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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7021
OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89 (https://dejure.org/1990,7021)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.01.1990 - 2 A 93/89 (https://dejure.org/1990,7021)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Januar 1990 - 2 A 93/89 (https://dejure.org/1990,7021)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Privatrechtlich organisiertes Krankenhaus; Caritasverband einer Diözese ; Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.10.1985 - 6 C 56.84

    Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Öffentlich-rechtliche …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
    Unter Hinweis auf eine zu § 53 Abs. 5 des Soldatenversorgungsgesetzes - SVG - ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03. Oktober 1985 (BVerwGE 72, 135) beantragte die Klägerin mit Schreiben vom 15. Juli 1986 erneut die Festsetzung ihres Besoldungsdienstalters auf den 01. September 1975.

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 04. Juni 1985, BVerfGE 70, 138, 162 ff. m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 03. Oktober 1985, BVerwGE 72, 135, 138 f.) ausgeführt worden, daß die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes es den Religionsgesellschaften gewährleiste, darüber zu befinden, welche Dienste es in ihren Einrichtungen geben soll und in welchen Rechtsformen sie wahrzunehmen sind.

    Während die Ausnahmeregelung des § 53 Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz SVG nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03. Oktober 1985, BVerwGE 72, 135, 141) zeigt, daß der Gesetzgeber die Trennung von Staat und Kirche auch in diesem Regelungszusammenhang strikt durchgeführt wissen will, erstrebt die Klägerin mit der von ihr befürworteten Auslegung des § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BBesG gerade eine vollständige Einbeziehung kirchlicher Einrichtungen in privilegierende staatliche Regelungen.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1989 - 4 S 265/87

    Besoldungsdienstalter: Tätigkeit bei öffentliche-rechtlicher …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
    Ob und inwieweit der Staat kirchliche Vordienstzeiten seiner Beamten bei der Regelung ihres Besoldungsdienstalters Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst gleichstellen will, ist für das Selbstordnungsrecht der Religionsgesellschaft unerheblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juni 1989 - 4 S 265/87 -, Umdruck S. 11).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 04. Juni 1985, BVerfGE 70, 138, 162 ff. m.w.N.) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 03. Oktober 1985, BVerwGE 72, 135, 138 f.) ausgeführt worden, daß die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes es den Religionsgesellschaften gewährleiste, darüber zu befinden, welche Dienste es in ihren Einrichtungen geben soll und in welchen Rechtsformen sie wahrzunehmen sind.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
    Der Gesetzgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 61, 43, 62 f.; 71, 39, 50, 52 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 10. Februar 1983, Buchholz 235 § 42 Nr. 4) bei Regelungen des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit.
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Beamtenversorgungsgesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
    Der Gesetzgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 61, 43, 62 f.; 71, 39, 50, 52 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 10. Februar 1983, Buchholz 235 § 42 Nr. 4) bei Regelungen des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit.
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
    Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen des § 28 Abs. 3 BBesG als Ausnahmetatbestände eng und ohne Rücksicht auf Billigkeitserwägungen auszulegen (vgl. BVerwGE 27, 159, 161; 45, 201, 203; 61, 79, 81 sowie zuletzt BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - 2 CB 12.89 -, Dok.-Ber. Ausgabe B 1989 S. 295).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
    Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen des § 28 Abs. 3 BBesG als Ausnahmetatbestände eng und ohne Rücksicht auf Billigkeitserwägungen auszulegen (vgl. BVerwGE 27, 159, 161; 45, 201, 203; 61, 79, 81 sowie zuletzt BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - 2 CB 12.89 -, Dok.-Ber. Ausgabe B 1989 S. 295).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 2 CB 12.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
    Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen des § 28 Abs. 3 BBesG als Ausnahmetatbestände eng und ohne Rücksicht auf Billigkeitserwägungen auszulegen (vgl. BVerwGE 27, 159, 161; 45, 201, 203; 61, 79, 81 sowie zuletzt BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - 2 CB 12.89 -, Dok.-Ber. Ausgabe B 1989 S. 295).
  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
    Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen des § 28 Abs. 3 BBesG als Ausnahmetatbestände eng und ohne Rücksicht auf Billigkeitserwägungen auszulegen (vgl. BVerwGE 27, 159, 161; 45, 201, 203; 61, 79, 81 sowie zuletzt BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - 2 CB 12.89 -, Dok.-Ber. Ausgabe B 1989 S. 295).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.1981 - 2 B 77/81
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
    Nach der Praxis des Senats, wie sie im Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 2 B 77/81 - (NVwZ 1982, 264) im einzelnen begründet ist, bemißt sich der Streitwert in nichtstatusbezogenen beamtenrechtlichen Streitverfahren, zu denen auch Klagen auf Festsetzung des Besoldungsdienstalters gehören, nach § 17 Abs. 3 GKG.
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