Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 62 Abs 2 EStG 2002, § 62 Abs 1 Nr 1 EStG 2002, § 8 AO, § 9 AO, Art 33 DiplBezÜbk
Anspruch auf Kindergeld eines koreanischen Botschaftsbediensteten mit sog. Protokollausweis - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Familienleistungsausgleich für das Kind ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeldanspruch eines koreanischen Botschaftsbediensteten mit sog. Protokollausweis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer (hier: eines koreanischen Staatsangehörigen); Analoge Anwendung des § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf einen mit einem Protokollausweis nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeldanspruch eines koreanischen Botschaftsbediensteten mit sog. Protokollausweis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
- BFH - III R 47/12 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2013, 132
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BFH, 25.07.2007 - III R 55/02
Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
Er ist unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juli 2007 (III R 55/02, BStBl II 2008, 758) der Auffassung, dass ihm Kindergeld für seinen Sohn zustünde.Rn. 23 Von einem nur vorübergehenden Aufenthalt ist dagegen bei ausländischen Staatsangehörigen auszugehen, deren Aufenthalt in der Bundesrepublik erkennbar begrenzt ist, wie z.B. bei denjenigen, die sich nur zu Ausbildungszwecken im Bundesgebiet aufhalten oder bei denen die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung nach Ablauf eines Höchstzeitraumes rechtlich ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 25.07.2007 - III R 55/02 -, BStBl II 2008, 758).
Rn. 26 Wie der BFH in seinem die Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals oder des dienstlichen Hauspersonals einer Botschaft betreffenden Urteil vom 25.07.2007 - III R 55/02 - (BStBl II 2008, 758) ausgeführt hat, widerspräche es dem Zweck der Kindergeldregelung und wäre auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich, wenn ausländische Staatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, voraussichtlich auf Dauer in der Bundesrepublik einer erlaubten Erwerbstätigkeit nachgehen, in das Sozialversicherungssystem eingegliedert und einkommensteuerpflichtig sind, vom Kindergeld ausgeschlossen würden, weil sie für ihren rechtmäßigen Aufenthalt kraft gesetzlicher Regelung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind und deshalb keinen Aufenthaltstitel erhalten.
- BFH, 19.02.2013 - XI R 9/12
Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Personals einer Botschaft …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
Denn die betreffenden Personen gehen einer erlaubten Erwerbstätigkeit nach, sind in das Sozialversicherungssystem eingegliedert, im Inland einkommensteuerpflichtig und werden vom Auswärtigen Amt als ständig ansässig behandelt (ebenso schon: 10. Senat, Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2012 - 10 K 10438/08 ; Revision eingelegt, BFH, XI R 9/12, juris). - FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - 10 K 10438/08
Kindergeldanspruch von sog. Ortskräften einer Botschaft
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
Denn die betreffenden Personen gehen einer erlaubten Erwerbstätigkeit nach, sind in das Sozialversicherungssystem eingegliedert, im Inland einkommensteuerpflichtig und werden vom Auswärtigen Amt als ständig ansässig behandelt (ebenso schon: 10. Senat, Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2012 - 10 K 10438/08 ; Revision eingelegt, BFH, XI R 9/12, juris).
- BFH, 26.01.2006 - III R 51/05
Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (vgl. BFH-Urteil vom 26.01.2006 III R 51/05, BStBl II 2006, 515). - BFH, 15.03.2007 - III R 93/03
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
Der BFH hat in seiner zutreffenden Rechtsprechung diese gesetzgeberische Anknüpfung an einen entsprechenden Aufenthaltstitel im Sinne des § 62 Abs. 2 EStG auch grundsätzlich als verfassungsgemäß beurteilt (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2007 - III R 93/03 -, BFH/NV 2007, 1234). - BFH, 08.08.2013 - III R 22/12
Kindergeld für Ausländer, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
Rn. 21 Soweit diplomatische Ortskräfte als Inhaber eines Protokollausweises wegen der Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels beim Kindergeld nicht berücksichtigt werden, enthält § 62 Abs. 2 EStG eine solche unbewusste planwidrige Gesetzeslücke (ebenso zutreffend Finanzgericht Rheinland Pfalz, Urteil vom 09.08.2011, 3 K 2299/10, juris, für US-Bürger mit einer "Status of Forces Agreement Identification"; Das hiergegen eingeleitete Beschwerdeverfahren wird unter dem Az. III R 22/12 als Revisionsverfahren beim BFH fortgeführt). - BFH, 25.07.2007 - III R 81/03
Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
Wird ein Botschaftsbediensteter hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht als ständig ansässig behandelt, ist auch keine dem Bezug von Kindergeld ggf. entgegenstehende Befreiung von der Einkommensteuer gegeben (ebenso BFH-Urteil vom 25.07.2007 III R 81/03, BFH/NV 2008, 196). - BFH, 01.12.1997 - VI B 147/97
Besitz einer Aufenthaltsberechtigung als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
Rn. 17 Für den Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer kommt es dabei allein darauf an, dass dieser Ausländer tatsächlich einen der genannten Aufenthaltstitel in Händen hat, ihm also das entsprechende Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Verwaltungsakt von der Ausländerbehörde mit Wirkung für die Bezugszeit zugebilligt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.12.1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 …und vom 31.07.2009 III B 152/08, BFH/NV 2009, 1811). - BFH, 31.07.2009 - III B 152/08
Sog. Grenzübertrittsbescheinigung kindergeldrechtlich nicht ausreichend - …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
Rn. 17 Für den Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer kommt es dabei allein darauf an, dass dieser Ausländer tatsächlich einen der genannten Aufenthaltstitel in Händen hat, ihm also das entsprechende Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland durch einen Verwaltungsakt von der Ausländerbehörde mit Wirkung für die Bezugszeit zugebilligt worden ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.12.1997 VI B 147/97, BFH/NV 1998, 696 und vom 31.07.2009 III B 152/08, BFH/NV 2009, 1811). - FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 3 K 2299/10
Kindergeldberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten US-Bürgers mit …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 14 K 14101/09
Rn. 21 Soweit diplomatische Ortskräfte als Inhaber eines Protokollausweises wegen der Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels beim Kindergeld nicht berücksichtigt werden, enthält § 62 Abs. 2 EStG eine solche unbewusste planwidrige Gesetzeslücke (ebenso zutreffend Finanzgericht Rheinland Pfalz, Urteil vom 09.08.2011, 3 K 2299/10, juris, für US-Bürger mit einer "Status of Forces Agreement Identification"; Das hiergegen eingeleitete Beschwerdeverfahren wird unter dem Az. III R 22/12 als Revisionsverfahren beim BFH fortgeführt).
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