Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 31 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 EGV 715/2007
Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach Kauf eines Diesel-Gebrauchtwagens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 31 ; BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826
1. Die schlüssige Darlegung eines Anspruchs aus § 826 BGB erfordert einen Vortrag zu einem vorsätzlichen Verhalten. Beruht dieser Vortrag mangels eigener Kenntnis der Klagepartei auf Mutmaßungen, muss er auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützt sein, um nicht als Behauptung ... - rechtsportal.de
BGB § 31 ; BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826
Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Mercedes Benz mit einem Motor der Baureihe OM 651 Begriff der Sittenwidrigkeit Implementierung einer temperaturgesteuerten Abgasrückführung Unsubstantiierter Sachvortrag zu behaupteten Abschalteinrichtungen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 10.10.2019 - 29 O 86/19
- OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- LG Stuttgart, 10.10.2019 - 29 O 86/19
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.10.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 29. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart, Az. 29 O 86/19, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen..Rn. 31 Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 10. Oktober 2019 (Az. 29 O 86/19) wird abgeändert und die Klage abgewiesen..
Rn. 33 die Berufung der Berufungsklägerin gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 10.10.2019 - 29 O 86/19 kostenpflichtig zurückzuweisen..
- OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19
Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Rn. 72 Soweit mit dem in einem Verfahren des LG Stuttgart eingeholten Gutachten des Sachverständigen L. die Annahme einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf bei einer Realbetriebsfahrt erhobene Daten gestützt werden soll, tragen solche Messwerte eine solche Schlussfolgerung gerade nicht (st. Rspr. des Senats, rechtskräftiges Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -).Rn. 79 Die Beklagte haftet auch nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV, weil § 27 Abs. 1 EG-FGV kein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB ist; der Schutz des Interesses, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt nicht im Aufgabenbereich dieser Norm (BGH…, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 76, juris und Senat, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -, Rn. 77 ff., juris).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Rn. 49 Nach diesen Grundsätzen kann das Verhalten eines Fahrzeugherstellers eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung begründen, wenn dieser aufgrund einer grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch in großer Stückzahl Fahrzeuge in Verkehr gebracht hat, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 -, juris Rn. 16), mithin diese manipulativ ausgestaltet wurde.Rn. 79 Die Beklagte haftet auch nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV, weil § 27 Abs. 1 EG-FGV kein Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB ist; der Schutz des Interesses, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liegt nicht im Aufgabenbereich dieser Norm (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 252/19 -, Rn. 76, juris und Senat…, Urteil vom 16.06.2020 - 16a U 228/19 -, Rn. 77 ff., juris).
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es ferner darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, juris Rn. 29).Rn. 78 Die VO (EG) Nr. 715/2007 bezweckt - wie sich aus den amtlichen Erwägungsgründen ergibt - den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 12-14, juris) sowie die Harmonisierung und Vollendung des Binnenmarktes durch Einführung gemeinsamer technischer Vorschriften zur Begrenzung von Fahrzeugemissionen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 04.02.2020 - 12 U 155/19 -, Rn. 48, juris, m. weit. Nachw.), nicht jedoch den Schutz der Vermögensinteressen einzelner Fahrzeugerwerber (…BGH, a. a. O.).
- BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Rn. 66 Aus sich heraus ist die Implementierung einer K-S-R mit Abschaltbedatung - aus ähnlichen Erwägungen wie beim Thermofenster - nicht geeignet, das Verhalten der Herstellerin als sittenwidrig zu qualifizieren (so auch BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - BeckRS 2021, 33038, zu einem rückrufbetroffenen Fahrzeug), weil weder die Funktion selbst noch die Abschaltparametrierung an den Prüfstandsbetrieb anknüpft und auch sonst nicht ersichtlich ist, dass sie - bspw. wegen evidenter Unzulässigkeit o. ä. - über einen (hier nur unterstellten) bloßen Gesetzesverstoß hinaus nur zu dem Zweck eingesetzt worden sein kann, die Typgenehmigung zu erschleichen.Die dem Berufungsurteil zugrundeliegenden rechtlichen Fragen hat das Revisionsgericht geklärt (auch hierzu etwa BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/21 - BeckRS 2021, 33038).
- BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20
Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Rn. 73 Bei dieser Bewertung sieht sich der Senat im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 13.07.2021 - VI ZR 128/20 -, Rn. 23, juris), der auch davon ausgeht, dass die Bezugnahme auf Diskrepanzen zwischen bei Realbetriebsfahrten gemessenen Stickoxidwerten einerseits und den bei der für die Erlangung der Typgenehmigung allein maßgeblichen Prüfstandsfahrt erhobenen Daten andererseits nicht ausreicht, um einen tatsächlichen Anhaltspunkt für die Implementierung einer unzulässigen Abschalteinrichtung annehmen zu können. - BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Konkretisiert hat der BGH diese Anforderungen (u. a. Urteil vom 02.02.1996 - V ZR 239/94 -, juris Rn. 24 ff.) dahin, dass für eine Wissenszurechnung kumulativ erforderlich sei, dass die Information über den Umstand zum Zeitpunkt ihrer Wahrnehmung überhaupt gespeichert werden musste und ein besonderer Anlass besteht, sich in der konkreten Situation, also des Vertragsschlusses, über den gespeicherten Umstand zu vergewissern. - OLG Naumburg, 04.02.2020 - 12 U 155/19
Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Rn. 78 Die VO (EG) Nr. 715/2007 bezweckt - wie sich aus den amtlichen Erwägungsgründen ergibt - den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen (BGH…, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20 -, Rn. 12-14, juris) sowie die Harmonisierung und Vollendung des Binnenmarktes durch Einführung gemeinsamer technischer Vorschriften zur Begrenzung von Fahrzeugemissionen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.02.2020 - 12 U 155/19 -, Rn. 48, juris, m. weit. Nachw.), nicht jedoch den Schutz der Vermögensinteressen einzelner Fahrzeugerwerber (…BGH, a. a. O.). - BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Daher ist die Temperatursteuerung der AGR nicht für sich gesehen, sondern allenfalls bei Hinzutreten besonderer Umstände geeignet, das Sittenwidrigkeitsverdikt zu tragen, an das § 826 BGB die Haftung knüpft (BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - VI ZR 433/19 -). - BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19
Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2021 - 16a U 301/19
Rn. 57 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss v. 28.01.2020 - VIII ZR 57/19 -, juris, Rz. 7ff.) ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs dann schlüssig und erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen. - BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20
"Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster
- OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 300/19
Rechte des Käufers eines vom so genannten Diesel-Abgasskandal betroffenen …
Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind. - OLG Stuttgart, 24.04.2023 - 16a U 49/19 Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da sich weder aus dem eingeholten Sachverständigengutachten noch aus den weiteren vorgetragenen Umständen tatsächliche Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB ergeben.
- OLG Stuttgart, 18.04.2023 - 16a U 147/19 Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind.
- OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 225/19
Anhaltspunkte für Schädigungsvorsatz bei KBA-Bescheid wegen unzulässiger …
Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind. - OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 516/19 Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteil vom 20.12.2022 - 16a U 300/19 , Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind.
- OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 16a U 11/19
Dieselskandal: Existenz eines KBA-Bescheids als Indiz für Sittenwidrigkeit
Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 -, vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 - sowie vom 25.01.2022 - 16a U 138/19 und 16a U 158/19 -, alle juris) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen - Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind. - OLG Stuttgart, 18.01.2022 - 16a U 74/19
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes …
Dass in vorliegender Konstellation der Erwerber Ansprüche gegen die Herstellerin nicht geltend machen kann, entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung des Senats (etwa Urteil vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - noch nicht veröff.) wie auch des 23. Zivilsenats (etwa Urteil vom 10.12.2021 - 23 U 229/21 -, juris) des Oberlandesgerichts Stuttgart. - OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 16a U 318/19
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …
Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 , beide juris, und 16a U 494/19 - sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 -, juris) davon aus, dass in der vorliegenden Konstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind. - OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 16a U 2/19
Streit um Ansprüche wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; …
Der Senat geht vielmehr in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 25.01.2022 - 16a U 138/19, 16a U 158/19 -, beide juris, sowie Urteile vom 18.01.2022 - 16a U 74/19 - und vom 21.12.2021 - 16a U 301/19 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) unabhängig davon, ob das Fahrzeug von einem durch das KBA angeordneten verpflichtenden Rückruf betroffen ist oder nicht, davon aus, dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation Ansprüche der Erwerber ausscheiden, da in den vorgetragenen Umständen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein sittenwidriges Verhalten der Beklagten im Sinne des § 826 BGB zu sehen sind.
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