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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10578
LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03 (https://dejure.org/2003,10578)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2003 - 2 Sa 331/03 (https://dejure.org/2003,10578)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2003 - 2 Sa 331/03 (https://dejure.org/2003,10578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste.Übertragende Sanierung: Wird nicht der gesamte Betrieb übernommen, sondern werden nur einzelne Betriebsteile auf verschiedene Drittunternehmen übertragen, kommt es ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 128 Abs. 2 InsO; 613 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 BGB
    Vermutung der Betriebsbedingtheit einer Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste.Übertragende Sanierung: Wird nicht der gesamte Betrieb übernommen, sondern werden nur einzelne Betriebsteile auf verschiedene Drittunternehmen übertragen, kommt es ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste; Ersatzloser Wegfall des Arbeitsplatzes infolge einer Betriebsänderung; Vorliegen eines Betriebsteilübergangs; Entbehrlichkeit einer Betriebsratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
    Wird aus einem Betrieb eine wirtschaftliche Einheit übernommen, die die Voraussetzungen eines Betriebsteiles i.S.v. § 613 a BGB erfüllt, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer ein, die in dieser Einheit tätig waren (BAG vom 13.11.1997 - 8 AZR 375/96 - NZA 1998, 249).

    Der Erwerber von Teileinheiten eines Betriebes tritt nicht in die Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer des früheren Betriebes ein (so ausdrücklich BAG vom 13.11.1997 - 8 AZR 375/96 - NZA 1998, 249).

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
    Es ist rechtlich zulässig, nur einzelne Teilbetriebe zu übernehmen und andere Betriebsteile auszunehmen, ohne dass der Schutzzweck des § 613 a BGB verletzt wird (so ausdrücklich BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 - NZA 2002, 1207 unter I 1 b) der Gründe).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
    Die Zentrale in R1xxx bildete räumlich und sachlich eine selbständige, abtrennbare organisatorische Einheit, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks der Insolvenzschuldnerin einen Teilzweck erfüllte (vgl. BAG vom 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - AP Nr. 196 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 446/02

    Feststellungsinteresse - Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit einer gelöschten …

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
    Wird nicht der gesamte Betrieb, sondern nur ein Betriebsteil oder ein eigenständiger Bereich übernommen, kommt es entscheidend darauf an, ob der Arbeitnehmer dem übertragenen Betriebsteil oder dem Bereich angehört, damit sein Arbeitsverhältnis gemäß § 613 a BGB auf den Erwerber übergeht (BAG vom 13.02.2003 - 8 AZR 102/02 - AP Nr. 245 zu § 613 a BGB sowie BAG vom 25.09.2003 - 8 AZR 446/02 -).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02

    Altersversorgungsansprüche nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
    Wird nicht der gesamte Betrieb, sondern nur ein Betriebsteil oder ein eigenständiger Bereich übernommen, kommt es entscheidend darauf an, ob der Arbeitnehmer dem übertragenen Betriebsteil oder dem Bereich angehört, damit sein Arbeitsverhältnis gemäß § 613 a BGB auf den Erwerber übergeht (BAG vom 13.02.2003 - 8 AZR 102/02 - AP Nr. 245 zu § 613 a BGB sowie BAG vom 25.09.2003 - 8 AZR 446/02 -).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
    Dieses pauschale Bestreiten genügt nicht den Anforderungen des § 138 Abs. 2 ZPO mit der Folge, dass die Darlegungen des Beklagten gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen sind (BAG vom 22.01.1998 - 2 AZR 267/97 - AP Nr. 11 zu § 174 BGB; BAG vom 20.01.2000 - 2 AZR 378/99 - DB 2000, 1079).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
    Unabhängig von der Vermutungswirkung gemäß § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO muss von einer betriebsbedingten Kündigung wegen der Stilllegung der Zentrale in R1xxx schon deshalb ausgegangen werden, weil der Beklagte die Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer dieses Betriebsteils gekündigt, eine entsprechende Massenentlassungsanzeige erstattet und mit dem Betriebsrat darüber einen Interessenausgleich geschlossen hat (vgl. LAG Hamm vom 12.02.2003 - 2 Sa 1403/02 - und BAG vom 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - DB 2002, 2552).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste …

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
    Der Kläger muss nunmehr darlegen und beweisen, dass keine betrieblichen Erfordernisse, die seiner Weiterbeschäftigung entgegenstehen, vorliegen (BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - NZA 1998, 933; BAG vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - NZA 2000, 531).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
    Der Kläger muss nunmehr darlegen und beweisen, dass keine betrieblichen Erfordernisse, die seiner Weiterbeschäftigung entgegenstehen, vorliegen (BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - NZA 1998, 933; BAG vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - NZA 2000, 531).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98

    Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.09.2003 - 2 Sa 331/03
    Vorliegend ist der Betriebsrat bei Abschluss des Interessenausgleichs zugleich zum Ausspruch der beabsichtigten Kündigungen angehört worden und hat eine abschließende Stellungnahme dazu abgegeben (vgl. dazu BAG vom 20.05.1999 - 2 AZR 532/98 - NZA 1999, 1101, 1102; Bertram, Die Kündigung durch den Insolvenzverwalter, NZI 2001, 625, 628, 629).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5 …

  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der …

    Ist das Arbeitsverhältnis in den vorgenannten Varianten bei einem stillgelegten Betrieb bzw. Betriebsteil angesiedelt, ist die Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG wegen Stilllegung dieses Betriebs oder Betriebsteils sozial gerechtfertigt (LAG Hamm, Urt. v. 03.09.2003 - 2 Sa 331/03, ZInsO 2004, 820;… BAG, Urt. v. 25.09.2003 - 8 AZR 446/02, DZWIR 2004, 113 [Bichlmeier] = ZInsO 2004, 55).
  • LAG Hessen, 30.09.2004 - 11 Sa 248/04

    Mitteilung der Kündigungsabsicht, der Personalien des zu Kündigenden, der …

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