Rechtsprechung
| EKMR, 06.10.1967 - 2728/66 |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
X. against the FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
Art. 6, Protokoll Nr. 1 Art. 3, Art. 35, Art. 35 Abs. 1 MRK
Inadmissible (englisch)
Wird zitiert von ... (3)
- EGMR, 02.03.1987 - 9267/81 Ausgehend von der Idee eines "institutionellen" Rechts auf Organisation freier Wahlen (…Entscheidung vom 18. September 1961 über die Zulässigkeit der Beschwerde Nr. 1028/61, X. gegen Belgien, Yearbook of the Convention, Band 4, S. 339), ist die Kommission zu einem Konzept "eines allgemeinen Wahlrechtes" übergegangen (siehe insbesondere die Entscheidung vom 6. Oktober 1967 über die Zulässigkeit der Beschwerde Nr. 2728/66 X. gegen die Bundesrepublik Deutschland, a.a.O., Band 10, S. 339) und gelangte dann konsequenterweise zu einem subjektiven Recht auf Teilnahme - dem "Recht, zu wählen" und dem "Recht, für das gesetzgebende Organ zu kandidieren" (…siehe insbesondere die Entscheidung vom 30. Mai 1975 über die Zulässigkeit der Beschwerde Nr. 6745-6746/76, W, X, Y und Z gegen Belgien, a.a.O., Band 18, S. 245).
- EGMR, 02.02.2021 - 25802/18
STRØBYE v. DENMARK and 1 other application
Universal suffrage has become the basic principle (see Mathieu-Mohin and Clerfayt, cited above, p. 23, § 51, citing X v. Germany, no. 2728/66, Commission decision of 6 October 1967, Collection 25, pp. 38-41). - EKMR, 14.04.1998 - 24827/94
HOLLAND c. IRLANDE
choice of legislature (No. 2728/66, Yearbook X, p. 340).
dejure.org
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