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| ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 15/19 Ca 1258/01 |
Zitiervorschläge
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 15/19 Ca 1258/01 (https://dejure.org/2001,20527)
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Kündigung durch Insolenzverwalter
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93
Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 19 Ca 1258/01
Der Allgemeine Feststellungsantrag erfordert, dass der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag angebliche weitere Kündigungen oder Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit glaubhaft macht und damit belegt, warum dieser die Klage nach § 4 KSchG erweiternde Antrag gerechtfertigt sein soll (BAG, u. v. 27.01.1994, 2 AZR 484/93, NZA 1992, 812). - BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86
Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 19 Ca 1258/01
Diese wird dann Partei, weil es anscheinend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (BGH, U. v. 26.02.1987, VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946). - BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98
Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 19 Ca 1258/01
Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es daneben nicht (BAG, U. 15/19 Ca 1258/01 v. 12.11.1998, 8 AZR 282/97, NZA 1999; 310-, U. v. 18.03.1999, 8 AZR 159/98, NZA 1999, 704).
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 282/97
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 19 Ca 1258/01
Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es daneben nicht (BAG, U. 15/19 Ca 1258/01 v. 12.11.1998, 8 AZR 282/97, NZA 1999; 310-, U. v. 18.03.1999, 8 AZR 159/98, NZA 1999, 704). - BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93
Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 19 Ca 1258/01
Die Kammer verkennt nicht, dass im Kündigungsschutzprozess der Beklagte gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Darlegungs- und Beweislast für die Kündigungsgründe trägt, damit auch dafür, dass ein vom Arbeitnehmer behaupteter Betriebsübergang nicht vorliegt (BAG, U. v. 09.02.1994, 2 AZR 666/93, DB 1994, 1731). - BGH, 10.02.1981 - VI ZR 182/79
Schadensschätzung bei Verweigerung zumutbarer Mitwirkung des Klägers am …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 19 Ca 1258/01
Ein Parteiwechsel liegt hierin noch nicht (BGH, U. v. 24.11.1980, VII ZR 208/79, NJW 1981, 1454). - BGH, 24.11.1980 - VII ZR 208/79
Klageerhebung - Bezeichnung des Klägers - Unrichtige Bezeichnung - …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 19 Ca 1258/01
Ein Parteiwechsel liegt hierin noch nicht (BGH, U. v. 24.11.1980, VII ZR 208/79, NJW 1981, 1454). - LAG Düsseldorf, 29.04.1992 - 7 Ta 352/91
Zwangsvollstreckung aus einem im Verfahren nach § 23 BetrVG geschlossenen …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 09.07.2001 - 19 Ca 1258/01
Der Allgemeine Feststellungsantrag erfordert, dass der klagende Arbeitnehmer durch Tatsachenvortrag angebliche weitere Kündigungen oder Beendigungstatbestände in den Prozess einführt oder wenigstens deren Möglichkeit glaubhaft macht und damit belegt, warum dieser die Klage nach § 4 KSchG erweiternde Antrag gerechtfertigt sein soll (BAG, u. v. 27.01.1994, 2 AZR 484/93, NZA 1992, 812).
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