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| LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Köln, 10.11.2017 - 716 Ds 274/17
- AG Köln, 18.05.2018 - 537 Cs 84/18
- LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
- LG Bonn, 18.06.2020 - 659 Js 319/19
- BGH, 02.02.2021 - 2 StR 432/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15
Verwertung von Audio- oder Videoaufnahmen der Tat (Überwiegen des …
Auszug aus LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
Der absolut geschützte Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ist durch eine solche Verwertung nicht berührt, weil das öffentliche Interesse an einer umfassenden Aufklärung der Straftat überwiegt (vgl. BGH, Urt. v. 07.01.2016, 2 StR 202/15, JR 2016, 542; BGH, Beschl. v. 12.03.2019, 2 StR 244/18 - juris). - BGH, 12.03.2019 - 2 StR 244/18
Selbstständige Beweisverwertungsverbote (Gespräch über konkret begangene …
Auszug aus LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
Der absolut geschützte Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ist durch eine solche Verwertung nicht berührt, weil das öffentliche Interesse an einer umfassenden Aufklärung der Straftat überwiegt (…vgl. BGH, Urt. v. 07.01.2016, 2 StR 202/15, JR 2016, 542; BGH, Beschl. v. 12.03.2019, 2 StR 244/18 - juris). - BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95
Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
Rn. 172 Soweit alternativ zu erwägen ist, in Ermangelung von Einzelstrafen anstatt dessen die Gesamtgeldstrafe aus dem Urteil vom 10.11.2017 als solche einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung zu Grunde zu legen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 13.01.1999 - 3 ARs 17/98) oder von einer Einbeziehung unter Anwendung eines Härteausgleichs gänzlich abzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.12.1995 - 3 StR 550/95), führt die hier angewendete Strafzumessung zu dem für den Angeklagten günstigsten Ergebnis.
- BGH, 26.08.2014 - 5 StR 358/14
Lückenhafte Beweiswürdigung
Auszug aus LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
Hierfür genügt es, wenn - wie festgestellt - ein ggf. bestehender Anspruch nicht fällig bzw. nicht einredefrei ist (BGH, Beschl. v. 26.08.2014 - 5 StR 358/14). - BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98
Verwendung eines früheren Urteils als Gegenstand einer nachträglichen …
Auszug aus LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
Rn. 168 Die Kammer sieht sich angesichts der unterbliebenen Festsetzung von Einzelstrafen in den schriftlichen Gründen des Urteils vom 10.11.2017 nicht gehindert, diesem eine Zäsurwirkung beizumessen und die Strafe(n) unter dem Gesichtspunkt der Meistbegünstigung in eine Gesamtstrafe miteinzubeziehen (…vgl. BGH, Urt. v. 09.01.1975 - 4 StR 550/74;… Urt. v. 10.04.1997 - 5 StR 507/96; Beschl. v. 07.12.1998 - 5 StR 275/98). - BGH, 13.01.1999 - 3 ARs 17/98
Gesamtstrafenbildung
Auszug aus LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
Rn. 172 Soweit alternativ zu erwägen ist, in Ermangelung von Einzelstrafen anstatt dessen die Gesamtgeldstrafe aus dem Urteil vom 10.11.2017 als solche einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung zu Grunde zu legen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 13.01.1999 - 3 ARs 17/98) oder von einer Einbeziehung unter Anwendung eines Härteausgleichs gänzlich abzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.12.1995 - 3 StR 550/95), führt die hier angewendete Strafzumessung zu dem für den Angeklagten günstigsten Ergebnis. - BGH, 10.04.1997 - 5 StR 507/96
Zur Annahme alkoholbedingter Schuldunfähigkeit - Grundlagen der …
Auszug aus LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
Rn. 168 Die Kammer sieht sich angesichts der unterbliebenen Festsetzung von Einzelstrafen in den schriftlichen Gründen des Urteils vom 10.11.2017 nicht gehindert, diesem eine Zäsurwirkung beizumessen und die Strafe(n) unter dem Gesichtspunkt der Meistbegünstigung in eine Gesamtstrafe miteinzubeziehen (…vgl. BGH, Urt. v. 09.01.1975 - 4 StR 550/74; Urt. v. 10.04.1997 - 5 StR 507/96; Beschl. v. 07.12.1998 - 5 StR 275/98). - BGH, 09.01.1975 - 4 StR 550/74
Strafklageverbrauch nach Einstellungsbeschluss des Verfahrens
Auszug aus LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20
Rn. 168 Die Kammer sieht sich angesichts der unterbliebenen Festsetzung von Einzelstrafen in den schriftlichen Gründen des Urteils vom 10.11.2017 nicht gehindert, diesem eine Zäsurwirkung beizumessen und die Strafe(n) unter dem Gesichtspunkt der Meistbegünstigung in eine Gesamtstrafe miteinzubeziehen (vgl. BGH, Urt. v. 09.01.1975 - 4 StR 550/74;… Urt. v. 10.04.1997 - 5 StR 507/96; Beschl. v. 07.12.1998 - 5 StR 275/98).
- BGH, 02.12.2020 - 6 StR 343/20
Eintritt eines Absatzerfolgs als Voraussetzung für die vollendete Absatzhilfe; …
Lüneburg, LG, 28.05.2020 - 9103 Js 36486/19 21 KLs 7/20.
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