Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 21.09.2016 - 16 UF 92/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1379 BGB, § 1922 BGB
Tod eines Ehegatten im laufenden Ehescheidungsverfahren: Auskunftsanspruch des überlebenden Ehegatten zur Vorbereitung möglicher Zugewinnausgleichsansprüche - ra.de
- familienrechtsiegen.de
Ehegattentod im laufenden Ehescheidungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1379; BGB § 1922
Ansprüche des überlebenden Ehegatten auf Auskunft und Belegvorlage zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichsanspruchs gegen den Erben des verstorbenen Ehegatten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des überlebenden Ehegatten auf Auskunft und Belegvorlage zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichsanspruchs gegen den Erben des verstorbenen Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tod eines Ehegatten im laufenden Ehescheidungsverfahren: Auskunftsanspruch des überlebenden Ehegatten
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 14.04.2016 - 6 F 1637/15
- OLG Stuttgart, 21.09.2016 - 16 UF 92/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 787
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10
Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2016 - 16 UF 92/16
Rn. 14 Jeder Ehegatte hat nach der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft gegen den anderen Ehegatten im Grundsatz einen güterrechtlichen Auskunftsanspruch im Sinne des § 1379 BGB ohne Rücksicht darauf, ob er tatsächlich einen Ausgleich fordern kann (BGH, NJW 1972, 433 und FamRZ 2013, 103).Ihm kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengesetzt werden, wenn ausnahmsweise nicht zweifelhaft sein kann, dass dem Auskunft Begehrenden keine Ausgleichsforderung zusteht (BGH, NJW 1972, 433 und FamRZ 2013, 103).
In diesem Falle wäre ein Auskunftsantrag sinnlos, weil der Antragsteller keinen schutzwürdigen Vorteil erlangen kann, weshalb es am entsprechenden Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BGH, FamRZ 2013, 103).
- BGH, 22.12.1971 - IV ZR 42/70
Anspruch auf Zugewinnausgleich und Auskunft über den Bestand des Endvermögens bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2016 - 16 UF 92/16
Rn. 14 Jeder Ehegatte hat nach der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft gegen den anderen Ehegatten im Grundsatz einen güterrechtlichen Auskunftsanspruch im Sinne des § 1379 BGB ohne Rücksicht darauf, ob er tatsächlich einen Ausgleich fordern kann (BGH, NJW 1972, 433 und FamRZ 2013, 103).Ihm kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengesetzt werden, wenn ausnahmsweise nicht zweifelhaft sein kann, dass dem Auskunft Begehrenden keine Ausgleichsforderung zusteht (BGH, NJW 1972, 433 und FamRZ 2013, 103).
- BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80
Umfang der Auskunftspflicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2016 - 16 UF 92/16
Zweck der Regelung des § 1379 Abs. 1 BGB ist es, beiden Ehegatten die richtige Berechnung des Zugewinns und der Ausgleichsforderung zu ermöglichen (BGH, NJW 1982, 176). - OLG Saarbrücken, 26.05.2009 - 9 WF 45/09
Erfüllung eines Auskunftsbegehrens bei fehlender Kenntnis
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".