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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.06.2019 - 12 ZB 16.1920   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21562
VGH Bayern, 25.06.2019 - 12 ZB 16.1920 (https://dejure.org/2019,21562)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.2019 - 12 ZB 16.1920 (https://dejure.org/2019,21562)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 12 ZB 16.1920 (https://dejure.org/2019,21562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Kosten der Nachmittagsbetreuung als Eingliederungshilfeleistung; Auslegung von Anträgen durch das Jugendamt; Meistbegünstigun...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Übernahme der Kosten der Nachmittagsbetreuung als Eingliederungshilfeleistung; Auslegung des Meistbegünstigungsgrundsatzes bei Sozialleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2019 - 12 ZB 16.1920
    Insoweit gilt zugunsten des Antragstellers der sozialrechtliche "Meistbegünstigungsgrundsatz" (vgl. BSG, U.v. 4.4.2006 - B 1 KR 5/05 R - BSGE 96, 161 = BeckRS 2006, 41976 Rn. 5;… ferner Merten in BeckOK Sozialrecht, Stand 1.3.2019, § 16 SGB I, Rn. 22 f;… Öndül in jurisPK-SGB I, 3. Aufl. 2018, § 16 Rn. 24;… Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand März 2019, § 16 SGB I, Rn. 54 m.w.N. aus der Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - 12 A 1639/14

    Übernahmebegehren bzgl. der Kosten für die Beschulung eines Kindes auf Grundlage …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2019 - 12 ZB 16.1920
    Wird indes eine bestimmte Hilfeleistung zeitabschnittweise erbracht und hat der Leistungsberechtigte den Jugendhilfeträger erst nach Beginn der Maßnahme vom Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt, kommt eine Kostenübernahme nach § 36a Abs. 3 SGB VIII gleichwohl dann in Betracht, wenn die Selbstbeschaffung nachträglich zulässig geworden ist (OVG Münster, U.v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - BeckRS 2015, 56316 Rn. 58 f.; VG Aachen, U.v. 18.11.2014 - 2 K 2798/12 - BeckRS 2015, 42044 Rn.; U.v. 28.7.2014 - 2 K 1679/12 - BeckRS 2014, 55318; VG Cottbus, U.v. 27.5.2016 - 1 K 1700/14 - BeckRS 2016, 48048;… vgl. ferner Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand Dezember 2014, § 36a Rn. 27;… von Koppenfels-Spies in jurisPK-SGB VIII, Stand 15.7.2018, § 36a Rn. 47 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2015 - 12 A 1450/14

    Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen eines Hilfeempfängers

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2019 - 12 ZB 16.1920
    Inwieweit die auf die Kenntnis eines Jugendamts von der Leistungserbringung im Rahmen eines Erstattungsverfahrens nach § 105 Abs. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ergangene Entscheidung des OVG Münster (U.v. 5.10.2015 - 12 A 1450/144 - BeckRS 2015, 53379), auf die sich die Beklagte in der Zulassungsbegründung bezieht, auf die vorliegende Fallkonstellation aus dem Leistungsbereich übertragen werden soll, erschließt sich dem Senat nicht.
  • VG Aachen, 28.07.2014 - 2 K 1679/12

    Selbstbeschaffung; Vollzeitpflege; Erziehungsstelle; Reittherapie

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2019 - 12 ZB 16.1920
    Wird indes eine bestimmte Hilfeleistung zeitabschnittweise erbracht und hat der Leistungsberechtigte den Jugendhilfeträger erst nach Beginn der Maßnahme vom Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt, kommt eine Kostenübernahme nach § 36a Abs. 3 SGB VIII gleichwohl dann in Betracht, wenn die Selbstbeschaffung nachträglich zulässig geworden ist (…OVG Münster, U.v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - BeckRS 2015, 56316 Rn. 58 f.; VG Aachen, U.v. 18.11.2014 - 2 K 2798/12 - BeckRS 2015, 42044 Rn.; U.v. 28.7.2014 - 2 K 1679/12 - BeckRS 2014, 55318; VG Cottbus, U.v. 27.5.2016 - 1 K 1700/14 - BeckRS 2016, 48048;… vgl. ferner Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand Dezember 2014, § 36a Rn. 27;… von Koppenfels-Spies in jurisPK-SGB VIII, Stand 15.7.2018, § 36a Rn. 47 ff.).
  • VG Aachen, 18.11.2014 - 2 K 2798/12

    Eingliederungshilfe; Privatschulkosten; Posttraumatische Belastungsstörung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2019 - 12 ZB 16.1920
    Wird indes eine bestimmte Hilfeleistung zeitabschnittweise erbracht und hat der Leistungsberechtigte den Jugendhilfeträger erst nach Beginn der Maßnahme vom Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt, kommt eine Kostenübernahme nach § 36a Abs. 3 SGB VIII gleichwohl dann in Betracht, wenn die Selbstbeschaffung nachträglich zulässig geworden ist (…OVG Münster, U.v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - BeckRS 2015, 56316 Rn. 58 f.; VG Aachen, U.v. 18.11.2014 - 2 K 2798/12 - BeckRS 2015, 42044 Rn.; U.v. 28.7.2014 - 2 K 1679/12 - BeckRS 2014, 55318; VG Cottbus, U.v. 27.5.2016 - 1 K 1700/14 - BeckRS 2016, 48048;… vgl. ferner Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand Dezember 2014, § 36a Rn. 27;… von Koppenfels-Spies in jurisPK-SGB VIII, Stand 15.7.2018, § 36a Rn. 47 ff.).
  • VG Cottbus, 27.05.2016 - 1 K 1700/14

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2019 - 12 ZB 16.1920
    Wird indes eine bestimmte Hilfeleistung zeitabschnittweise erbracht und hat der Leistungsberechtigte den Jugendhilfeträger erst nach Beginn der Maßnahme vom Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt, kommt eine Kostenübernahme nach § 36a Abs. 3 SGB VIII gleichwohl dann in Betracht, wenn die Selbstbeschaffung nachträglich zulässig geworden ist (…OVG Münster, U.v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - BeckRS 2015, 56316 Rn. 58 f.; VG Aachen, U.v. 18.11.2014 - 2 K 2798/12 - BeckRS 2015, 42044 Rn.; U.v. 28.7.2014 - 2 K 1679/12 - BeckRS 2014, 55318; VG Cottbus, U.v. 27.5.2016 - 1 K 1700/14 - BeckRS 2016, 48048;… vgl. ferner Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand Dezember 2014, § 36a Rn. 27;… von Koppenfels-Spies in jurisPK-SGB VIII, Stand 15.7.2018, § 36a Rn. 47 ff.).
  • VG München, 09.06.2020 - M 18 E 20.1392

    Keine Übernahme der Kosten für eine zweistufige private Wirtschaftsschule

    Rn. 47 § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII sichert die Steuerungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; dieser soll die Leistungsvoraussetzungen sowie mögliche Hilfemaßnahmen unter Zubilligung eines angemessenen Prüfungs- und Entscheidungszeitraums jeweils pflichtgemäß prüfen können und nicht nachträglich als bloße Zahlstelle für selbstbeschaffte Maßnahmen fungieren (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).

    Liegt ein solches "Systemversagen" auf Seiten des Jugendhilfeträgers vor, kann dieser sich für nachfolgende Zeitabschnitte nicht auf die Unzulässigkeit der Selbstbeschaffung berufen (st. Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 36 ff. m.w.N.;… vgl. OVG NRW, B.v. 18.12.2013 - 12 B 1190/13 - juris Rn. 5 f. m.w.N.;… VG Magdeburg, B.v. 26.11.2012 - 4 B 235/12 - juris Rn. 5 f.;… vgl. auch Bohnert in beck-online.Großkommentar, GesamtHrsg: Gsell/ Krüger/Lorenz/Reymann, Hrsg: Wellenhofer/Jox, Stand: 1.1.2020 - § 36a SGB VIII Rn. 18, m.w.N.).

    Denn der Behörde obliegt insoweit eine Meistbegünstigungs- und Kanalisierungspflicht (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 31), die ggf. auch den Hinweis auf eine erforderliche (nachzureichende) Vollmacht umfasst.

  • VG Würzburg, 24.11.2022 - W 3 K 21.1437

    Teilweise Übernahme von Internatskosten als selbstbeschaffte Eingliederungshilfe

    Insoweit gilt zugunsten des Antragstellers der sozialrechtliche Meistbegünstigungsgrundsatz (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - BeckRS 2019, 15363 Rn. 26 m.w.N.).

    Scheidet für einen Bewilligungszeitraum eine Kostenübernahme nach § 36a Abs. 3 SGB VIII aus, kann für nachfolgende Bewilligungszeiträume aufgrund der gebotenen zeitabschnittweisen Betrachtungsweise eine Kostenübernahme gleichwohl in Betracht kommen, wenn die Selbstbeschaffung für diese weiteren Bewilligungszeiträume zulässig war (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - BeckRS 2019, 15363 Rn. 36).

    Hierin ist zwar eine Verletzung der Pflicht aus § 16 Abs. 3 SGB I i.V.m. der Beratungspflicht des § 14 Satz 1 SGB I zu sehen, welche den Anwendungsbereich des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eröffnen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - BeckRS 2019, 15363 Rn. 32).

  • VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953

    Keine Kostenübernahme für selbst beschaffte Jugendhilfeleistung für jungen …

    Rn. 67 § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII sichert mit diesen Tatbestandsvoraussetzungen die Steuerungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; dieser soll die Leistungsvoraussetzungen sowie mögliche Hilfemaßnahmen unter Zubilligung eines angemessenen Prüfungs- und Entscheidungszeitraums jeweils pflichtgemäß prüfen können und nicht nachträglich als bloße Zahlstelle für selbstbeschaffte Maßnahmen fungieren (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).

    Wie bereits ausgeführt, obliegt die Steuerungsverantwortung dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe; dieser soll die Leistungsvoraussetzungen sowie mögliche Hilfemaßnahmen unter Zubilligung eines angemessenen Prüfungs- und Entscheidungszeitraums jeweils pflichtgemäß prüfen können und nicht nachträglich als bloße Zahlstelle für selbstbeschaffte Maßnahmen fungieren (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).

  • VG München, 07.07.2021 - M 18 K 18.2218

    Hilfe für junge Volljährige, Privatschule mit Internat, Kostenübernahme für …

    Rn. 72 § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII sichert mit diesen Tatbestandsvoraussetzungen die Steuerungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; dieser soll die Leistungsvoraussetzungen sowie mögliche Hilfemaßnahmen unter Zubilligung eines angemessenen Prüfungs- und Entscheidungszeitraums jeweils pflichtgemäß prüfen können und nicht nachträglich als bloße Zahlstelle für selbstbeschaffte Maßnahmen fungieren (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).

    So kann sowohl eine zunächst unzulässig selbstbeschaffte Maßnahme im Folgenden mangels rechtmäßiger Entscheidung des Jugendhilfeträgers zulässig werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 36 m.w.N.;… OVG NW, U.v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris Rn. 84 ff. m.w.N.; U.v. 25.4.2012 - 12 A 659/11 - juris 54 ff.), als auch eine zunächst zulässige Selbstbeschaffung für nachfolgende Zeiträume mangels weiterem Systemversagen unzulässig werden (…vgl. VG Bremen, U.v. 17.5.2021 - 3 K 2333/18 - juris Rn. 42;… LPK-SGB VIII/Peter-Christian Kunkel/Andreas Pattar, 7. Aufl. 2018, SGB VIII § 36a Rn. 22).

  • VG München, 09.06.2021 - M 18 K 17.4586

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Kostenerstattung für selbstbeschaffte Hilfe zur …

    § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII sichert mit diesen Tatbestandsvoraussetzungen die Steuerungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; dieser soll die Leistungsvoraussetzungen sowie mögliche Hilfemaßnahmen unter Zubilligung eines angemessenen Prüfungs- und Entscheidungszeitraums jeweils pflichtgemäß prüfen können und nicht nachträglich als bloße Zahlstelle für selbstbeschaffte Maßnahmen fungieren (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).
  • VG Bayreuth, 22.01.2025 - B 8 K 22.524

    Selbstbeschaffte Eingliederungshilfe in Form einer Web-Schule, …

    Scheidet diese für einen Bewilligungszeitraum nach § 36a Abs. 3 SGB VIII aus, kann sie für nachfolgende Bewilligungszeiträume aufgrund der gebotenen zeitabschnittweisen Betrachtungsweise gleichwohl in Betracht kommen, wenn die Selbstbeschaffung für diese weiteren Bewilligungszeiträume zulässig war (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 36).

    Beschafft sich daher ein Leistungsberechtigter eine Leistung, bevor der Jugendhilfeträger überhaupt Kenntnis vom Hilfebedarf erlangt hat, liegt regelmäßig eine unzulässige Selbstbeschaffung vor (…vgl. BVerwG, U.v. 28.9.2000 - 5 C 29/99 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35;… BayVGH, U.v. 18.2.2008 - 12 B 06.1846 - juris Rn. 28;… VG Würzburg, U.v. 24.11.2022 - W 3 K 21.1437 juris Rn. 71).

  • VG München, 21.01.2021 - M 18 E 20.6374

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Übernahme von Internats- bzw. …

    Dieser soll die Leistungsvoraussetzungen sowie mögliche Hilfemaßnahmen unter Zubilligung eines angemessenen Prüfungs- und Entscheidungszeitraums jeweils pflichtgemäß prüfen können und nicht nachträglich als bloße Zahlstelle für selbstbeschaffte Maßnahmen fungieren (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).

    Insoweit gilt zugunsten des Antragstellers der sozialrechtliche "Meistbegünstigungsgrundsatz" (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 26).

  • VG München, 24.03.2020 - M 18 E 20.258

    Vorläufiger Rechtsschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme …

    Dies ist Ausdruck der grundsätzlichen sog. Steuerungsverantwortung des Jugendamts, dessen Aufgabe damit gerade nicht darin liegt, als bloße Zahlstelle für vom Leistungsberechtigten selbst beschaffte Maßnahmen zu fungieren (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).

    Beschafft sich daher ein Leistungsberechtigter eine Leistung, bevor der Jugendhilfeträger überhaupt Kenntnis vom Hilfebedarf erlangt hat, liegt regelmäßig eine unzulässige Selbstbeschaffung vor (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).

    Denn bei einer Hilfeleistung, die zeitabschnittsweise erbracht wird, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die mangelnde rechtzeitige Inkenntnissetzung die Gewährung der Hilfe durch den Jugendhilfeträger nicht zwingend für die Folgezeit ausschließt (vgl. wiederum BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 36 m.w.N.).

  • VG München, 13.09.2023 - M 18 K 19.1088

    Eingliederungshilfe, Schulische Teilleistungsstörung, Legasthenietherapie, …

    Rn. 35 § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII sichert mit diesen Tatbestandsvoraussetzungen die Steuerungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; dieser soll die Leistungsvoraussetzungen sowie mögliche Hilfemaßnahmen unter Zubilligung eines angemessenen Prüfungs- und Entscheidungszeitraums jeweils pflichtgemäß prüfen können und nicht nachträglich als bloße Zahlstelle für selbstbeschaffte Maßnahmen fungieren (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).

    So kann eine zunächst unzulässig selbstbeschaffte Maßnahme im Folgenden mangels rechtmäßiger Entscheidung des Jugendhilfeträgers zulässig werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 36 m.w.N.;… OVG NW, U.v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris Rn. 84 ff. m.w.N.; U.v. 25.4.2012 - 12 A 659/11 - juris 54 ff.) und umgekehrt (…vgl. VG Bremen, U.v. 17.5.2021 - 3 K 2333/18 - juris Rn. 42;… LPK-SGB VIII/Peter-Christian Kunkel/Andreas Pattar, 7. Aufl. 2018, SGB VIII § 36a Rn. 22).

  • VG München, 21.09.2022 - M 18 K 18.5706

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe), …

    Rn. 51 § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII sichert mit diesen Tatbestandsvoraussetzungen die Steuerungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; dieser soll die Leistungsvoraussetzungen sowie mögliche Hilfemaßnahmen unter Zubilligung eines angemessenen Prüfungs- und Entscheidungszeitraums jeweils pflichtgemäß prüfen können und nicht nachträglich als bloße Zahlstelle für selbstbeschaffte Maßnahmen fungieren (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).

    So kann sowohl eine zunächst unzulässig selbstbeschaffte Maßnahme im Folgenden mangels rechtmäßiger Entscheidung des Jugendhilfeträgers zulässig werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 36 m.w.N.;… OVG NW, U.v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris Rn. 84 ff. m.w.N.; U.v. 25.4.2012 - 12 A 659/11 - juris 54 ff.), als auch eine zunächst zulässige Selbstbeschaffung für nachfolgende Zeiträume mangels weiterem Systemversagen unzulässig werden (…vgl. VG Bremen, U.v. 17.5.2021 - 3 K 2333/18 - juris Rn. 42;… LPK-SGB VIII/Peter-Christian Kunkel/Andreas Pattar, 8. Aufl. 2022, SGB VIII § 36a Rn. 22).

  • VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4963

    Teilweise Erstattung der Kosten einer traumapädagogischen Begleitung als Hilfe …

  • VGH Bayern, 15.07.2019 - 12 ZB 16.1982

    Kostenübernahme für offene Ganztagsbetreuung an einer privaten Förderschule im …

  • VG München, 04.09.2024 - M 18 K 19.5886

    Kostenerstattung für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Abweisung), …

  • VG München, 20.03.2024 - M 18 K 20.3029

    Kostenerstattung für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (überwiegende …

  • VG München, 16.11.2022 - M 18 K 18.3763

    Hilfe für junge Volljährige, Stationäre Unterbringung, Kostenübernahme für …

  • VG Würzburg, 26.03.2026 - W 3 K 23.1495

    Aufstiegsfortbildungsförderung, Aufhebung der Bewilligung, Erstattung von …

  • VG München, 04.09.2024 - M 18 K 19.5142

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Maßnahme (Stattgabe), Hilfe für junge …

  • VG München, 29.01.2025 - M 18 K 20.2126

    Kostenerstattung für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe), …

  • VG München, 04.12.2024 - M 18 K 19.1403

    Kostenerstattung für Mehraufwand durch Weiterbesuch einer Kinderkrippe nach …

  • VG München, 17.07.2024 - M 18 K 22.1929

    Kostenerstattung für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe), …

  • VG München, 18.12.2024 - M 18 K 19.1607

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Abweisung), …

  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen …

  • VG München, 07.09.2022 - M 18 K 19.4217

    Selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme, Übernahme der Kosten für ein privates …

  • VG München, 26.03.2020 - M 18 E 19.3994

    Vorläufiger Rechtschutz (abgelehnt), Eingliederungshilfe in Form der Übernahme …

  • VG München, 20.01.2023 - M 18 E 22.6451

    Einstweilige Anordnung (Ablehnung), Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteter …

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