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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,318
BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03 (https://dejure.org/2006,318)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2006 - 2 BvR 361/03 (https://dejure.org/2006,318)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 (https://dejure.org/2006,318)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit eines so genannten Versorgungsabschlags für Beamte; Minderung des Ruhegehalts bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand; Vorverlagerung der Einführung des Abschlags; Verhältnismäßigkeit einer lebenslangen Ruhegehaltskürzung; Verletzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 14 Abs. 3 § 85 Abs. 5; GG Art. 33 Abs. 5
    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand ist verfassungsgemäß - Kein Verstoß gegen die Grundsätze des Berufsbeamtentums

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.8.2006)

    Abschlag bei vorzeitiger Pensionierung ist rechtens // Klagendem Beamten war Pension von 2860 Euro nicht genug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 232
  • NVwZ 2006, 1280
  • DVBl 2006, 1046
  • DVBl 2006, 1241
  • DÖV 2006, 1046
 
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Wird zitiert von ... (123)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
    Art. 33 Abs. 5 GG fordert mithin, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ;… BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).

    Alimentationsprinzip im synallagmatischen Verhältnis nicht zu einer in Jahren bemessenen Dienstzeit steht, sondern dazu, dass der Beamte sein ganzes Arbeitsleben bis zum Erreichen der vom Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums festgelegten Altersgrenze in den Dienst des Staates gestellt hat (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

    Dagegen, dass die Versorgungsleistungen in einem angemessenen Abstand hinter dem zugrunde zu legenden aktiven Arbeitseinkommen zurückbleiben, und folglich auch gegen die Festlegung eines Versorgungshöchstsatzes, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ).

    Zu ihnen müssen weitere Gründe hinzukommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzungen von Versorgungsbezügen sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 76, 256 ;… BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Bereich des Beamtenversorgungsrechts durch Art. 33 Abs. 5 GG seine besondere Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 76, 256 ), gebietet nicht, den von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeder Enttäuschung seiner Erwartung in deren Fortbestand zu bewahren (vgl. BVerfGE 70, 69 ).

    Rn. 22 c) Das Vertrauen des Beschwerdeführers in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage ist nicht generell schutzwürdiger als das öffentliche Interesse an ihrer Änderung (vgl. BVerfGE 76, 256 ).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Versorgungsänderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
    Art. 33 Abs. 5 GG fordert mithin, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).

    Der Gesetzgeber kann im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgehen, dass der finanzielle Bedarf des Ruhestandsbeamten geringer ist als derjenige des aktiven Beamten (vgl. BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).

    Zu ihnen müssen weitere Gründe hinzukommen, die im Bereich des Systems der Altersversorgung liegen und die Kürzungen von Versorgungsbezügen sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 76, 256 ; BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).

    Denn eine zahlenmäßig identische Übertragung missachtet die strukturellen Unterschiede der Versorgungssysteme, die insbesondere darin liegen, dass die Beamtenversorgung als Vollversorgung sowohl die Grund- als auch die Zusatzversorgung umfasst (vgl. BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).

    Die mit dem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand verbundenen Belastungen der Staatsfinanzen rechtfertigen deshalb Einschnitte in die Beamtenversorgung mit dem Ziel, das tatsächliche Pensionierungsalter anzuheben und die Zusatzkosten dadurch zu individualisieren, dass die Pension des Beamten um einen Abschlag gekürzt wird (vgl. BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).

    Hierbei ist jedoch andererseits zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber gerade auch bei notwendigerweise langfristig angelegten Alterssicherungssystemen die Möglichkeit haben muss, aus Gründen des Allgemeinwohls an früheren Entscheidungen nicht mehr festzuhalten und Neuregelungen zu treffen, die den gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen (vgl. BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Übergang Waisengeld

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ).

    Eine solche tatbestandliche Rückanknüpfung ist zulässig, sofern ihr nicht im Einzelfall das schutzwürdige Vertrauen des Betroffenen entgegensteht (vgl. BVerfGE 70, 69 ).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der im Bereich des Beamtenversorgungsrechts durch Art. 33 Abs. 5 GG seine besondere Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 76, 256 ), gebietet nicht, den von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeder Enttäuschung seiner Erwartung in deren Fortbestand zu bewahren (vgl. BVerfGE 70, 69 ).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
    Der Grundsatz der amtsangemessenen Versorgung fordert lediglich, dass die an ein höherwertiges Amt anknüpfenden Ruhestandsbezüge bei ansonsten gleich gelagerten Voraussetzungen ein höheres Niveau erreichen müssen (vgl. BVerwG, ZBR 2005, S. 166 ).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Beamtenversorgungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
    Art. 33 Abs. 5 GG fordert mithin, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ;… BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
    Soweit die Gerichte in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 9. November 1992 - 2 BvR 1762/92 - (DVBl 1996, S. 502) verwiesen, könne dieser Beschluss nicht zur Rechtfertigung der Kürzung herangezogen werden.
  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip; …

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
    Durch sie wird der Gesetzgeber nicht daran gehindert, dem Zusammenspiel von Alimentation und dienstlicher Hingabe dadurch Rechnung zu tragen, dass er einem vorzeitigen Ausscheiden des Beamten - und damit einem Ungleichgewicht zwischen Alimentierung und Dienstleistung (vgl. BVerwG ZBR 2006, S. 166 ) - durch eine Verminderung des Ruhegehalts Rechnung trägt.
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
    Art. 33 Abs. 5 GG fordert mithin, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ;… BVerfG, DVBl 2005, S. 1441 ).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01

    Ruhegehaltssatz; Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Grundsätze des …

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
    gegen a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 LA 2951/01 -, b) den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Hannover vom 18. Juli 2001 - 2 A 1321/00 -, c) den Widerspruchsbescheid der Oberfinanzdirektion Hannover vom 4. Februar 2000 - Vers.
  • BVerfG, 13.10.1964 - 2 BvL 15/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 5 LBG Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …

    Zwar ist die Versorgung des Ruhestandsbeamten aus dem letzten Amt zu gewähren (vgl. BVerfGE 61, 43; BVerfGK 8, 232 ).

    Daher wird das Verhältnis der Alimentationspflicht des Dienstherrn zur Dienstleistungsverpflichtung des Beamten gestört, wenn ein Beamter vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze aus dem Dienst ausscheidet (vgl. BVerfGK 8, 232 ; 13, 35 ).

    Diese Verschiebung im Pflichtengefüge des Beamtenverhältnisses darf der Gesetzgeber - zum Beispiel durch eine Anrechnung von anderweitig erzieltem Erwerbseinkommen oder durch eine Verminderung des Ruhegehalts - ausgleichen (vgl. BVerfGK 8, 232 ; 13, 35 ).

    Besonderheiten und Verschiebungen können sich auch ergeben, falls der Versorgungsberechtigte Erwerbseinkommen bezieht (§ 53 LBeamtVG, vgl. BVerfGK 13, 35), dienstunfähig wird oder aus anderen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird (§ 14 Abs. 3 LBeamtVG, vgl. BVerfGK 8, 232).

    Dies entspricht dem Sinn des Alimentationsprinzips, nach dem die Versorgung nicht im synallagmatischen Verhältnis zu einer in Jahren bemessenen Dienstzeit steht, sondern ebenso wie die Dienstbezüge Gegenleistung dafür ist, dass der Beamte sein ganzes Arbeitsleben bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Dienst des Staates stellt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; BVerfGK 8, 232 ).

  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvL 3/15

    Niedersächsische Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit …

    Der Gesetzgeber darf daher das Erreichen des Versorgungshöchstsatzes vom Erreichen einer Altersgrenze abhängig machen (vgl. BVerfGE 114, 258 ) und auf ein vorzeitiges Ausscheiden aus einem nicht in der Verantwortungssphäre des Dienstherrn liegenden Grund mit einer Verminderung des Versorgungsniveaus reagieren (vgl. BVerfGK 8, 232 ; 17, 441 ).

    Dies folgt nicht nur aus dem Leistungsgrundsatz, demzufolge sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlagen muss (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ; 121, 241 ), sondern findet seine Rechtfertigung auch in dem Umstand, dass ein vorzeitiges Ausscheiden zu einem Ungleichgewicht zwischen Alimentierung und Dienstleistung, mithin zu einer Störung des wechselseitigen Pflichtengefüges, führt (vgl. BVerfGK 8, 232 ; 17, 441 ).

    Danach darf eine alimentationsrechtliche Regelung insbesondere (auch) darauf ausgerichtet werden, Fehlanreizen für eine verfrühte Pensionierung entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 114, 258 ; BVerfGK 8, 232 ; 17, 441 ).

  • VG Hamburg, 05.11.2025 - 20 B 172/21

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Versorgung auf der Basis einer …

    Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist (…BVerfG, Beschl. v. 27.7.2010, 2 BvR 616/09, BVerfGK 17, 441, juris Rn. 13;… BVerfG, Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 1673/03, BVerfGK 12, 189, Rn. 40; BVerfG, Beschl. v. 20.6.2006, 2 BvR 361/03, BVerfGK 8, 232, juris Rn. 17;… BVerfG, Urt. v. 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, BVerfGE 114, 258, juris Rn. 114;… vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987, 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, juris Rn. 107).

    Art. 33 Abs. 5 GG erfordert mithin, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2006, 2 BvR 361/03, BVerfGK 8, 232, juris Rn.13 m.w.N.;… vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987, 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, juris Rn. 128).

    Rn. 57 Hierzu gehört neben den oben einleitend genannten Aussagen des Bundesverfassungsgerichts unter anderem die Feststellung, dass die Besoldungsgesetzgeber im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgehen können, dass der finanzielle Bedarf von Ruhestandsbeamtinnen und -beamten geringer ist als derjenige von aktiven Beamtinnen und Beamten (so BVerfG, Beschl. v. 20.6.2006, 2 BvR 361/03, BVerfGK 8, 232, juris Rn. 15;… BVerfG, Urt. v. 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, BVerfGE 114, 258, juris Rn. 130;… VerfGH NRW, Urt. v. 1.7.2014, 21/13, juris Rn. 74;… OVG Lüneburg, Urt. v. 12.3.2019, 5 LC 68/17, juris Rn. 83;… vgl. BGH, Urt. v. 12.7.1956, III ZR 273/54, BGHZ 21, 248, juris Rn. 17;… OVG Münster, Urt. v. 26.3.2010, 1 A 3049/06, juris Rn. 148;… Schwarzfischer, in: GKÖD, Stand: Juni 2025, § 14 BeamtVG, Rn. 9;… Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BeamtVG, 439. Lieferung, § 14 Rn. 34; kritisch: Summer, ZBR, 2006, 337 ).

    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Versorgungsleistungen in einem angemessenen Abstand hinter dem zugrunde zu legenden aktiven Arbeitseinkommen zurückbleiben, und dass folglich auch die Festlegung eines entsprechenden Versorgungshöchstsatzes nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.6.2006, 2 BvR 361/03, BVerfGK 8, 232, juris Rn. 15;… BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987, 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, juris Rn. 144).

    Hinzu kommt, dass Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wie auch Rentnerinnen und Rentner in der Regel schon deshalb ein hohes Interesse an der Beständigkeit der Rechtslage haben, weil gerade ältere Menschen bei deren Änderung leicht in eine Lage geraten können, die sie nur schwer oder überhaupt nicht aus eigener Kraft zu bewältigen vermögen (…BVerfG, Urt. v. 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, BVerfGE 114, 258, juris Rn. 155; vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.6.2006, 2 BvR 361/03, BVerfGK 8, 232, juris Rn. 22;… BVerfG, Beschl. v. 30.9.1987, 2 BvR 933/82, BVerfGE 76, 256, juris Rn. 173;… Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BeamtVG, 439. Lieferung, § 14 Rn. 60).

    So kann eine Verminderung des Ruhegehaltssatzes beispielsweise durch eine geringere Besteuerung oder dadurch ausgeglichen werden, dass Zulagen verstärkt ruhegehaltfähig gestellt werden (…BVerfG, Urt. v. 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, BVerfGE 114, 258, juris Rn. 109;… VG Bremen, Urt. v. 21.2.2020, 7 K 1190/17, juris Rn. 41; siehe zum Ruhegehaltssatz als "- einfachgesetzliche - rechnerische Ausgestaltung des Versorgungsrechts" auch BVerfG, Beschl. v. 20.6.2006, 2 BvR 361/03, BVerfGK 8, 232, juris Rn. 15).

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