Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 18 WF 90/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- mansui.eu
ZPO §§ 129, 340
Verfahrensrecht; Unterschriftserfordernis; Parteiprozeß und Anwaltsprozeß; Anforderungen an das Schriftlichkeitserfordernis im Parteiprozeß; bestimmender Schriftsatz; Einspruchsschrift mit Unterschrift in Durchschrift mittels Kohlepapier. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 82
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83
Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 18 WF 90/87
Daß bestimmende Schriftsätze, soweit nicht ihre Einreichung durch Telegramm, Fernschreiben oder Telebrief erfolgt, eigenhändig unterschrieben sein müssen, ist für den Anwaltsprozeß zwingend (BGHZ 92, 251, 254 mwN;… Stephan in Zöller, ZPO 15. Aufl. § 130 Rdn. 5, 6;… Leipold in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 129 Rdn. 10).Bei Schriftsätzen aus einer Anwaltskanzlei kann nicht davon ausgegangen werden, daß ein Rechtsanwalt die Unterschrift für entbehrlich hält: Fehlt seine Unterschrift, so kann das vielmehr darauf beruhen, daß er entweder versehentlich nicht unterschrieben hat, oder daß der Schriftsatz - zumindest vorläufig - nur einen Entwurf darstellen, und noch nicht an das Gericht herausgegeben werden sollte (BGHZ 92, 251 ff).
Diese Auffassung bringt auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 92, 251, 255) zum Ausdruck: Reiche eine anwaltlich nicht vertretene Partei einen Schriftsatz bei Gericht ein, so könne davon, daß dies mit ihrem Wissen und Willen geschieht, unter Umständen auch dann auszugehen sein, wenn auf dem Schriftsatz die Unterschrift fehlt; so habe auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Untersuchungshäftlings, der nur das Begleitschreiben, nicht auch die Beschwerdeschrift unterzeichnet hatte, als zulässig erachtet.
- GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.1987 - 18 WF 90/87
Der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (BGHZ 75, 340, 348 ff) hat aber darauf abgestellt, daß Verfahrensvorschriften nicht Selbstzweck sind; auch sie dienten letztlich der Wahrung der materiellen Rechte der Prozeßbeteiligten, sollten also die einwandfreie Durchführung des Rechtsstreits unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten sicherstellen, und nicht behindern.Dieser Entwicklung der Rechtsprechung entspreche es deshalb, bei Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts oder Behörden, die unmittelbar zu der Einreichung bestimmender Schriftsätze bei Gericht befugt sind, das Schriftlichkeitserfordernis als gewahrt anzusehen, wenn der Schriftsatz mit einem Beglaubigungsvermerk versehen, und der Name des die Verantwortung Tragenden nur in Maschinenschrift wiedergegeben ist (BGHZ 75, 340, 350).
- OLG Karlsruhe, 10.03.2014 - 9 W 4/14
Streitwertbeschwerde: Bestimmung des prozessrechtlichen Begriffs der …
(Vgl. zur Schriftlichkeit von Prozesserklärungen auch BVerfG, NJW 1963, 755; BGH, NJW 1985, 328; OLG Köln, OLGZ 1980, 406; OLG Karlsruhe - 18. Senat -, FamRZ 1988, 82.) Die Frage, unter welchen anderen Umständen eine Unterschrift des Klägers unter einem Schriftstück erforderlich sein kann, um die Anforderungen an die "Schriftlichkeit" zu wahren, bedarf vorliegend keiner Entscheidung. - OLG Zweibrücken, 10.04.2001 - 3 W 83/01
Beschwerdeschreiben - fehlende Unterschrift - unterschriebenes Zweitschreiben - …
a) Soweit das Landgericht die Erstbeschwerde gemäß § 574 ZPO verworfen hat, weil das Beschwerdeschreiben vom 23. Februar 2001 nicht unterzeichnet ist, kann dahinstehen, ob tatsächlich eine zweite Beschwerdeschrift eingereicht wurde - wie der Schuldner nunmehr geltend macht - oder ob es gegenüber einer anwaltlich nicht vertretenen Partei unter Umständen ausreicht, wenn dem Inhalt der Erklärung hinreichend zuverlässig entnommen werden kann, dass ein Rechtsmittel mit Wissen und Wollen eingelegt wird (vgl. etwa BGHZ 92, 251, 254 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 82;… Zöller/Gummer aaO § 569 Rdnr. 10). - OLG Brandenburg, 20.08.2025 - 6 W 46/25
Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss als …
Im Kostenfestsetzungsverfahren, in dem kein Anwaltszwang herrscht, können hingegen bei Schriftsätzen einer anwaltlich nicht vertretenen Partei weniger strenge Anforderungen an das Schriftlichkeitserfordernis und das Unterschrifterfordernis gestellt werden (vgl. BGHZ 92, 251; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.1987 - 18 WF 90/87, FamRZ 1988, 82).
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