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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4734
BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93 (https://dejure.org/1993,4734)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1993 - 1Z BR 3/93 (https://dejure.org/1993,4734)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1993 - 1Z BR 3/93 (https://dejure.org/1993,4734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein zivilrechtliches Verfahren; Bestehen eines selbständigen Beschwerderechts gegen eine Geschäftswertfestsetzung; Bestimmung des Wertes eines Beschwerdegegenstands in Nachlasssachen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 589
  • BayObLGZ 1993 Nr. 24
  • BayObLGZ 1993, 115
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
    Gegen die Entscheidung, durch die das Beschwerdegericht den Geschäftswert des bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahrens festsetzt, ist die zulassungsfreie, unbefristete Erstbeschwerde nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 KostO gegeben ( § 31 Abs. 3 Satz 1 KostO ); zur Entscheidung ist das Bayerische Oberste Landesgericht berufen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLGZ 1986, 489/490 m.w.Nachw.).

    Als solcher dient insbesondere der Wert des Reinnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ( § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO ; ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1986, 489/491).

    Denn das wirtschaftliche Interesse am Erfolg der Beschwerde entspricht lediglich der Differenz zwischen dem Wert des beanspruchten Erbteils und dem Pflichtteilsanspruch (vgl. zu allem BayObLGZ 1986, 489/491 f.).

    Für die Bewertung des Grundbesitzes sind gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO alle konkreten Anhaltspunkte heranzuziehen, die geeignet sind, dem Verkehrswert als den wahren Wert im Bewertungszeitpunkt möglichst nahe zu kommen (BayObLGZ 1986, 489/491).

    Für die Ermittlung des Wertes des Grundstücks zieht der Senat gemäß seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1986, 489/492 und zu den Einzelheiten der Wertermittlung BayObLGZ 1976, 89 m.w.Nachw.) den Bodenwert und den Gebäudewert heran.

  • BayObLG, 09.04.1976 - BReg. 3 Z 54/74
    Auszug aus BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
    Für die Ermittlung des Wertes des Grundstücks zieht der Senat gemäß seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1986, 489/492 und zu den Einzelheiten der Wertermittlung BayObLGZ 1976, 89 m.w.Nachw.) den Bodenwert und den Gebäudewert heran.
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Dieses entspricht, da der Beteiligte zu 1 die Stellung eines Alleinerben erstrebt hat, dem Wert des Reinnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (vgl. § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO ) abzüglich der Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche, auch solcher des Beteiligten zu 1 selbst (BayObLGZ 1993, 115, 117 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.11.1994 - 1Z BR 130/94

    Geschäftswert eines Beschwerdeverfahrens wegen Erbscheinserteilung; …

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  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

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