Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückforderungsanspruch des Versicherers aus ungerechtfertigter Bereicherung ; Beweis des Vortäuschen des Diebstahls; Nachweis der Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung
Papierfundstellen
- VersR 1992, 180
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84
Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung; …
Auszug aus OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90
* Fordert der Versicherer die für einen angeblichen Diebstahl eines Pkw geleistete Entschädigung zurück, dann reicht es aus, wenn er darlegt und beweist, daß es am äußeren Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen vorgetäuschten Diebstahl besteht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7 entgegen OLG Köln VersR 1986, 1233; 1990, 484 und OLG Oldenburg VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).Eine andere Auffassung zu diesem Problem vertreten das OLG Köln (VersR 1986, 1233; 1990, 484) sowie das OLG Oldenburg (VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).
- OLG Hamm, 14.10.1987 - 20 U 4/87
Umfang der Darlegungs- und Beweislast; Bereicherungsprozeß; Rückgewähr einer …
Auszug aus OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90
* Fordert der Versicherer die für einen angeblichen Diebstahl eines Pkw geleistete Entschädigung zurück, dann reicht es aus, wenn er darlegt und beweist, daß es am äußeren Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen vorgetäuschten Diebstahl besteht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7 entgegen OLG Köln VersR 1986, 1233; 1990, 484 und OLG Oldenburg VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).Der Senat hat bereits früher entschieden, daß bei einem Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung der Versicherer nicht die Vortäuschung des Diebstahls beweisen muß, sondern daß der Nachweis des Fehlens des äußeren Bildes des Diebstahls oder der erheblichen Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Versicherungsfalls genügt (Senat VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7).
- OLG Oldenburg, 14.10.1989 - 2 U 120/89
Vorbehaltszahlung, Beweislast, Ungerechtfertigte bereicherung, …
Auszug aus OLG Hamm, 17.04.1991 - 20 U 202/90
* Fordert der Versicherer die für einen angeblichen Diebstahl eines Pkw geleistete Entschädigung zurück, dann reicht es aus, wenn er darlegt und beweist, daß es am äußeren Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen vorgetäuschten Diebstahl besteht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung VersR 1988, 1288 = VVGE § 12 AKB Nr. 7 entgegen OLG Köln VersR 1986, 1233; 1990, 484 und OLG Oldenburg VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).Eine andere Auffassung zu diesem Problem vertreten das OLG Köln (VersR 1986, 1233; 1990, 484) sowie das OLG Oldenburg (VersR 1991, 64 = VVGE § 12 AKB Nr. 10).
- OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 89/92
Rückforderung einer bereits gezahlten Kaskoentschädigung; Vortäuschung eines …
Bestätigung der Senats-Rspr. (zuletzt VersR 1992, 180), daß die Versicherung bei Rückforderung der Kaskoentschädigung nur beweisen muß, daß das äußere Bild des Diebstahls fehlt oder daß eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung des Versicherungsfalles besteht.
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