Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 125 § 311 § 323; BNotO § 19
Beurkundungs- und Belehrungspflicht des Notars bei Scheidungsfolgenvergleich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung von Schadensersatz wegen einer notariellen Amtspflichtverletzung; Beurkundungspflicht eines Scheidungsfolgenvergleichs mit Verpflichtung zur Übertragung von Grundbesitz; Umfang der notariellen Belehrungspflicht über die Wirksamkeit einer ...
Verfahrensgang
- LG Kiel, 12.11.2004 - 12 O 257/03
- OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Besteht keine feste Lebenserfahrung für eine bestimmte Entwicklung, muss auch bei notariellen Amtspflichtverletzungen der Geschädigte beweisen, dass sein Schaden durch die Amtspflichtverletzung des Notars verursacht worden ist (BGH NJW 1992, 3237, 3241; 1993, 3259; 1994, 1472, 1475; WM 1992, 527, 530). - BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00
Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages
Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Wurde der Grundstücksübertragungsvertrag hingegen unbedingt abgeschlossen und sollte die zusätzliche Vereinbarung nur im Fall der Grundstücksveräußerung gelten, erstreckt sich die Beurkundungspflicht nicht auf die Nebenvereinbarung (BGH DNotZ 2002, 944). - BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93
Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Besteht keine feste Lebenserfahrung für eine bestimmte Entwicklung, muss auch bei notariellen Amtspflichtverletzungen der Geschädigte beweisen, dass sein Schaden durch die Amtspflichtverletzung des Notars verursacht worden ist (BGH NJW 1992, 3237, 3241; 1993, 3259; 1994, 1472, 1475; WM 1992, 527, 530).
- BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92
Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Soweit die Beteiligten aber Rechtsverhältnisse schildern, kann er sich nicht darauf verlassen, dass die Äußerungen rechtsunkundiger Personen die Rechtsverhältnisse zuverlässig wiedergeben (BGH NJW 1993, 2744, 2745). - BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91
Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell
Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Besteht keine feste Lebenserfahrung für eine bestimmte Entwicklung, muss auch bei notariellen Amtspflichtverletzungen der Geschädigte beweisen, dass sein Schaden durch die Amtspflichtverletzung des Notars verursacht worden ist (BGH NJW 1992, 3237, 3241; 1993, 3259; 1994, 1472, 1475; WM 1992, 527, 530). - BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94
Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Dies bedeutet aber nicht, dass der Notar verpflichtet ist, "ins Blaue hinein" ohne Rücksicht auf ein schutzwürdiges Interesse der Beteiligten zu belehren (BGH NJW 1995, 330, 331 m.w.N.). - BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94
Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar
Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Er darf nicht erwarten, dass die Beteiligten diese Fragen selbst erkennen und zur Erörterung stellen (BGH NJW 1996, 520, 521 m.w.N.). - BGH, 22.06.1995 - IX ZR 122/94
Pflichten des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Wenn der Notar sichere Kenntnis davon hat, dass die Vertragsparteien die Gefahrenmomente kennen und gewillt sind, sich auf diese einzulassen, kann er von einer Belehrung absehen (BGH NJW 1995, 2713, 2714). - BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87
Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber
Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Im Rahmen rechtlich zulässiger Vereinbarungen ist es nicht Aufgabe des Notars, den Willen der Beteiligten zu beeinflussen (BGH DNotZ 1987, 157, 158 f.; 1989, 45, 47 f.). - BGH, 19.12.1991 - IX ZR 8/91
Belehrung der Miteigentümer bei lastenfreiem Grundstücksverkauf trotz Belastung …
Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2006 - 11 U 186/04
Besteht keine feste Lebenserfahrung für eine bestimmte Entwicklung, muss auch bei notariellen Amtspflichtverletzungen der Geschädigte beweisen, dass sein Schaden durch die Amtspflichtverletzung des Notars verursacht worden ist (BGH NJW 1992, 3237, 3241; 1993, 3259; 1994, 1472, 1475; WM 1992, 527, 530). - BGH, 03.07.1986 - IX ZR 51/85
Umfang der betreuenden Belehrungspflicht eines Notars
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