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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,556
BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57 (https://dejure.org/1957,556)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1957 - 2 StR 48/57 (https://dejure.org/1957,556)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1957 - 2 StR 48/57 (https://dejure.org/1957,556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Sachkunde für Lebensmittelverkaufsstelle

  • opinioiuris.de

    Sachkunde für Lebensmittelverkaufsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 344
  • NJW 1957, 1407
  • DB 1957, 865
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.11.1955 - I C 15.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57
    Bedenken formeller Art gegen ihre Gültigkeit bestehen nicht (BVerwGE 2, 295).

    Auch vom damaligen Standpunkt aus hielt sich dieses Erfordernis damit im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung des § 5 EHSchG (BVerwGE 2, 295 [297]).

    Da unter Beruf jede auf die Dauer bestimmte und nicht nur vorübergehenden Erwerbszwecken dienende Betätigung zu verstehen ist, steht auch der Einzelhandel als Beruf unter dieser grundrechtlichen Schutzvorschrift (BVerwGE 1, 92 [93]; 2, 295 [298]).

    Denn es wäre widersinnig, die Berufsaufnahme zunächst jedem zu gestatten, die Berufsausübung aber dann, weil die Fähigkeit zur Ausübung des Berufs fehlt, zu versagen (BGH in LM Nr. 1 zu § 1 RechtsberatG; BVerwGE 2, 295 [299]).

    Rn. 13 Art. 12 Abs. 1 GG schließt somit gesetzliche Vorschriften über die Berufswahl nicht aus, sondern läßt sie jedenfalls unter dem Gesichtspunkt einer zum Schutze der Allgemeinheit notwendigen Regelung der Berufsausübung zu (BVerwGE 2, 295 [298]).

    Rn. 14 4. Die gesetzliche Einschränkbarkeit von Grundrechten und damit auch des Rechts auf Berufsfreiheit durch den ordentlichen Gesetzgeber auf Grund von Gesetzesvorbehalten findet aber in Art. 19 GG ihre unverrückbare Grenze (BVerwGE 2, 295 [298]).

    Ziffer 1 der Durchführungsverordnung darf deshalb in Zukunft nur noch in dem Sinne angewandt werden, daß der Berufsbewerber bei Erfüllung der festgelegten Voraussetzungen - soweit diese selbst nicht auch das Grundrecht in seinem Wesensgehalt antasten - einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Berufserlaubnis hat (BVerwGE 2, 295 [299]).

    Es ist der Auffassung, sogenannte subjektive Zulassungsbeschränkungen, d.h. solche Beschränkungen, die der Berufsbewerber in seiner Person nach seinem freien Entschluß erfüllen könne, tasteten das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl in seinem Wesensgehalt in keinem Falle an; deshalb wird das Erfordernis des Sachkundennachweises für alle Zweige des Einzelhandelsgewerbes als mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 2 GG vereinbar erklärt (vgl. BVerwGE 2, 295 [300, 301]).

    Insoweit kann er sich nur des richterlich nachprüfbaren Ermessens seiner Organe bei der Entscheidung im Einzelfalle bedienen (vgl. auch BVerwGE 2, 295 [301]).

  • BGH, 28.04.1952 - VRG 3/52
    Auszug aus BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57
    Wie der Bundesgerichtshof schon in seinem Gutachten vom 28. April 1952 (BGHSt 4, 385 [389 ff.]) dargelegt hat, stellt sich Art. 12 Abs. 1 GG vielmehr als ein eigenes Gesetz dar, das das Recht der Berufsfreiheit ohne Bindung an das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Art. 2 GG regelt.

    Bestimmten Berufen ist wegen der besonderen Gefahren, die ihre Ausübung mit sich bringt, oder wegen der besonderen Kenntnisse, die ihre Ausübung verlangt, wesenseigen, daß nur der sie wählen kann, der die für ihre Ausübung nötigen Voraussetzungen erfüllt (so schon das oben erwähnte Gutachten in BGHSt 4, 385 [391]).

  • BGH, 25.01.1952 - VRG 5/51
    Auszug aus BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57
    Er hat sich dahin geäußert, das Grundrecht werde in seinem Wesensgehalt immer schon dann angetastet, wenn durch einen gesetzlichen Eingriff die wesensmäßige Geltung und Entfaltung des Grundrechts stärker eingeschränkt werde, als dies der sachliche, zu dem Eingriff führende Anlaß zwingend gebiete; der Eingriff dürfe deshalb nur bei zwingender Notwendigkeit und in dem nach Lage der Sache geringstmöglichen Umfang vorgenommen werden und müsse zugleich von dem Bestreben geleitet sein, dem Grundrecht gleichwohl grundsätzlich und im weitmöglichsten Umfang Raum zu lassen (so in BGHSt 4, 375 [377] und in Der Betrieb 1955, 1111).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.01.1955 - IV A 43/54
    Auszug aus BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57
    Darüber hinausgehende Anforderungen, beispielsweise die Forderung nach allgemeinen kaufmännischen Kenntnissen, sind unzulässig (OVG Lüneburg in MDR 1955, 439).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57
    Der Prüfung dieser Frage durch den Bundesgerichtshof steht Art. 100 Abs. 1 GG nicht entgegen, da der Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht jedenfalls solche Gesetze nicht unterliegen, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes verkündet und nachher nicht neu gefaßt worden sind (BVerfG in NJW 1953, 497 und NJW 1957, 417).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57
    Rn. 5 Die Vorlagepflicht besteht auch bei der Sprungrevision (BGHSt 2, 63).
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57
    Der Prüfung dieser Frage durch den Bundesgerichtshof steht Art. 100 Abs. 1 GG nicht entgegen, da der Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht jedenfalls solche Gesetze nicht unterliegen, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes verkündet und nachher nicht neu gefaßt worden sind (BVerfG in NJW 1953, 497 und NJW 1957, 417).
  • BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53
    Auszug aus BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57
    Andernfalls wäre nicht verständlich, weshalb der Gesetzgeber dieses Grundrecht in Art. 12 Abs. 1 GG besonders und auch abweichend von Art. 2 geregelt hat (vgl. auch BVerwGE 1, 48 [51]).
  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 5.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Droschkengewerbe als …

    Auszug aus BGH, 04.07.1957 - 2 StR 48/57
    Da unter Beruf jede auf die Dauer bestimmte und nicht nur vorübergehenden Erwerbszwecken dienende Betätigung zu verstehen ist, steht auch der Einzelhandel als Beruf unter dieser grundrechtlichen Schutzvorschrift (BVerwGE 1, 92 [93]; 2, 295 [298]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 2, 295) und Bundesgerichtshof (BGHSt 10, 344) haben übereinstimmend ausgesprochen, das Einzelhandelsschutzgesetz und seine Durchführungsverordnungen seien vom Inkrafttreten des Grundgesetzes an nur mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Bewerber einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Eröffnung eines Einzelhandelsgeschäftes habe, wenn er die gesetzlichen subjektiven Voraussetzungen erfülle.
  • BGH, 12.11.1957 - VI ZR 314/55

    Personenbeförderungsgesetz als Schutzgesetz

    Diese Frage wird in dem Beschluß des 2, Strafsenats vom 4. Juli 1957 - 2 StR 48/57 = NJW 1957, 1407 [1408] in einer für die Entscheidung nicht erheblichen Erwägung bejaht.
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste …

    Soweit Befreiungen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind, ist zwanglos die Auslegung möglich, daß bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung besteht (vgl. BGHSt 10, 344, 350 und BVerwGE 2, 295, 299 zum Einzelhandelsschutzgesetz).
  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 204/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Anforderungen an …

    Zwar darf dann die Vorschrift angewendet werden wenn der Angeklagte alkoholsüchtig oder alkoholüberempfindlich ist, sofern nicht etwa schon eine Maßnahme nach § 42 c StGB ausreicht (BGHSt 7, 35; 10, 57 [BGH 12.12.1956 - 4 StR 481/56]; 10, 353) [BGH 04.07.1957 - 2 StR 48/57].
  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluß vom 4. Juli 1957 (NJW 1957 S. 1407), der sich auf das.
  • BGH, 17.11.1970 - 1 StR 450/70

    Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt auch bei Begehung einer Tat …

    Dabei ist davon auszugehen, daß es sich bei dem Täter um eine Person handeln muß, die entweder geistesschwach ist oder an einer länger dauernden, jedenfalls nicht nur vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit leidet; eine solche Störung kann auch auf Alkoholsucht beruhen (BGHSt 7, 35; 10, 57 [BGH 12.12.1956 - 4 StR 481/56]; 10, 353) [BGH 04.07.1957 - 2 StR 48/57].
  • BGH, 13.04.1962 - 2 StR 73/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    So bezieht sie sich auf Rechtsausführungen in der Entscheidung BGHSt 10, 347 [BGH 04.07.1957 - 2 StR 48/57] (= NJW 1957, 996), um damit die auch das Revisionsgericht bindende Feststellung auszuräumen, der Angeklagte habe trotz seines verhältnismäßig jugendlichen Alters über eine ausreichende Lebenserfahrung verfügt.
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