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| BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 828/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 18.04.1978 - 11 Sa 730/77
- BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 828/78
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71
Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 828/78
Dabei geht es um die Frage, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen, also ohne die besonderen Umstände des Einzelfalles, überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB für eine sofortige Kündigung zu geben, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außer ordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; vgl. statt vieler BAG 24, 401 [407] = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe] sowie AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu II 3 a der Gründe] - jeweils mit weiteren Nachweisen) . - BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung …
Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 828/78
Dabei geht es um die Frage, ob ein bestimmter Vorgang für sich genommen, also ohne die besonderen Umstände des Einzelfalles, überhaupt geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB für eine sofortige Kündigung zu geben, und ob das Berufungsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außer ordentliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; vgl. statt vieler BAG 24, 401 [407] = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe] sowie AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu II 3 a der Gründe] - jeweils mit weiteren Nachweisen) . - BAG, 07.07.1970 - 1 AZR 505/69
Verschuldensgrad - Beurteilungsspielraum - Verschuldensbegriff - Schadenersatz
Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 828/78
Beharrlichkeit liegt vor, wenn der Wille des Arbeitnehmers erkennbar wird, die Anweisungen des Arbeitgebers nicht zu befolgen (vgl. BAG AP Nr. 58 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 1 b der Gründe]; BAG AP Nr. 5 und Nr. 27 zu § 123 GewO;… Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rdnrn. 216 und 218).
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