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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19419
VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775 (https://dejure.org/2009,19419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.2009 - 22 N 07.1775 (https://dejure.org/2009,19419)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 22 N 07.1775 (https://dejure.org/2009,19419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wasserschutzgebiet; Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Schutzzonenabgrenzung; engere Schutzzone; Ermittlung der 50-Tage-Linie; Bedeutung von statistischen Aussagen auf Grund bisheriger beanstandungsfreier Wasserqualitätsuntersuchungen

  • Judicialis

    WHG § 19 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 19 Abs. 1 Nr. 1
    Wasserrecht (einschließlich Abwasserabgabenrecht): Wasserschutzgebiet; Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Schutzzonenabgrenzung; engere Schutzzone; Ermittlung der 50-Tage-Linie; Bedeutung von statistischen Aussagen auf Grund bisheriger ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht durch eine Wasserschutzgebietsverordnung durch vollständigen Entzug der ungehinderte Bewirtschaftung einer im Schutzgebiet liegenden Nutzfläche; Notwendigkeit eines vollständigen Entzugs der ungehinderten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 26.06.2002 - 22 N 01.2625

    Rechtsmäßigkeit der Verordnung über das Wasserschutzgebiet für die öffentliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775
    Dieser Ansatz ist rechtlich nicht zu beanstanden (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 26.6.2002 BayVBl 2003, 146/148 und vom 25.1.2008 Az. 22 N 04.3471).

    Die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets einschließlich der Abgrenzung seiner Schutzzonen ist bereits dann "erforderlich" i.S. von § 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, um eine Beeinträchtigung der Eignung des in Anspruch genommenen Grundwassers für Trinkwasserzwecke zu vermeiden und entsprechende Restrisiken weiter zu vermindern; der anzustrebende Schutz muss auf Dauer angelegt sein (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 26.6.2002 BayVBl 2003, 146 und vom 25.1.2008 Az. 22 N 04.3471).

    Der Verhältnismäßigkeitsausgleich muss in solchen Fällen durch die Anwendung der Ausnahmevorschriften (§ 4 der Verordnung) und - falls dies nicht zum Erfolg führt - durch Ausgleichszahlungen erreicht werden (vgl. BayVGH vom 26.6.2002 BayVBl 2003, 146 und vom 25.1.2008 Az. 22 N 04.3471).

    Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift erfüllt sind, ist das dort eingeräumte Ermessen anerkanntermaßen auf Null reduziert, wenn nur durch die Ausnahme eine unzumutbare Belastung des Eigentümers vermieden werden kann (vgl. BayVGH vom 26.6.2002, a.a.O. und vom 13.2.2008 Az. 22 N 06.484).

  • VGH Bayern, 13.02.2008 - 22 N 06.484

    Wasserschutzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775
    Eine hydrogeologisch nicht gerechtfertigte Einbeziehung eines Grundstücks in ein Wasserschutzgebiet wäre rechtswidrig (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 13.2.2008 Az. 22 N 06.484).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn sich die Wasserrechtsbehörde bei einer näheren Abgrenzung des Schutzgebiets und seiner Zonen mit wissenschaftlich fundierten, in sich schlüssigen Schätzungen begnügt (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 13.2.2008, a.a.O.).

    Dabei kommt den Beurteilungen des zuständigen Wasserwirtschaftsamts aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 BayWG) und aufgrund seiner Erfahrungen nach einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets besondere Bedeutung zu (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 13.2.2008, a.a.O.).

    Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift erfüllt sind, ist das dort eingeräumte Ermessen anerkanntermaßen auf Null reduziert, wenn nur durch die Ausnahme eine unzumutbare Belastung des Eigentümers vermieden werden kann (…vgl. BayVGH vom 26.6.2002, a.a.O. und vom 13.2.2008 Az. 22 N 06.484).

  • VGH Bayern, 05.12.2007 - 22 N 05.194

    Ausreichende Bemessung des Schutzgebiets

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775
    Dies genügt (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 5.12.2007 Az. 22 N 05.194).

    Im Nahbereich der Brunnen ist es nicht zu beanstanden, wenn durch Berücksichtigung der gesamten realistischen Schwankungsbreite der grundwasserhydraulischen Kennwerte aus Vorsorgegründen Sicherheitszuschläge bei der Bemessung der engeren Schutzzone gemacht werden, um einen effektiven Schutz der Brunnen vor hygienischen Beeinträchtigungen zu gewährleisten (vgl. BayVGH vom 5.12.2007 Az. 22 N 05.194).

    Zwar ist anerkannt, dass sachlich gerechtfertigte Abweichungen von der DVGW-Richtlinie W 101 zulässig sind (vgl. BayVGH vom 5.12.2007 Az. 22 N 05.194 und vom 6.12.1996 ZfW 1997, 232).

  • VGH Bayern, 25.01.2008 - 22 N 04.3471

    Wasserschutzgebiet; zeitlich aufgespaltene Auslegung; Anliegen der Normerhaltung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775
    Dieser Ansatz ist rechtlich nicht zu beanstanden (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 26.6.2002 BayVBl 2003, 146/148 und vom 25.1.2008 Az. 22 N 04.3471).

    Die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets einschließlich der Abgrenzung seiner Schutzzonen ist bereits dann "erforderlich" i.S. von § 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, um eine Beeinträchtigung der Eignung des in Anspruch genommenen Grundwassers für Trinkwasserzwecke zu vermeiden und entsprechende Restrisiken weiter zu vermindern; der anzustrebende Schutz muss auf Dauer angelegt sein (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 26.6.2002 BayVBl 2003, 146 und vom 25.1.2008 Az. 22 N 04.3471).

    Der Verhältnismäßigkeitsausgleich muss in solchen Fällen durch die Anwendung der Ausnahmevorschriften (§ 4 der Verordnung) und - falls dies nicht zum Erfolg führt - durch Ausgleichszahlungen erreicht werden (vgl. BayVGH vom 26.6.2002 BayVBl 2003, 146 und vom 25.1.2008 Az. 22 N 04.3471).

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775
    Es bedarf insoweit keines Nachweises eines unmittelbar drohenden Schadenseintritts; ausreichend ist ein Anlass, typischerweise gefährlichen Situationen zu begegnen (BVerwG vom 12.9.1980 BayVBl 1980, 759/760).

    Demgegenüber ist die angegriffene Verordnung als generelle Regelung darauf gerichtet, typischerweise gefährlichen Situationen zu begegnen (BVerwG vom 12.9.1980 BayVBl 1980, 759/760).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775
    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landratsamt der Sicherung des Grundwasservorkommens angesichts des überragenden Rangs des öffentlichen Interesses an einer gesicherten Trinkwasserversorgung (vgl. dazu BVerfG vom 15.7.1981 BVerfGE 58, 300/339) den Vorrang gegenüber den Eigentumsinteressen des Antragstellers eingeräumt hat.
  • BVerwG, 23.01.1984 - 4 B 157.83

    Wasserschutzgebiete - Ermessen der Wasserbehörden - Nutzungsbeschränkungen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775
    Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 WHG ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden kann, müssen grundsätzlich für jede darin einbezogene Teilfläche gegeben sein (BVerwG vom 23.1.1984 BayVBl 1984, 371).
  • VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535

    BayVGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Wasserschutzgebietsverordnung "Mühlthaler …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775
    Damit ist auch gewährleistet, dass die Grenzen der hydrologisch ermittelten 50-Tage-Linie so wenig wie möglich überschritten werden (vgl. BayVGH vom 16.9.2003 Az. 22 N 02.2535).
  • VGH Bayern, 27.10.2006 - 22 N 04.1544

    Wasserschutzgebiet; fehlender Hinweis auf materielle Präklusion in der …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775
    Schließlich lässt sich auch der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Oktober 2006 (BayVBl 2007, 465/467) nicht entnehmen, dass vorliegend den Erfahrungen aus dem bisherigen Betrieb der Brunnen der Vorrang vor der Berechnung der engeren Schutzzone nach der 50-Tage-Linie einzuräumen ist.
  • VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523

    Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau

    In einem solchen Fall kann die Dispersion sicherheitshalber bei der Bemessung der engeren Schutzzone einbezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.2009 - 22 N 07.1775 - juris Rn. 20 zum DVGW-Arbeitsblatt W 101 vom Februar 1995, vgl. dort S. 8 Nr. 3.4;… vgl. auch U.v. 5.12.2007 - 22 N 05.194 - juris Rn. 44;… U.v. 27.10.2006 - 22 N 04.2608 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 13.11.2012 - 22 N 09.1093

    Heilquellenschutzgebiet; Anerkennung als Heilquelle; Erforderlichkeit der …

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn sich die Behörde bei einer näheren Abgrenzung des Schutzgebiets und seiner Zonen mit wissenschaftlich fundierten, in sich schlüssigen Schätzungen begnügt (vgl. zu Trinkwasserschutzgebieten z.B. BVerwG vom 2.8.2012 Az. 7 CN 1/11 RdNr. 22; BayVGH vom 20.5.2009 a.a.O.).

    Dabei kommt den Beurteilungen des zuständigen Wasserwirtschaftsamts aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 BayWG a.F.; entspricht Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG n.F.) und auf Grund seiner Erfahrungen nach einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets besondere Bedeutung zu (st. Rspr., vgl. BayVGH vom 20.5.2009 a.a.O.; BayVGH vom 1.8.2011 Az. 22 N 09.2729 RdNr. 39 m.w.N.).

    Eine Arrondierung über das Maß des Erforderlichen hinaus ist grundsätzlich nicht möglich, und eine hydrogeologisch nicht gerechtfertigte Einbeziehung eines Grundstücks in ein Heilquellenschutzgebiet wäre ebenso rechtswidrig (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG vom 2.8.2012 Az. 7 CN 1/11 RdNrn. 22 ff.; BayVGH vom 20.5.2009 Az. 22 N 07.1775; auch BVerfG vom 6.9.2005 NVwZ 2005, 1412/1414).

  • VGH Bayern, 01.08.2011 - 22 N 09.2729

    Normenkontrollverfahren; Erforderlichkeit eines Wasserschutzgebiets; …

    Eine hydrogeologisch nicht gerechtfertigte Einbeziehung eines Grundstücks in ein Wasserschutzgebiet wäre rechtswidrig (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 20.5.2009 Az. 22 N 07.1775).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn sich die Wasserrechtsbehörde bei einer näheren Abgrenzung des Schutzgebiets und seiner Zonen mit wissenschaftlich fundierten, in sich schlüssigen Schätzungen begnügt (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 20.5.2009 a.a.O.).

    Dabei kommt den Beurteilungen des zuständigen Wasserwirtschaftsamts aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 BayWG a.F.; entspricht Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG n.F.) und aufgrund seiner Erfahrungen nach einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets besondere Bedeutung zu (st. Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH vom 20.5.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.11.2012 - 22 N 09.1092

    Heilquellenschutzgebiet; Anerkennung als Heilquelle; Erforderlichkeit der …

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn sich die Behörde bei einer näheren Abgrenzung des Schutzgebiets und seiner Zonen mit wissenschaftlich fundierten, in sich schlüssigen Schätzungen begnügt (vgl. die Rechtsprechung zu Trinkwasserschutzgebieten z.B. BVerwG vom 2.8.2012 Az. 7 CN 1/11 RdNr. 22; BayVGH vom 20.5.2009 a.a.O.).

    Dabei kommt den Beurteilungen des zuständigen Wasserwirtschaftsamts aufgrund seiner Stellung als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 BayWG a.F.; entspricht Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG n.F.) und auf Grund seiner Erfahrungen nach einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets besondere Bedeutung zu (st. Rspr., vgl. BayVGH vom 20.5.2009 a.a.O.; BayVGH vom 1.8.2011 Az. 22 N 09.2729 RdNr. 39 m.w.N.).

    Eine Arrondierung über das Maß des Erforderlichen hinaus ist grundsätzlich nicht möglich, und eine hydrogeologisch nicht gerechtfertigte Einbeziehung eines Grundstücks in ein Heilquellenschutzgebiet wäre ebenso rechtswidrig (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG vom 2.8.2012 Az. 7 CN 1/11 RdNrn. 22 ff.; BayVGH vom 20.5.2009 Az. 22 N 07.1775; auch BVerfG vom 6.9.2005 NVwZ 2005, 1412/1414).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 3 S 140/07

    Normenkontrollverfahren gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung zum Schutz des …

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn sich die Wasserrechtsbehörde bei einer näheren Abgrenzung des Schutzgebiets und seiner Zonen mit wissenschaftlich fundierten, in sich schlüssigen Schätzungen begnügt (BayVGH, Urteil vom 26.06.2002 - 22 N 01.2626 -, ZfW 2003, 219; Urteil vom 13.10.2006 - 22 N 06.1247 -, juris; Urteil vom 27.10.2006 - 22 N 04.1544 -, ZfW 2008, 112; Urteil vom 05.02.2007 - 22 N 06.2838 -, ZfW 2008, 158; Urteil vom 20.05.2009 - 22 N 07.1775 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.03.2000 - 1 C 12087/98 -, ZfW 2000, 243; Urteil vom 08.05.2008 - 1 C 10511/06 - juris [bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 28.10.2008 - 7 BN 4.08 -, juris]; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.06.1997 - 8 S 374/97 -, ZfW 1998, 436;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007, § 19 Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 2 K 174/09

    Voraussetzungen und Zuständigkeitsregelungen für die Festsetzung eines …

    Der Normgeber muss die örtlichen Gegebenheiten prüfen und sich hierbei auf wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Erkenntnisse stützen (BayVGH, Urt. v. 20.05.2009 - 22 N 07.1775 -, Juris).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn sich die Wasserbehörde bei einer näheren Abgrenzung des Schutzgebiets und seiner Zonen mit wissenschaftlich fundierten, in sich schlüssigen Schätzungen begnügt (BayVGH, Urt. v. 20.05.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.05.2025 - 8 N 23.853

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung

    Ein Verhältnismäßigkeitsausgleich wäre dann durch Befreiung (§ 4 WSG-VO) oder Ausgleichszahlungen zu realisieren (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.2009 - 22 N 07.1775 - juris Rn. 31;… OVG RhPf, U.v. 2.3.2022 - 1 C 11675/20 - NuR 2022, 570 = juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 07.04.2022 - 8 M 22.584

    Erstattung von Aufwendungen für zwei Privatgutachten

    Inwieweit es sich aus Sicht eines verständigen Beteiligten als notwendig i.S.d. § 162 Abs. 1 VwGO erweisen kann, im Rahmen einer Normenkontrolle gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung ein privates landwirtschaftliches Gutachten zur Ermittlung der Betroffenheit eines landwirtschaftlichen Betriebs und deren Ausgleichsmöglichkeiten zu ermitteln, bedarf nach alldem keiner Klärung (…vgl. auch BayVGH, U.v. 25.1.2008 - 22 N 04.3471 - ZfW 2010, 177 = juris Rn. 44; U.v. 20.5.2009 - 22 N 07.1775 - juris Rn. 31 zum Einfluss des Einwands der Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs auf die Verhältnismäßigkeit des Regelungssystems einer Wasserschutzgebietsverordnung).
  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 22 CE 15.1926

    Gestattung des vorübergehenden Betriebs eines erlaubnisbedürftigen …

    Dieser Ansatz ist rechtlich nicht zu beanstanden (BayVGH, U.v. 20.5.2009 - 22 N 07.1775 - Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 06.11.2017 - RN 8 K 16.798

    Nutzung einer Quelle zur Trinkwasserversorgung

    Anders als vom LRA vorgetragen, kann sich die Wasserrechtsbehörde bei einer näheren Abgrenzung des Schutzgebiets und seiner Zonen mit wissenschaftlich fundierten, in sich schlüssigen Schätzungen begnügen, wenn eine genaue Abgrenzung nicht mit zumutbarem Aufwand festgelegt werden kann (…st. Rspr. BayVGH, vgl. nur BayVGH U.v. 1.8.2011 - 22 N 09.2729 - juris Rn. 39;… BayVGH U.v. 26.6.2002- 22 N 01.2625 - juris Rn. 27;… BayVGH U.v. 25.1.2008 - 22 N 04.3471 - juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 6.10.2015 - 8N 13.1281 u.a. - juris Rn. 21; BayVGH U.v. 20.5.2009 - 22 N 07.1775 - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 03.07.2012 - W 4 K 11.872

    Baugenehmigung; Erweiterung einer überdachten Biergartenterrasse; Verhältnis …

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