Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.06.2025 - 16 U 58/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
Löschungsanpruch gegen Facebook bei ausschließlich für rechtsverletzende Äußerungen genutztem Nutzerkonto
- aufrecht.de
Löschunganspruch gegen Meta wegen eines ausschließlich für rechtsverletzende Äußerungen genutzten Facebookaccount
- media-kanzlei.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)
Facebook zur Löschung von Hass-Profilen verurteilt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Unterlassung der Bereithaltung zweier Nutzerkonten für Dritte zum Abruf wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Verantwortlichkeit des Betreibers des sozialen Netzwerkes "facebook" als Störer
Kurzfassungen/Presse (10)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Löschungsanspruch gegen "facebook"
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Löschungsanspruch gegen Facebook bei ausschließlich rechtsverletzendem Nutzerkonto
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Geschädigter hat Anspruch gegen Meta auf Löschung eines Facbook-Kontos wenn dieses nur für rechtsverletzende Äußerungen verwendet wird
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Löschungsanspruch gegen Facebook
- lto.de (Pressebericht, 15.08.2025)
Hate-Speech: Facebook muss Profile löschen, nicht nur einzelne Posts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsverletzende Äußerungen auf Facebook - und der Umfang des Löschungsanspruchs
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein Schutz für reine Hassprofile: Facebook muss Konten löschen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Facebook: Anspruch auf Löschung eines ausschließlich für rechtsverletzende Äußerungen genutzten Profils
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Facebook: Anspruch auf Löschung eines ausschließlich für rechtsverletzende Äußerungen genutzten Profils
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Facebook muss kompletten Account löschen, wenn er nur für Rechtsverstöße genutzt wird
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 3 O 14/23
- OLG Frankfurt, 26.06.2025 - 16 U 58/24
Papierfundstellen
- GRUR 2025, 1951
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2025 - 16 U 58/24
Auch wenn von ihm keine Prüfpflichten verletzt werden, so ist er doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet (…BGH NJW 2007, 2558, Rn. 9; BGH NJW 2016, 2106 Rn. 23).Wird der Provider nämlich mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich (erstmals BGHZ 191, 219 = NJW 2012, 148 Rn. 25 f. und jetzt BGH NJW 2016, 2106 = BGHZ 209, 1391[[ Rn. 24;… vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 823 Rz. 203;… MünchKomm-BGB/Rixecker, 7. Aufl., Anhang § 12 Rz. 246).
Welcher Überprüfungsaufwand vom Hostprovider im Einzelfall zu verlangen ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung, bei der die betroffenen Grundrechte der Beteiligten zu berücksichtigen sind, zu ermitteln (BGH NJW 2016, 2106 Rn. 38).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2025 - 16 U 58/24
Zwar trifft den Betreiber, was sich nunmehr aus Art. 8 DSA ergibt, keine Verpflichtung, die bei ihm eingestellten Inhalte auf eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten Betroffener zu überprüfen (BGH NJW 2012, 2345; BGHZ 191, 219 = NJW 2012, 148).Wird der Provider nämlich mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich (erstmals BGHZ 191, 219 = NJW 2012, 148 Rn. 25 f. und jetzt BGH NJW 2016, 2106 = BGHZ 209, 1391[[ Rn. 24;… vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 823 Rz. 203;… MünchKomm-BGB/Rixecker, 7. Aufl., Anhang § 12 Rz. 246).
Eine Verpflichtung zur Löschung des beanstandeten Eintrags entsteht, wenn auf der Grundlage der Stellungnahme des für den Beitrag Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu verlangende Nachweise von einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auszugehen ist (BGHZ 191, 219 Rn. 27).
- BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2025 - 16 U 58/24
Mittelbarer Störer ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch der Betreiber eines Internetportals oder ein Host-Provider, wenn er später positive Kenntnis von einer Rechtsgutsverletzung durch einen von einem Dritten eingestellten Inhalt erlangt (BGH NJW 2007, 2558).Auch wenn von ihm keine Prüfpflichten verletzt werden, so ist er doch nach allgemeinem Zivilrecht zur Beseitigung und damit zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen verpflichtet (BGH NJW 2007, 2558, Rn. 9;… BGH NJW 2016, 2106 Rn. 23).
- OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 16 U 253/20
Unterlassung der Verbreitung von Videos auf YouTube
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2025 - 16 U 58/24
Die Klägerin verweist auf eine Entscheidung des Senats, in der für eine Sichtung zahlreicher Videos und Bewertungen eine Frist von 14 Tagen nach den konkreten Umständen für angemessen erachtet worden war (Urteil vom 11.11.2021 - 16 U 253/20 ).Der Senat hat in einem Urteil vom 11.11.2021 ( 16 U 253/20 ) trotz der kurzen Frist in § 3 Abs. 2 NetzDG von 24 Stunden im Einzelfall für die Prüfung zahlreicher Äußerungen und Videos eine Frist von 14 Tagen als angemessen angesehen.
- BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11
Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2025 - 16 U 58/24
Zwar trifft den Betreiber, was sich nunmehr aus Art. 8 DSA ergibt, keine Verpflichtung, die bei ihm eingestellten Inhalte auf eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten Betroffener zu überprüfen (BGH NJW 2012, 2345; BGHZ 191, 219 = NJW 2012, 148). - LG Hamburg, 24.03.2017 - 324 O 148/16
Veröffentlichung einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Bewertung über einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2025 - 16 U 58/24
Insofern haben Gerichte bislang recht unterschiedliche Fristen für noch angemessen gehalten (vgl. HansOLG, Urteil vom 11.11.2014 - 7 U 24/13: nicht mehr 9 Tage; LG Hamburg NJW-RR 2017, 1323 Rz. 46: bis sieben Tage; LG Detmold vom 6.3.2020 - 1 O 282/10: 16 Tage; LG Karlsruhe vom 8.5.2018 - 10 O 492/17: ein Monat bei Mitverantwortlichkeit des Betroffenen für Verzögerung). - OLG Schleswig, 05.12.2013 - 7 U 24/13
Sachmängelhaftung bei Kauf eines Reitpferdes: Ausschluss der Ersatzlieferung bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2025 - 16 U 58/24
Insofern haben Gerichte bislang recht unterschiedliche Fristen für noch angemessen gehalten (vgl. HansOLG, Urteil vom 11.11.2014 - 7 U 24/13: nicht mehr 9 Tage;… LG Hamburg NJW-RR 2017, 1323 Rz. 46: bis sieben Tage; LG Detmold vom 6.3.2020 - 1 O 282/10: 16 Tage; LG Karlsruhe vom 8.5.2018 - 10 O 492/17: ein Monat bei Mitverantwortlichkeit des Betroffenen für Verzögerung).
- KG, 23.12.2025 - 10 U 190/23
Morddrohung - Anspruch auf Löschung von Social-Media-Gruppen aus Vertrag, …
Er verweise für seinen Rechtsstandpunkt auf die Entscheidung OLG Frankfurt a.M. vom 26. Juni 2025 (16 U 58/24).Rn. 24 aa) Jedenfalls nach OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 26. Juni 2025 - 16 U 58/24, GRUR 2025, 1951 Randnummer 38, kann ein Hostprovider deliktisch auf Löschung eines Nutzerkontos, nicht einer Gruppe, in Anspruch genommen werden, wenn das Konto nach den Gesamtumständen ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt wurde beziehungsweise wird, um rechtsverletzende Äußerungen über den Anspruchsteller abzusetzen beziehungsweise zu veröffentlichen.
- LG Nürnberg-Fürth, 29.04.2026 - 11 O 1209/26
Kosten nach Erledigung: Instagram trägt Verfahrenskosten
Überdies wurde ein Lichtbild der Verfügungsklägerin ohne deren Einverständnis verwendet (§§ 22, 23 KunstUrhG), auch dies stellt eine Verletzung deren allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2025 - 16 U 58/24 juris Rn. 88).Zwar ist die Verfügungsbeklagte nicht die äußernde Person, kann aber als mittelbare Störerin in Anspruch genommen werden, wenn sie später positive Kenntnis von einer Rechtsgutsverletzung durch einen von einem Dritten eingestellten Inhalt erlangt (BGH…, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - IV ZR 34/15; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2025 - 16 U 58/24 juris Rn. 62 ff.).
- LG Frankfurt/Main, 10.09.2026 - 3 O 385/25
Meta muss rechtswidrigen Instagram-Fake-Account vollständig löschen und erneute …
Ein Anspruch auf Entfernung des Nutzerkontos ist unter Abwägung der beiderseitigen Interessen - dem wirtschaftlichen Interesse der Beklagten am Anbieten eines solchen Dienstes mit Profilen, dem Interesse des Nutzers an der Nutzung des erhaltenen Kontos und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen - dann aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB gerechtfertigt, wenn das Konto nach den Gesamtumständen ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt wurde bzw. wird, rechtsverletzende Äußerungen über den Anspruchssteller abzusetzen bzw. zu veröffentlichen (OLG Frankfurt a. M., Urt v 26.6.2025 - 16 U 58/24).
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