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Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 1068/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29512
LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 1068/08 (https://dejure.org/2009,29512)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.09.2009 - 27 O 1068/08 (https://dejure.org/2009,29512)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. September 2009 - 27 O 1068/08 (https://dejure.org/2009,29512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Widerrufsanspruch entfällt nach Ablauf eines Jahres

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei längerem Zeitablauf zwischen Veröffentlichung und Geltendmachung kein Berichtigungsinteresse mehr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Berichtigungsinteresse nach einem Jahr

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 1068/08
    Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht Afp 1974, 720., 721).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 1068/08
    Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864; BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht Afp 1974, 720., 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 1068/08
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handeins; des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 507/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung in der Druckausgabe und der …

    Auszug aus LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 1068/08
    Ein Aktualitätsbezug ist in der Regel zu verneinen, wenn - wie hier - zwischen der Veröffentlichung und der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs mehr als ein Jahr verstrichen ist (vgl. Kammergericht, Urteil vom 14.4.2009,9 U 56/08; OLG Hamburg ArchPR 1971, 105; Landgericht Hamburg AfP 2007, 273).
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