Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 16 Abs. 2 Satz 1, Art. 18 Abs. 3 KG, Art. 24 Abs. 1 Satz 1, Art. 24 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 und 2, Art. 26 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 und 2 BayVwVfG, § ... 227 AO, § 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 114 Satz 1 und 2 VwGO
Kostenrecht: Umfang der Amtsermittlungen bei Antrag auf Erlass | Erlass von Bescheidgebühren, Mahngebühren und Säumniszuschlägen; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Ermessensausübung; Auslegung behördlicher Schreiben; Ermessensreduktion auf Null; Spruchreife; Persönliche ... - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 16 Abs. 2 Satz 1, Art. 18 Abs. 3 KG, Art. 24 Abs. 1 Satz 1, Art. 24 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 und 2, Art. 26 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 und 2 BayVwVfG, § ... 227 AO, § 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 114 Satz 1 und 2 VwGO
Kostenrecht: Umfang der Amtsermittlungen bei Antrag auf Erlass | Erlass von Bescheidgebühren, Mahngebühren und Säumniszuschlägen; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Ermessensausübung; Auslegung behördlicher Schreiben; Ermessensreduktion auf Null; Spruchreife; Persönliche ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KG Art. 16 Abs. 2 S. 1
Ermächtigung einer Behörde zu einer einheitlichen Ermessensentscheidung über den Erlass des Kostenanspruchs aus Art. 16 Abs. 2 S. 1 KG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ermächtigung einer Behörde zu einer einheitlichen Ermessensentscheidung über den Erlass des Kostenanspruchs aus Art. 16 Abs. 2 S. 1 KG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 19.01.2010 - RO 4 K 09.974
- VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
- BVerwG, 15.07.2013 - 9 B 30.13
Papierfundstellen
- DÖV 2013, 700
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (18)
- BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Denn lebt der Gebührenschuldner unabhängig von der Einziehung der Gebühren in wirtschaftlichen Verhältnissen, die eine Durchsetzung des Gebührenanspruchs ausschließen, weil Einkünfte und Vermögen gering sind und dem Pfändungsschutz unterfallen, würde ein Erlass hieran nichts ändern und wäre daher nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Gebührenschuldner verbunden (vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - Rn. 25 f.;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24).Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist danach geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil die Erhebung trotz des Vorliegens der gesetzlichen Erhebungsvoraussetzungen den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 18;… BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 -juris Rn. 25).
Andererseits sollen sie aber auch eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Fälligkeit eines fälligen Betrages darstellen und die Verwaltungsaufwendungen abgelten, die bei der verwaltenden Körperschaft dadurch entstehen, dass der fällige Betrag nicht oder nicht fristgerecht entrichtet wird (vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 19).
Sachlich unbillig ist die Einziehung von Säumniszuschlägen also dann, wenn die Ausübung von Druck zur Zahlung des geschuldeten Betrages ihren Sinn verliert (vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 21).
Im Hinblick auf den weiteren zu berücksichtigenden Zweck der Säumniszuschläge, als Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung und der Abgeltung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands zu dienen, kommt in diesem Fall allerdings regelmäßig nur ein Erlass in Höhe der Hälfte der Säumniszuschläge in Betracht (vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 21).
Ein weitergehender Erlass in voller Höhe der Säumniszuschläge ist aus Gründen sachlicher Unbilligkeit aber dann denkbar, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit der Hauptforderung deren Erlass gerechtfertigt gewesen wäre (vgl. BFH, U. v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 24), hier also, wenn zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids vom 3. November 2008 die Gebühr in Höhe von 100,- Euro zu erlassen gewesen wäre.
- BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84
Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Gefährdet wäre die wirtschaftliche Existenz dabei dann gewesen, wenn ohne den Erlass der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr hätte bestritten werden können (…BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 31;… BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 18; BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 21;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24).Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören dabei die Mittel für Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Behandlung, Ausbildung, den notwendigen Hausrat und die sonstigen erforderlichen Gegenstände des täglichen Lebens (…vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 31;… BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 20; BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 23) und Unterhaltsleistungen für die mit dem Gebührenschuldner in Hausgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit diese von ihm unterhalten werden müssen.
Insbesondere umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch den Unterhalt von erwachsenen Kindern, die wegen Krankheit nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten (…BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 20; BFH, U.v. 26.2.1987 -IV R 298/84 - juris Rn. 23).
Nicht mehr erwerbsfähigen Schuldnern ist wenigstens so viel von ihrem Vermögen zu belassen, dass sie damit für den Rest ihres Lebens eine bescheidene Lebensführung bestreiten können (vgl. BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 24).
- BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Rn. 25 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist dabei im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34;… BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 17; BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.2322 - juris Rn. 33;… BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 6 ZB 11.248 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 14).Gefährdet wäre die wirtschaftliche Existenz dabei dann gewesen, wenn ohne den Erlass der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr hätte bestritten werden können (…BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 31;… BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 18;… BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 21; BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24).
Denn lebt der Gebührenschuldner unabhängig von der Einziehung der Gebühren in wirtschaftlichen Verhältnissen, die eine Durchsetzung des Gebührenanspruchs ausschließen, weil Einkünfte und Vermögen gering sind und dem Pfändungsschutz unterfallen, würde ein Erlass hieran nichts ändern und wäre daher nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Gebührenschuldner verbunden (…vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - Rn. 25 f.; BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24).
Rn. 55 Dementsprechend wird die Beklagte bei ihrer erneuten Entscheidung über den Erlassantrag unter Einbeziehung des Klägers im Rahmen der diesem nach Art. 26 Abs. 2 BayVwVfG obliegenden Mitwirkungspflichten prüfen müssen, ob sich die Einziehung der Gebühren und Säumniszuschläge, auf die sich der Erlassantrag bezog, nach den finanziellen Verhältnis des Klägers im Zeitpunkt der Ablehnung des Erlassantrags (vgl. BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28) mit Schreiben vom 26. Mai 2009 als unbillig darstellte.
- BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Rn. 25 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist dabei im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34;… BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 17;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.2322 - juris Rn. 33;… BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 6 ZB 11.248 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 14).Gefährdet wäre die wirtschaftliche Existenz dabei dann gewesen, wenn ohne den Erlass der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr hätte bestritten werden können (BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 31;… BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 18;… BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 21;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24).
Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören dabei die Mittel für Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Behandlung, Ausbildung, den notwendigen Hausrat und die sonstigen erforderlichen Gegenstände des täglichen Lebens (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 31;… BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 20;… BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 23) und Unterhaltsleistungen für die mit dem Gebührenschuldner in Hausgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit diese von ihm unterhalten werden müssen.
Härten, die der Gesetzgeber erkannt und in Kauf genommen hat, rechtfertigen deshalb einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nicht (…vgl. BFH, U. v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 19; BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 26.04.2006 - 4 B 04.64
Gewerbesteuer, Säumniszuschlag, Erlass, Billigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Vielmehr ermächtigt Art. 16 Abs. 2 Satz 1 KG die Behörde zu einer einheitlichen Ermessensentscheidung, bei der der Begriff "unbillig" in den Ermessensbereich hineinragt und damit zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (…vgl. GemS-OGB, B.v. 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 - juris Rn. 26 ff. zu der in der entscheidenden Passage ["können … erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre"] mit § 227 AO übereinstimmenden Vorgängerregelung des § 131 AO; BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 24).Dieser setzt voraus, dass die Einziehung der Säumniszuschläge im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck ihrer gesetzlichen Grundlage nicht vereinbar ist, also den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (…vgl. BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 19; BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 -juris Rn. 25).
Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist danach geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil die Erhebung trotz des Vorliegens der gesetzlichen Erhebungsvoraussetzungen den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (…vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 -juris Rn. 25).
Dies entband die Beklagte aber nicht davon, den Kläger vor Ablehnung seines Antrags auf seine Mitwirkungspflichten hinzuweisen (Art. 25 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG; vgl. BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 32 zu der entsprechenden Hinweispflicht nach der Abgabenordnung).
- BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78
Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Gefährdet wäre die wirtschaftliche Existenz dabei dann gewesen, wenn ohne den Erlass der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr hätte bestritten werden können (…BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 31; BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 18;… BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 21;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24).Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören dabei die Mittel für Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Behandlung, Ausbildung, den notwendigen Hausrat und die sonstigen erforderlichen Gegenstände des täglichen Lebens (…vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 31; BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 20;… BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 23) und Unterhaltsleistungen für die mit dem Gebührenschuldner in Hausgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit diese von ihm unterhalten werden müssen.
Insbesondere umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch den Unterhalt von erwachsenen Kindern, die wegen Krankheit nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten (BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 20;… BFH, U.v. 26.2.1987 -IV R 298/84 - juris Rn. 23).
- BFH, 06.02.1985 - I R 206/80
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Rn. 25 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist dabei im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34; BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 17;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.2322 - juris Rn. 33;… BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 6 ZB 11.248 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 14).Dieser setzt voraus, dass die Einziehung der Säumniszuschläge im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck ihrer gesetzlichen Grundlage nicht vereinbar ist, also den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 19;… BayVGH, U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 -juris Rn. 25).
Härten, die der Gesetzgeber erkannt und in Kauf genommen hat, rechtfertigen deshalb einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nicht (vgl. BFH, U. v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 19;… BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 26).
- BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83
Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
31 dd) Es ist schließlich auch nicht ersichtlich, dass das Ermessen der Beklagten dahingehend auf Null reduziert gewesen wäre, dass sich nur die Ablehnung des Erlassantrags als ermessensgerecht dargestellt hätte, weil im konkreten Fall nach Lage der Dinge alle denkbaren Alternativen nur unter pflichtwidriger Vernachlässigung eines eindeutig vorrangigen Sachgesichtspunkts hätten gewählt werden können (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1987 - 4 C 86.83 - BVerwGE 78, 40/46).32 Eine derartige Ermessensreduzierung auf Null könnte nur dann Berücksichtigung finden, wenn das Fehlen einer Entscheidungsalternative bei Abschluss des gerichtlichen Verfahrens offensichtlich wäre (…vgl. Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 24. Ergänzungslieferung 2012, § 113 Rn. 71 und § 114 Rn. 27 unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 20.3.1973 - I WB 217.72 - BVerwGE 46, 89/94; a.A. möglicherweise BVerwG, U.v. 15.7.1986 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40/46).
- VGH Bayern, 06.02.2012 - 4 ZB 11.1516
Erlass der Zweitwohnungsteuer; geringe Einkünfte eines Studenten; persönliche und …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Rn. 25 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist dabei im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34;… BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 17;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.2322 - juris Rn. 33;… BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 6 ZB 11.248 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 14).Er setzt voraus, dass der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung im Mai 2009 erlassbedürftig und erlasswürdig war (vgl. BayVGH, B. v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 13).
- BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
32 Eine derartige Ermessensreduzierung auf Null könnte nur dann Berücksichtigung finden, wenn das Fehlen einer Entscheidungsalternative bei Abschluss des gerichtlichen Verfahrens offensichtlich wäre (vgl. Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 24. Ergänzungslieferung 2012, § 113 Rn. 71 und § 114 Rn. 27 unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 20.3.1973 - I WB 217.72 - BVerwGE 46, 89/94; a.A. möglicherweise BVerwG, U.v. 15.7.1986 - 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40/46). - BFH, 13.06.1991 - V R 68/87
Bindungswirkung nach der Ausübung des Wahlrechts der Umsatzbesteuerung eines …
- BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die …
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
- BVerwG, 30.06.2011 - 3 B 87.10
Auslegung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Heranziehung der Begründung
- VGH Bayern, 16.06.2011 - 6 ZB 11.248
Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erlass; Billigkeit; Darlehensaufnahme; …
- VGH Bayern, 25.03.2009 - 10 CS 09.283
Befangenheit
- VGH Bayern, 23.01.2009 - 10 CS 08.3272
Gründe des vorbeugenden Brandschutzes rechtfertigen die sofortige Vollziehung …
- VG München, 17.07.2008 - M 16 K 08.314
Erlass einer Gebührenforderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - 4 A 1606/16
Kenntnis von dem Inhalt der Akten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von …
Die Sache ist spruchreif im Sinne von § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO, vgl. hierzu Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier [Hrsg.], VwGO, Stand: 31. EL, Juni 2016, § 114, Rn. 27, m. w. N. sowie Bay. VGH, Urteil vom 18.2.2013 - 10 B 10.1028 -, BayVBl. 2013, 659 = juris, Rn. 51 f., 32, weil mit Abschluss des gerichtlichen Verfahrens die von dem Beklagten zu treffende Entscheidung feststeht. - VG München, 12.11.2015 - M 10 K 14.4662
Rechtmäßigkeit von festgesetzten Säumniszuschlägen und Kosten
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist dabei im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, U. v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34; BayVGH, U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 25 m. w. N.).Eine derartige Ermessensreduzierung auf Null könnte nur dann Berücksichtigung finden, wenn das Fehlen einer Entscheidungsalternative bei Abschluss des gerichtlichen Verfahrens offensichtlich und damit der Erlass die einzig rechtmäßige Entscheidung wäre (vgl. BayVGH, U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 32, 52).
Da das Kostengesetz die Regelung der Abgabenordnung damit übernommen hat, kann Art. 16 Abs. 2 Satz 1 KG auch in Anlehnung an § 227 AO ausgelegt werden (vgl. BayVGH, U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 21 m. w. N.).
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 14.3975
Ablehnung eines Antrags auf Erlass von steuerlichen Nebenforderungen
Da das Kostengesetz die Regelung der Abgabenordnung damit übernommen hat, kann Art. 16 Abs. 2 Satz 1 KG auch in Anlehnung an § 227 AO ausgelegt werden (vgl. BayVGH, U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 21 m. w. N.).Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist dabei im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, U. v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34; BayVGH, U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 25).
Dies entband die Beklagte aber nicht davon, den Kläger vor Ablehnung seines Antrags auf seine Mitwirkungspflichten hinzuweisen (§ 89 Abs. 1 Satz 2 AO;… vgl. BayVGH, U. v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 32; U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 49).
Eine derartige Ermessensreduzierung auf Null könnte nur dann Berücksichtigung finden, wenn das Fehlen einer Entscheidungsalternative bei Abschluss des gerichtlichen Verfahrens offensichtlich und damit der Erlass die einzig rechtmäßige Entscheidung wäre (vgl. BayVGH, U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 32, 52).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2015 - 14 B 198/14
Einstellung der Vollstreckung wegen der entstandenen Säumniszuschläge für die …
Rn. 70 Vgl. u.a. Bay.VGH, Urteil vom 18.2.2013 - 10 B 10.1028 -, Bay.VBl.Rn. 72 Vgl. Bay.VGH, Urteil vom 18.2.2013 - 10 B 10.1028 -, Bay.VBl.
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2019 - 4 L 103/18
Erlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer
Dies beruht auf der Erwägung, dass die Entscheidung über einen Billigkeitserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 10. November 2016, a.a.O.; Urteil vom 18. Juni 2009 - 4 L 36/07 - OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 25. April 2017 - 14 A 1479/13 -, juris, Rdnr. 55; VGH Bayern, Urteil vom 18. Februar 2013 - 10 B 10.1028 -, Rdnr. 25, juris, m.w.N.;… so auch st. Rspr. des BFH, vgl. Urteil vom 26. Oktober 2011 - VII R 50/10 -, juris, Rdnr. 27, m.w.N.). - VG Ansbach, 07.12.2016 - AN 9 K 16.01216
Tariferhöhung der Baugenehmigungsgebühr um die Gebühr der wasserrechtlichen …
Gründe für die Unbilligkeit könnten sowohl sachliche als auch persönliche sein (unter Verweis auf BayVGH, U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028).Ein Fall persönliche Unbilligkeit ist nicht gegeben, da die Zahlung der vollen Gebühr sie nach Angaben ihres Geschäftsführers unter Berücksichtigung ihrer Einkommensverhältnisse und ihrer Vermögenssituation in ihrer wirtschaftlichen Existenz nicht gefährdet (zu den Voraussetzungen vgl. BayVGH, U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028).
Härten, die der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber erkannt und in Kauf genommen hat, rechtfertigen in aller Regel einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nicht (vgl. BayVGH, U. v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028;… BFH, U. v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris, Rn. 19;… BVerwG, U. v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris, Rn. 26).
- VG München, 06.07.2023 - M 30 K 20.4758
Erlass von Gerichtskosten
Die Erlassbedürftigkeit ist gegeben, wenn die Einziehung der Gerichtskosten nach der wirtschaftlichen Lage des Kostenschuldners unbillig erscheint, d. h. wenn im Falle des Versagens der Billigkeitsmaßnahme die wirtschaftliche Existenz des Kostenschuldners gefährdet wäre (vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 36 m.w.N.).Dabei muss sich der Erlass auf die wirtschaftliche Situation des Kostenschuldners konkret auswirken (vgl. BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 38).
Lebt der Kostenschuldner in wirtschaftlichen Verhältnissen, die eine Durchsetzung des Anspruchs ausschließen, etwa weil Einkünfte und das Vermögen des Kostenschuldners dem Pfändungsschutz unterliegen, kann ein Erlass an diesen Verhältnissen nichts ändern (so BayVGH in dem die Beschwerde gegen die versagte Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss v. 22.5.2023 - 5 C 21.1995;… vgl. auch BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24; BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 36).
- VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
Gewerbesteuerliche Auswirkungen von Sanierungsbemühungen bzgl. einer betriebenen …
Rn. 74 Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 18. Februar 2013 - 10 B 10.1028 -, juris Rn. 32 m.w.N.Rn. 78 vgl. zur Erlasswürdigkeit BayVGH, Urteil vom 18. Februar 2013 - 10 B 10.1028 -, juris Rn. 39 und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 14 E 1202/10 - , juris Rn. 7 ff.,.
- VG Würzburg, 06.05.2022 - W 7 K 20.1881
Keine Prozesskostenhilfe für Klage gegen Ablehnung des Erlasses von …
Rn. 24 Beim Erlass gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Kostengesetz (KG), wonach der Kostenanspruch erlassen werden kann, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre, handelt es sich um eine einheitliche Ermessensentscheidung, bei der der Begriff "unbillig" in den Ermessensbereich hineinragt und damit zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 22).Ein Erlass wegen Unbilligkeit setzt voraus, dass der Antragsteller im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung erlassbedürftig und -würdig war (BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 35;… B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 13, sog. persönliche Unbilligkeit) oder sachliche Unbilligkeit vorliegt, d.h., dass die Einziehung der Forderung im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck ihrer gesetzlichen Grundlage nicht vereinbar ist, also den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris Rn. 40;… U.v. 26.4.2006 - 4 B 04.64 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 23.01.2025 - 5 B 24.974
Kosten für Zugang einer Umweltvereinigung zu Umweltinformationen
Eine sachliche Unbilligkeit i.S. des Art. 16 Abs. 2 KG setzt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - BayVBl 2013, 659 = juris Rn. 40) voraus, dass die Einziehung der Kosten im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Grundlage nicht vereinbar ist, also den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft. - OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2016 - 4 L 97/15
Erlass einer auf einen Sanierungsgewinn entfallende Gewerbesteuer
- VG Würzburg, 10.06.2024 - W 8 K 23.591
Kein Erlass von auf Erben übergegangene Gewerbesteuerschulden mangels …
- VG Würzburg, 27.10.2023 - W 7 K 22.488
Zum ruhen der Approbation bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung
- VG Gera, 29.03.2022 - 1 K 1755/20
Tätigkeit des Beamten außerhalb des öffentlichen Dienstes; Festsetzung seines …
- VGH Bayern, 30.08.2021 - 19 ZB 21.1334
Zulassung der Berufung - Kosten für Wildschadensschätzer nach Antragsrücknahme im …
- VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238
Gerichtsbescheid; Gerichtskosten; Klage auf Erlass der Gerichtskosten; "besondere …
- VG Bayreuth, 09.01.2024 - B 6 S 23.858
Ausweisung, generalpräventiv, Ordnungswidrigkeit, Geldbuße, Bußgeld, Verdacht, …
- VG München, 12.03.2013 - M 1 K 12.3843
Tariferhöhung der Baugenehmigungsgebühr um die Gebühr zur Anlagengenehmigung
- VGH Bayern, 22.06.2022 - 19 B 21.2272
Kostenverteilung für die Bestellung eines Wildschadenschätzers im Vorverfahren in …
- VG München, 18.10.2019 - M 10 K 19.2504
Kein Unbilligkeit bei der Erhebung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens
- VG München, 12.10.2017 - M 10 K 17.1259
Beitragsermittlung auf der Grundlage von Umsatz und Gewinn - Höhe des …
- VG Bayreuth, 23.11.2016 - B 4 K 16.197
Klage auf Rücknahme eines rechtswidrigen Wassergebührenbescheides
- VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 4 E 15.441
Antrag auf vorläufige Baueinstellung und Nutzungsuntersagung (abgelehnt)
- VG Halle, 26.11.2018 - 8 A 385/18
Verwaltungsgebühren für immissionsschutzrechtliche Genehmigung
- VG Ansbach, 25.04.2013 - AN 10 K 12.01728
Sicherstellung eines zugelassenen Motorrades; fehlendes Kennzeichen; …
- VG Augsburg, 12.09.2013 - Au 2 K 13.956
Gewährung einer Versetzungsprämie; Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Rücknahme …
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