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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22428
OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10 (https://dejure.org/2010,22428)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.2010 - 2 U 45/10 (https://dejure.org/2010,22428)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 2010 - 2 U 45/10 (https://dejure.org/2010,22428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung durch ein Berufungsgericht; Hervorhebung des Charakteristischen eines Verbots durch einen "insbesondere"-Zusatz in einer Vereinbarung; Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
    Die neue höchstrichterliche Rechtsprechung deckt die hier vertretene sprachliche Auslegung, dass der "insbesondere"-Zusatz regelmäßig das Charakteristische des Verbots zum Ausdruck bringe (so zum Zusatz mit dem Wort "beispielhaft" BGH, Urteil vom 30.04.2008 - I ZR 73/05, GRUR 2008, 702 [Internet-Versteigerung III], Tz. 26).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
    Rn. 64 Einbezogen in den Wortlaut sind, was das Landgericht wiederum erkannt hat, nicht alle denkbaren Wettbewerbsverstöße gegen die einmal verletzte Pflicht (vgl. auch BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02, GRUR 2007, 421 - [Markenparfümverkäufe] zur Urteilsauslegung), sondern nur Verstöße die in ihrem tatsächlichen Kern dem mit insbesondere beispielhaft aufgeführten gleichen und deshalb wettbewerbsrechtlich gleichwertig sind.
  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 124/03

    Rechtsanwalts-Ranglisten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
    Rn. 78 Nach Art. 2 lit a der Richtlinie 2006/114/EG fällt unter den Werbebegriff "jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern" (vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung des deutschen Rechts BGH, GRUR 2008, 628, Tz. 18 - [Imitationswerbung]; BGH, WRP 2006, 1109, Tz. 22 - [Rechtsanwalts-Ranglisten]).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
    Aus dieser Verweisung und dem Regelungsgehalt des § 546 ZPO ergibt sich nicht, dass das Berufungsgericht - bei der Kontrolle des vom erstinstanzlichen Gericht ermittelten Inhalts einer Vereinbarung - die mit der richterlichen Vertragsauslegung verbundene rechtliche Würdigung festgestellter Tatsachen in einem geringerem - nämlich revisionsrechtlich beschränktem - Umfang überprüfen dürfte als die von der Vorinstanz festgestellte Tatsachengrundlage des Vertragsinhalts, für deren Überprüfung § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gilt (vgl. BGHZ 160, 83 ff.; Brandenb. OLG…, Urteil vom 22.01.2009 - 5 U (Lw) 149/08, bei juris Rz. 37).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
    Rn. 78 Nach Art. 2 lit a der Richtlinie 2006/114/EG fällt unter den Werbebegriff "jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern" (vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung des deutschen Rechts BGH, GRUR 2008, 628, Tz. 18 - [Imitationswerbung]; BGH, WRP 2006, 1109, Tz. 22 - [Rechtsanwalts-Ranglisten]).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
    In diesem Zusammenhang zitiert das Landgericht in unterschiedliche Richtungen weisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 2006, 164, 165 - [Aktivierungskosten II]; BGH, GRUR 1998, 483, 485 - [Der M.-Markt packt aus]), ohne allerdings auf die zeitliche Abfolge der Rechtsprechungsnachweise einzugehen.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe - "Vergleichende Werbung - Vertrieb von Ersatzteilen und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
    Es ist daher unerheblich, wie die Äußerung (verbal oder nonverbal, öffentlich oder individuell) erfolgt (vgl. EuGH, Slg 2001, I-7945 = GRUR 2002, 354, Tz. 31 - [Toshiba Europe]: "Äußerung in einer beliebigen Form").
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
    Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen, BGH, GRUR 2002, 633, 634 - [Hormonersatztherapie]) oder Presseberichte (OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 112) zu Werbezwecken zu eigen macht (BGH, GRUR 1962, 45 - [Betonzusatzmittel]; BGH, GRUR 1966, 92 - [Bleistiftabsätze]; OLG Hamburg, GRUR 2000, 530, 532;… Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. [2010], Rn. 59 f. zu § 6 UWG und Rn. 2.22 zu § 5 UWG).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
    In diesem Zusammenhang zitiert das Landgericht in unterschiedliche Richtungen weisende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 2006, 164, 165 - [Aktivierungskosten II]; BGH, GRUR 1998, 483, 485 - [Der M.-Markt packt aus]), ohne allerdings auf die zeitliche Abfolge der Rechtsprechungsnachweise einzugehen.
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
    Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen, BGH, GRUR 2002, 633, 634 - [Hormonersatztherapie]) oder Presseberichte (OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 112) zu Werbezwecken zu eigen macht (BGH, GRUR 1962, 45 - [Betonzusatzmittel]; BGH, GRUR 1966, 92 - [Bleistiftabsätze]; OLG Hamburg, GRUR 2000, 530, 532;… Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. [2010], Rn. 59 f. zu § 6 UWG und Rn. 2.22 zu § 5 UWG).
  • OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 287/00

    Zulässigkeit vergleichender Werbung für einen Online-Dienst

  • OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 5 U (Lw) 149/08

    Vertragsabschluss bei modifizierter Annahme; Auslegung einer Annahmeerklärung …

  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

  • OLG Hamburg, 28.10.1999 - 3 U 40/99

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer vergleichenden Werbung bei …

  • OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20

    Zulässigkeit von Vertragsverlängerungen oder Änderungen bei Mobilfunkverträgen; …

    Vielmehr hat der Senat die erstinstanzliche Auslegung der Vereinbarung auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen - diese sind vorliegend auch im Rahmen des Berufungsverfahrens in weiten Teilen unstreitig - in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt (…vgl. BGH aaO; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2010, 2 U 45/10, juris).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 2 U 170/10

    Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit …

    Rn. 37 Außerdem nimmt der Antrag die konkrete Verletzungshandlung in Bezug, so dass schon dadurch der Kern des Verbots genau umschrieben ist (vgl. auch Senatsurteil vom 17. Februar 2011 - 2 U 65/10 - Vitalsana;… OLG Köln, MD 2010, 738, bei juris Rz. 28) und also auch der lauterkeitsrechtliche Kern des Verstoßes (vgl. zur Bestimmung des Unlauterkeitskerns Senatsurteil vom 30. September 2010 - 2 U 45/10 - Christophorus).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13

    Facebook-Äußerung als Werbung im wettbewerbsrechtlichen Sinn

    Es reicht mithin aus, dass eine Äußerung in einem funktionellen Zusammenhang mit einer (eigenen oder fremden) unternehmerischen Tätigkeit steht (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2010, Aktenzeichen 2 U 45/10, zitiert nach Juris Tz. 79ff.;… Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 6, Rn. 61).
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