; Beschl. vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94). - BGH, 29.06.1994 - 2 StR 250/94
Grundsatz der Öffentlichkeit - Aufklärungsrüge - Aktenbeiziehung - Beweismittel - …
Auszug aus BGH, 20.09.1994 - 1 StR 466/94
Die einzelnen Vorfälle sind zeitlich, örtlich, nach Begehungsweise und Tatumständen in den Urteilsfeststellungen hinreichend konkretisiert (vgl. BGH, Urt. vom 29. Juni 1994 - 2 StR 250/94; Beschl. vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94).
- OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01
Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung; …
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes ist diesen Rechtsprechungsgrundsätzen gefolgt (vgl. BGH NJW 1989, 3029; NStZ 1995, 129).§ 185 StGB setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, voraus, dass in dem Verhalten des Täters eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1993, 182; 1995, 129).
- BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98
Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB
§ 185 StGB setzt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt deutlich gemacht hat, voraus, daß in dem Verhalten des Täters eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1993, 182 ; 1995, 129). - BGH, 29.06.1999 - 4 StR 258/99
Sexuelle Handlung; Schwerer sexueller Mißbrauch
Rn. 4 2. Diese Feststellungen könnten den Schuldspruch (§§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 Nr. 4 StGB) nur dann tragen, wenn es sich bei dem Griff des Angeklagten zwischen die Beine des Mädchens um eine - vom Vorsatz des Angeklagten umfaßte - "sexuelle Handlung" im Sinne des § 184c Nr. 1 StGB handelte (vgl. hierzu BGHSt 29, 336, 338; BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 1 bis 7).
- BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94
Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung …
c) Der Schuldspruch ist allerdings insoweit zu beanstanden, daß die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe sich wegen einer - fortgesetzt begangenen - Sexualstraftat zum Nachteil seiner Tochter schuldig gemacht, unvereinbar ist mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 40, 138, dessen Grundsätze auch auf die Tatbestände der §§ 177 und 178 Anwendung finden (BGH, Urteil vom 20. September 1994 - 1 StR 466/94). - BGH, 10.05.1995 - 3 StR 150/95
Sexuelle Handlung - Sexuelle Nötigung - Einwirkung auf den Körper - Hautkontakt
Nach den bisherigen Feststellungen kann deshalb nicht zweifelsfrei beurteilt werden, ob die sexuelle Handlung des Angeklagten die von § 184 c Ziffer 1 StGB vorausgesetzte Erheblichkeitsschwelle überschritten hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 1 bis 7;… Laufhütte in LK 11. Aufl. § 184 c Rdn. 10;… Schönke/Schröder/Lenckner 24. Aufl. § 184 c Rdn. 15 a, 16). - OLG Düsseldorf, 31.01.2006 - 5 Ss 198/05
Frist zur Einreichung der schriftlichen Entscheidungsgründe nach Abschluss der …
Eine sexualbezogene Handlung ist nur dann eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB, wenn besondere Umstände einen selbständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen (BGHSt 36, 145, 149; NStZ 1993, 182, NStZ 1995, 129; OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - NJW 2001, 3562; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1263;… Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage 2006, § 185 Rdnr. 11;… Lackner/ Kühl, StGB, 25. Auflage 2004, § 185 Rdnr. 6).
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