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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27381
BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18 (https://dejure.org/2019,27381)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2019 - 2 C 21.18 (https://dejure.org/2019,27381)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 2 C 21.18 (https://dejure.org/2019,27381)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 33 Abs. 5
    Anrechnung der Grunderhaltserhöhung bei der Bemessung der Leistungsbezüge eines Beamten; Erhöhung einer Grunderhaltserhöhung aufgrund der Umstellung des Systems der Professorenbesoldung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 33 Abs. 5
    Anrechnung der Grundgehaltserhöhung bei der Bemessung der Leistungsbezüge eines Beamten; Erhöhung einer Grundgehaltserhöhung aufgrund der Umstellung des Systems der Professorenbesoldung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18
    Die Landesgesetzgeber waren infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263) gehalten, das System der Professorenbesoldung zu reformieren.

    Über das Statusrecht ist das Besoldungsrecht mittelbar leistungsbezogen, indem Leistung mit Beförderung honoriert wird (BVerfG…, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 u.a. - BVerfGE 145, 304 Rn. 66; s.a. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).

    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründet das Alimentationsprinzip prozedurale Anforderungen an die Besoldungsgesetzgebung (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ; Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 - ZBR 2019, 89 ).

    Rn. 23 Die prozeduralen Anforderungen erstrecken sich jedoch nicht auf Bezügebestandteile, die lediglich additiven und keinen alimentativen Charakter aufweisen (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).

    Dieser Sicherung bedarf es, weil das grundrechtsgleiche Recht auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation keine quantifizierbaren Vorgaben im Sinne einer exakten Besoldungshöhe liefert (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 und Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 - ZBR 2019, 89 ).

    Dies ist der Fall, wenn auf ihre Gewährung kein Rechtsanspruch besteht, sondern über ihr "Ob" und "Wie" nach Ermessen entschieden wird (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).

    Auch sonstige Modalitäten der Vergabe der Leistungsbezüge können deren bloß additiven Charakter belegen, so etwa, dass die Leistungsbezüge nicht nur unbefristet, sondern auch befristet oder als Einmalzahlung vergeben werden können und sich in Anknüpfung daran auch in ihrer Ruhegehaltfähigkeit unterscheiden (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).

    Die Umstellung des Systems zur Professorenbesoldung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - (BVerfGE 130, 263) mit der deutlichen Erhöhung der Grundbesoldung als der festen, unabhängig von Vereinbarungen bestehenden Besoldung diente auch in Nordrhein-Westfalen gerade dazu, der Alimentationsverpflichtung unabhängig von Leistungsbezügen in vollem Umfang gerecht zu werden.

    Rn. 27 Hiernach war über das "Ob" von Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen (vgl. §§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBesG a.F. i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 HLeistBVO a.F.) sowie von besonderen Leistungsbezügen (vgl. § 33 Abs. 1 Satz 2 BBesG a.F. i.V.m. § 12 Abs. 2 LBesG a.F. und § 4 HLeistBVO a.F.) nach Ermessen zu entscheiden (zu entsprechenden Vorstellungen des Bundesgesetzgebers bei Schaffung von § 33 BBesG a.F. vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).

  • BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17

    Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründet das Alimentationsprinzip prozedurale Anforderungen an die Besoldungsgesetzgebung (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ; Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 - ZBR 2019, 89 ).

    Die prozeduralen Anforderungen sind im Übrigen insbesondere auch dann zu beachten, wenn die Neuregelung nicht dem Zweck der Kostenreduzierung dient (BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 - ZBR 2019, 89 ).

    Dieser Sicherung bedarf es, weil das grundrechtsgleiche Recht auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation keine quantifizierbaren Vorgaben im Sinne einer exakten Besoldungshöhe liefert (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 und Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 - ZBR 2019, 89 ).

  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 30.16

    Besoldungsreform für Professoren in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18
    Rn. 10 aa) Der Senat hat mit Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - (BVerwGE 159, 375) - dort zur (thematisch gleichgelagerten) Rechtslage in Rheinland-Pfalz - entschieden, dass die im Zusammenhang mit der Umstellung der Professorenbesoldung vorgesehene Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge nicht gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) verstößt.

    Rn. 13 (1) Zwar stehen in Nordrhein-Westfalen höhere Beträge - sowohl hinsichtlich der Leistungsbezüge als auch hinsichtlich der Grundgehaltserhöhung - im Raum als seinerzeit in dem vom Senat im Verfahren BVerwG 2 C 30.16 entschiedenen Streitfall aus Rheinland-Pfalz.

    Die Beurteilung des Oberverwaltungsgerichts, dass es sich hierbei um eine zulässige Stichtagsregelung handelt, die wie jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt und die deswegen sachlich gerechtfertigt ist, weil die Gesetz gewordenen Erhöhungsbeträge des Grundgehalts bereits im Gesetzentwurf der Landesregierung von Dezember 2012 enthalten waren, ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 Rn. 32).

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18
    Über das Statusrecht ist das Besoldungsrecht mittelbar leistungsbezogen, indem Leistung mit Beförderung honoriert wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 u.a. - BVerfGE 145, 304 Rn. 66; s.a. BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18
    Denn zu den Kennzeichen des Statusamts zählen lediglich die Zuordnung zu einer bestimmten Laufbahn und Laufbahngruppe, die Amtsbezeichnung und die Besoldungsgruppe (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 ) bzw. "das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe" (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 10), nicht aber Leistungsbezüge von Professoren.
  • BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18
    Denn zu den Kennzeichen des Statusamts zählen lediglich die Zuordnung zu einer bestimmten Laufbahn und Laufbahngruppe, die Amtsbezeichnung und die Besoldungsgruppe (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 - BVerfGE 130, 52 ) bzw. "das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe" (BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 - BVerwGE 126, 182 Rn. 10), nicht aber Leistungsbezüge von Professoren.
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18
    Zwar müssen Neugestaltungen des Besoldungsrechts auch das Leistungsprinzip wahren (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43 , Beschluss vom 5. Juli 1983 - 2 BvR 460/80 - BVerfGE 64, 367 , jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Beamtenversorgungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 21.18
    Zwar müssen Neugestaltungen des Besoldungsrechts auch das Leistungsprinzip wahren (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43 , Beschluss vom 5. Juli 1983 - 2 BvR 460/80 - BVerfGE 64, 367 , jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 10/19

    Erfolglose Klage eines Fachhochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung …

    Schließlich befand sich der Gesetzgeber mit der Erhöhung der Grundgehälter in einer Situation, die im Vertragsrecht als Wegfall der Geschäftsgrundlage bezeichnet würde und die folglich trotz bestehender Vereinbarung zu einer Anpassung der Verhältnisse berechtigte (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris, Rn. 27 und vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 11, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 10).

    Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen nunmehr ausdrücklich festgestellt hat, dass eine teilweise Abschmelzung von Leistungsbezügen auch dann im Einklang mit Art. 33 Abs. 5 GG steht, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - die Erhöhung des Grundgehaltes infolge einer solchen Abschmelzung nicht als Erhöhung der Gesamtalimentation auswirkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 15;… Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 16; vgl. hierzu auch Hessischer VGH…, Urteil vom 12. November 2020 - 1 A 1892/15 -, juris, Rn. 47; Saarländisches OVG…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 1 A 238/18 -, juris, Rn. 96, 100; Sächsisches OVG…, Urteil vom 22. Juni 2020 - 2 A 1155/18 -, juris, Rn. 18, 19; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Juni 2020 - 2 LB 28/17 - ).

    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich entschieden, dass der in der vorliegenden Konstellation anzunehmende Wegfall der Geschäftsgrundlage "trotz bestehender Vereinbarung zu einer Anpassung der Verhältnisse berechtigte" (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris, Rn. 27 und vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 11, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 10) und einen Eingriff in die bereits bestehenden Leistungsvereinbarungen damit letztlich für zulässig erachtet.

    Sie wären aber, worauf sich auch der Gesetzentwurf zur Begründung seiner Regelung stützt (…LT-Drs. 18/348, S. 21, 22), besser gestellt, wenn man annähme, dass bei der Systemumstellung in der W-Besoldung nicht nur die Leistungszulagen weiter in voller Höhe zur Auszahlung gelangen müssten, sondern auch die Erhöhung des Grundgehalts nicht aufgezehrt werden dürfte (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 16; Saarländisches OVG…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 1 A 238/18 -, juris, Rn. 97, 100).

    Diese Anforderungen gelten nicht nur für die Festlegung der Besoldungshöhe durch den Gesetzgeber, sondern umso mehr bei der Umgestaltung der Besoldungsstruktur, da eine solche in viel stärkerem Maße als eine Besoldungsfortschreibung mit Unsicherheiten behaftet und für Prognoseirrtümer anfällig ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 -, juris, Rn. 22; BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 24, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 23 m. w. N.).

    Die prozeduralen Anforderungen erstrecken sich jedoch nicht auf Bezügebestandteile, die lediglich additiven und keinen alimentativen Charakter aufweisen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 182 ff.; BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 24, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 23).

    Sie sollen sichern, dass die verfassungsrechtliche Gestaltungsdirektive des Art. 33 Abs. 5 GG auch tatsächlich eingehalten wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 24, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 23 m. w. N.).

    Das Fehlen für den Gesetzgeber geltender quantifizierbarer Vorgaben zur Besoldungshöhe gefährdet das Recht auf eine angemessene Alimentation aber nicht, soweit der Gesetzgeber nur Bezüge regelt, die für die Amtsangemessenheit der Alimentation bedeutungslos sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 24, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 23 m. w. N.).

    Dies ist der Fall, wenn auf ihre Gewährung kein Rechtsanspruch besteht, sondern über ihr "Ob" und "Wie" nach Ermessen entschieden wird (vgl. BVerfG…, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 179; BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 25, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 24 m. w. N.).

    Auch sonstige Modalitäten der Vergabe der Leistungsbezüge können deren bloß additiven Charakter belegen, so etwa, dass die Leistungsbezüge nicht nur unbefristet, sondern auch befristet oder als Einmalzahlung vergeben werden können und sich in Anknüpfung daran auch in ihrer Ruhegehaltfähigkeit unterscA-Stadtn (BVerfG…, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rn. 182; BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36/18 -, juris, Rn. 25, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 24 m. w. N.).

    Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die durch das Professorenbesoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts veranlasste Umstellung im Besoldungssystem für die Professorinnen und Professoren letztendlich, wie auch bereits der Gesetzgeber in seiner Begründung zum Gesetzentwurf ausgeführt hat (…"Stärkung der Alimentation durch Umwidmung", LT-Drs. 18/348, S. 3), nur eine Umschichtung gebracht hat: Das feste Grundgehalt muss alimentationssichernd sein, variable Gehaltsbestandteile dürfen nur additiv hinzutreten (BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 17 sowie - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 18).

    Zwar müssen Neugestaltungen des Besoldungsrechts auch das Leistungsprinzip wahren (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 -, juris, Rn. 42; BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 19 und - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 20).

    Denn zu den Kennzeichen des Statusamts zählen lediglich die Zuordnung zu einer bestimmten Laufbahn und Laufbahngruppe, die Amtsbezeichnung und die Besoldungsgruppe (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 -, juris, Rn. 63 …und vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 -, juris, Rn. 45) bzw. "das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, juris, Rn. 10), nicht aber Leistungsbezüge von Professorinnen und Professoren (so ausdrücklich BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 20 und - 2 C 18.18 - bzw. - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 19).

    Bei einer solchen Regelung handelt es sich um eine zulässige Stichtagsregelung (vgl. zu § 69 Abs. 7 Satz 1 LBesG RP: BVerwG…, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris, Rn. 32;… zu Art. 107a BayBesG: Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 21; zu § 2 Satz 1 i. V. m. § 4 ErhöhungsG NRW: Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 20).

    Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt bislang nur zu den Landesbesoldungsgesetzen aus Rheinland-Pfalz (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris), Bayern und Nordrhein-Westfalen (BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 - bzw. - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris) vor, die sämtlich eine nur teilweise Anrechnung der Grundgehaltserhöhung auf Leistungsbezüge im Rahmen der Professorenbesoldung vorsehen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 11/19

    Erfolglose Klage eines Universitätsprofessors gegen die Anrechnung seines …

    Der Beklagte verteidigt das verwaltungsgerichtliche Urteil und macht ergänzend geltend: Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Juni 2019 (2 C 21.18) ausführe, habe die durch das Professorenbesoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts veranlasste Umstellung nur eine Umschichtung gebracht und führe im Ergebnis zu einer erhöhten Qualität dieses Besoldungsanteils.

    Schließlich befand sich der Gesetzgeber mit der Erhöhung der Grundgehälter in einer Situation, die im Vertragsrecht als Wegfall der Geschäftsgrundlage bezeichnet würde und die folglich trotz bestehender Vereinbarung zu einer Anpassung der Verhältnisse berechtigte (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris, Rn. 27 und vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 11, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 10).

    Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen nunmehr ausdrücklich festgestellt hat, dass eine teilweise Abschmelzung von Leistungsbezügen auch dann im Einklang mit Art. 33 Abs. 5 GG steht, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - die Erhöhung des Grundgehaltes infolge einer solchen Abschmelzung nicht als Erhöhung der Gesamtalimentation auswirkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 15;… Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 16; vgl. hierzu auch Hessischer VGH…, Urteil vom 12. November 2020 - 1 A 1892/15 -, juris, Rn. 47; Saarländisches OVG…, Urteil vom 28. OktA.

    Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich entschieden, dass der in der vorliegenden Konstellation anzunehmende Wegfall der Geschäftsgrundlage "trotz bestehender Vereinbarung zu einer Anpassung der Verhältnisse berechtigte" (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris, Rn. 27 und vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 11, - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 10) und einen Eingriff in die bereits bestehenden Leistungsvereinbarungen damit letztlich für zulässig erachtet.

    Sie wären aber, worauf sich auch der Gesetzentwurf zur Begründung seiner Regelung stützt (LT-Drs. 18/348, S. 21, 22), besser gestellt, wenn man annähme, dass bei der Systemumstellung in der W-Besoldung nicht nur die Leistungszulagen weiter in voller Höhe zur Auszahlung gelangen müssten, sondern auch die Erhöhung des Grundgehalts nicht aufgezehrt werden dürfte (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 16; Saarländisches OVG, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 1 A 238/18 -, juris, Rn. 97, 100).

    Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die durch das Professorenbesoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts veranlasste Umstellung im Besoldungssystem für die Professorinnen und Professoren letztendlich, wie auch bereits der Gesetzgeber in seiner Begründung zum Gesetzentwurf ausgeführt hat ("Stärkung der Alimentation durch Umwidmung", LT-Drs. 18/348, S. 3), nur eine Umschichtung gebracht hat: Das feste Grundgehalt muss alimentationssichernd sein, variable Gehaltsbestandteile dürfen nur additiv hinzutreten (BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 17 sowie - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 18).

    Zwar müssen Neugestaltungen des Besoldungsrechts auch das Leistungsprinzip wahren (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 -, juris, Rn. 42; BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 19 und - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 20).

    Denn zu den Kennzeichen des Statusamts zählen lediglich die Zuordnung zu einer bestimmten Laufbahn und Laufbahngruppe, die Amtsbezeichnung und die Besoldungsgruppe (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 -, juris, Rn. 63 …und vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 -, juris, Rn. 45) bzw. "das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 26.05 -, juris, Rn. 10), nicht aber Leistungsbezüge von Professorinnen und Professoren (so ausdrücklich BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 20 und - 2 C 18.18 - bzw. - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 19).

    Bei einer solchen Regelung handelt es sich um eine zulässige Stichtagsregelung (vgl. zu § 69 Abs. 7 Satz 1 LBesG RP: BVerwG…, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris, Rn. 32;… zu Art. 107a BayBesG: Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 -, juris, Rn. 21; zu § 2 Satz 1 i. V. m. § 4 ErhöhungsG NRW: Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris, Rn. 20).

    Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt bislang nur zu den Landesbesoldungsgesetzen aus Rheinland-Pfalz (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 -, juris), Bayern und Nordrhein-Westfalen (BVerwG, Urteile vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 - bzw. - 2 C 18.18 - und - 2 C 21.18 -, jeweils juris) vor, die sämtlich eine nur teilweise Anrechnung der Grundgehaltserhöhung auf Leistungsbezüge im Rahmen der Professorenbesoldung vorsehen.

  • OVG Saarland, 28.10.2020 - 1 A 238/18

    Verminderung der Leistungsbezüge nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BesG SL …

    Rn. 86 2.1 Zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[BVerwG, Urteil vom 21.9.2017 - 2 C 30.16 -, juris, sowie Urteile vom 6.6.2019 - 2 C 36.18, 2 C 21.18, 2 C 20.18, 2 C 19.18 sowie 2 C 18.18 -, juris][BVerwG, Urteil vom 21.9.2017 - 2 C 30.16 -, juris, sowie Urteile vom 6.6.2019 - 2 C 36.18, 2 C 21.18, 2 C 20.18, 2 C 19.18 sowie 2 C 18.18 -, juris] hat das Verwaltungsgericht dargelegt, dass die Übergangsregelung in § 12a Abs. 1 SBesG nicht gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstößt und mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist.
  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 2 A 1155/18

    Professorenbesoldung; Anrechnung von Leistungsbezügen; Grundgehaltserhöhung

    Zudem sind bei dem Bundesverwaltungsgericht derzeit verschiedene Revisionsverfahren anhängig (vgl. etwa 2 C 21.18), die sich mit vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern befassen.
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