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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17066
BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14 (https://dejure.org/2014,17066)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.2014 - 2 BvE 2/14 (https://dejure.org/2014,17066)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - 2 BvE 2/14 (https://dejure.org/2014,17066)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren - Chancengleichheit der politischen Parteien und Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern - eA-Antrag teilweise bereits unzulässig - iÜ kein schwerer Nachteil durch beanstandete Äußerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 GG, §§ 63 ff BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren - Chancengleichheit der politischen Parteien und Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern - eA-Antrag teilweise bereits unzulässig - iÜ kein schwerer Nachteil durch beanstandete Äußerung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien und Neutralität durch Äußerungen über die NPD

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien und Neutralität durch Äußerungen über die NPD

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Reaktion auf Schwesig-Interview - NPD scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung aufgrund einer gegen NPD gerichteteten parteipolitischen Äußerung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung aufgrund einer gegen NPD gerichteteten parteipolitischen Äußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 137, 29
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14
    Rn. 10 a) Das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 GG kann dadurch verletzt werden, dass Staatsorgane zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 25).

    Deshalb ist es Staatsorganen als solchen von Verfassungs wegen versagt, sich im Hinblick auf Wahlen mit Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen (vgl. BVerfGE 44, 125 ).

    Mitglieder der Bundesregierung sind daher grundsätzlich befugt, sich auch im Wahlkampf in amtlicher Funktion über die Medien an die Öffentlichkeit zu wenden (vgl. BVerfGE 44, 125 ), haben dabei aber die Chancengleichheit der Parteien zu beachten.

    Ersteres ist von ihrer Befugnis zur Information der Öffentlichkeit gedeckt (vgl. BVerfGE 44, 125 ).

    Die Antragsgegnerin hat die angegriffene Aussage im Rahmen eines Zeitungsinterviews gemacht und nicht unter Inanspruchnahme hoheitlicher Befugnisse oder unter Einsatz öffentlicher Sach- und Finanzmittel gehandelt (vgl. BVerfGE 44, 125 ).

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14
    Rn. 10 a) Das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 GG kann dadurch verletzt werden, dass Staatsorgane zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14
    Rn. 10 a) Das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 GG kann dadurch verletzt werden, dass Staatsorgane zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12

    Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14
    Einschätzungen einer Partei als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich sind Teil der öffentlichen Auseinandersetzung, denen die betroffene Partei - sofern sich die Äußerungen im Rahmen von Gesetz und Recht halten - mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen muss (vgl. BVerfGE 133, 100 ).
  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

    Auszug aus BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14
    Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist deshalb grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 108, 34 m.w.N.).
  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …

    Hiergegen spricht vorliegend, dass die streitgegenständliche Ablehnung eines individuellen Teilhabeanspruchs nicht auf "Kundgabe" (…hierzu BVerfG aaO) angelegt ist und ihr Ziel auch nicht besteht in der staatlichen Bekämpfung des "REBELL" oder der MLPD, der die Sperrwirkung des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt Art. 21 Abs. 4 GG) entgegenstünde (stRspr; vgl nur BVerfG vom 26.10.2004 - 2 BvE 1/02 ua - BVerfGE 111, 382, 410 - juris RdNr 106; BVerfG vom 15.7.2014 - 2 BvE 2/14 - BVerfGE 137, 29 RdNr 10; vgl auch BVerfG vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 RdNr 526 mwN).
  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …

    In diesem Sinne bereitet er Entscheidungen im Sozialrechtsverhältnis vor, die ihrerseits nicht auf "Kundgabe" (…hierzu BVerfG aaO) angelegt sind und deren Ziel auch nicht besteht in der staatlichen Bekämpfung des Klägers oder der MLPD, der die Sperrwirkung des Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG (jetzt Art. 21 Abs. 4 GG) entgegenstünde (stRspr; vgl nur BVerfG vom 26.10.2004 - 2 BvE 1/02 ua - BVerfGE 111, 382, 410 - juris RdNr 106; BVerfG vom 15.7.2014 - 2 BvE 2/14 - BVerfGE 137, 29 RdNr 10; vgl auch BVerfG vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - BVerfGE 144, 20 RdNr 526 mwN).
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