Rechtsprechung
| BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 29.07.1993 - 5 Ca 520/92
- LAG Hessen, 01.03.1995 - 2 Sa 1580/93
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
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- BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80
Unzulässigkeit von Teilkündigungen
Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
Das wird in aller Regel dann der Fall sein, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollen, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (Senatsurteil vom 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - BAGE 40, 199 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, m.w.N.; vgl. Hromadka, DB 1995, 1609).Eine Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzes hat die Rechtsprechung in der Regel nur dann angenommen, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollten, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde ( BAGE 40, 199, 207 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, zu III 1 b der Gründe).
Der von der Beklagten erklärte Widerruf entspricht auch, wie das Berufungsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise angenommen hat, dem Maßstab billigen Ermessens i.S. des § 315 BGB, der bei der Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Widerrufs stets anzuwenden ist ( BAG Urteil vom 7. Oktober 1982 - 2 AZR 455/80 - BAGE 40, 199 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung).
- BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93
Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz
Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
Tarifliche Regelungen tragen auch während der Laufzeit des Tarifvertrages den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich ( BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - DB 1995, 778, auch für die Amtliche Sammlung vorgesehen).Angesichts der Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien muß der Arbeitnehmer auch mit rückwirkenden Modifikationen im Rahmen des Vertrauensschutzes rechnen (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 -;…, a.a.O.).
- BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92
Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der …
Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
Zwar sind einzelvertragliche Vereinbarungen, die darauf abzielen, den gesetzlichen Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) objektiv zu umgehen, unwirksam ( BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969).Eine solch grundlegende Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung ist nicht anzunehmen, wenn sich das dem Arbeitgeber vorbehaltene Widerrufsrecht auf eine Zulage bezieht, die zusätzlich zum Tarifgehalt gezahlt werden und nur einen derartig geringen Anteil an der Gesamtvergütung ausmachen sollte ( BAGE 55, 275, 281 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 21. April 1993, a.a.O., zu einer außertariflichen Provisionszusage, die lediglich 15 % der Gesamtvergütung ausmachte).
- BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86
Widerruf von Lohnzulagen
Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
Eine solch grundlegende Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung ist nicht anzunehmen, wenn sich das dem Arbeitgeber vorbehaltene Widerrufsrecht auf eine Zulage bezieht, die zusätzlich zum Tarifgehalt gezahlt werden und nur einen derartig geringen Anteil an der Gesamtvergütung ausmachen sollte ( BAGE 55, 275, 281 = AP Nr. 4 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle, zu II 3 der Gründe;… BAG Urteil vom 21. April 1993, a.a.O., zu einer außertariflichen Provisionszusage, die lediglich 15 % der Gesamtvergütung ausmachte). - BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
Zwar sind einzelvertragliche Vereinbarungen, die darauf abzielen, den gesetzlichen Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) objektiv zu umgehen, unwirksam ( BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 297/92 - AP Nr. 34 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 509/89
Teilkündigung eines Chefarztvertrages
Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
Es kann dahinstehen, ob die Ausübung des Widerrufsvorbehalts ihrerseits an die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gebunden war, wofür die Protokollnotiz Nr. 35 sprechen könnte (vgl. zu einer solchen Vertragsgestaltung BAG Urteil vom 14. November 1990 - 5 AZR 509/89 - BAGE 66, 214 = AP Nr. 25 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; Hromadka, DB 1995, 1609). - BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69
Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel - …
Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
Die Auslegung kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder ob der vorhandene Auslegungsstoff nicht vollständig verwertet ist ( BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB). - BAG, 16.02.1962 - 1 AZR 164/61
Neue tarifvertragliche Ordnung - Geltungsbereich - Verdrängung der bisherigen …
Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
Der dabei zu beachtende Vertrauensschutz kann zwar einer Regelung entgegenstehen, die wohlerworbene Rechte der Arbeitnehmer dadurch beeinträchtigt, daß ein tariflicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung durch eine spätere tarifvertragliche Regelung wieder entzogen wird ( BAG Urteil vom 16. Februar 1962 - 1 AZR 164/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip). - BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 92/70
Kürzung der Leistungszulage bei Krankheit des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
Die Ausübung des vereinbarten Widerrufs hat gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu erfolgen ( BAG Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 - AP Nr. 12 zu § 315 BGB). - LAG Hessen, 01.03.1995 - 2 Sa 1580/93
Anspruch auf Erhaltung einer Zulage; Änderungskündigung aus notwendigen …
Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 491/95
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. März 1995 - 2 Sa 1580/93 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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