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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20110
OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17 (https://dejure.org/2019,20110)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2019 - 3 N 147.17 (https://dejure.org/2019,20110)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2019 - 3 N 147.17 (https://dejure.org/2019,20110)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 Abs 1 GG, § 28 Abs 1 S 5 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 S 3 AufenthG 2004
    Verknüpfung der Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Familiennachzug mit dem Vorhandensein einfacher Sprachkenntnisse

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28 Abs 1 S 5 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, § 30 Abs 1 S 1 AufenthG
    Visum; Nachzug zum deutschen Ehegatten; Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse; Vereinbarkeit mit Art 6 GG; Unzumutbarkeit; Verweigerung von Lernbemühungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17
    Dabei steht dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Ausländerrechts allerdings ein weiter Gestaltungsspielraum zu; auch hinsichtlich künftiger Verhältnisse und Entwicklungen ist der Einschätzungsvorrang der Rechtssetzungsorgane zu beachten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - juris Rn. 103 ff.;… BVerwG, Urteile vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 32 und vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 20).

    Auch bei einem Ehegattennachzug zu Deutschen ist es berechtigt, durch einen frühzeitigen Nachweis von Sprachkenntnissen die Integration des nachziehenden Ausländers in die deutsche Gesellschaft zu erleichtern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 26).

    Insbesondere § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 AufenthG eröffnet als allgemeine Härtefallklausel (BT-Drs. 18/5420 S. 26) - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 28) - die Berücksichtigung von besonderen Umständen des Einzelfalles, in denen es dem Ehegatten nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehmen, etwa weil Sprachkurse in seinem Heimatland nicht angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist und auch sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb nicht bestehen.

    Obgleich beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen das Grundrecht des Art. 11 GG, das dem Deutschen das Recht zum Aufenthalt in Deutschland gewährt mit der Folge, dass ihm nur bei gewichtigen öffentlichen Belangen zugemutet werden kann, die Ehe für einige Zeit gar nicht oder nur im Ausland führen zu können, das Gewicht der privaten Interessen am Ehegattennachzug zur Führung der ehelichen Gemeinschaft im Bundesgebiet deutlich erhöht, ist das aus § 28 Abs. 1 Satz 5, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG folgende Nachzugshindernis bei eng begrenzter Zeitdauer verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 26 f.).

    Dann kann dem Visumbegehren des Ehegatten eines Deutschen das Spracherfordernis nicht mehr entgegen gehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17
    Dabei steht dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Ausländerrechts allerdings ein weiter Gestaltungsspielraum zu; auch hinsichtlich künftiger Verhältnisse und Entwicklungen ist der Einschätzungsvorrang der Rechtssetzungsorgane zu beachten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - juris Rn. 103 ff.; BVerwG, Urteile vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 32 …und vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 20).

    Die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele sind zudem verfassungsrechtlich fundiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 41; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 - juris Rn. 42).

    Das Spracherfordernis stellt allerdings kein absolutes, sondern ein grundsätzlich überwindbares Nachzugshindernis dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 42).

    Angesichts des Umstands, dass an die nachzuweisenden Sprachkenntnisse nur geringe Anforderungen gestellt werden, die kaum weiter herabgesetzt werden können, ist dies auch regelmäßig in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 - juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 43).

  • BVerfG, 25.03.2011 - 2 BvR 1413/10

    Nichtannahmebeschluss: Erforderlichkeit von Deutschkenntnissen für Erteilung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17
    Rn. 6 Mit der in § 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG normierten Verpflichtung eines den Nachzug begehrenden Ehegatten, sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, verfolgt der Gesetzgeber mit der Förderung der Integration von Ausländern und der Verhinderung von Zwangsverheiratungen legitime Ziele (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 - juris Rn. 5).

    Weder ist das zur Erreichung dieses Ziels gewählte Instrumentarium evident ungeeignet noch fehlt es an der Erforderlichkeit für die Verpflichtung zum Erwerb von Deutschkenntnissen vor der Einreise, weil er häufiger und schneller zur Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse führt als ein Spracherwerb erst im Bundesgebiet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 - juris Rn. 39 f.).

    Angesichts des Umstands, dass an die nachzuweisenden Sprachkenntnisse nur geringe Anforderungen gestellt werden, die kaum weiter herabgesetzt werden können, ist dies auch regelmäßig in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 - juris Rn. 7; BVerwG…, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 43).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17
    Dabei steht dem Gesetzgeber auf dem Gebiet des Ausländerrechts allerdings ein weiter Gestaltungsspielraum zu; auch hinsichtlich künftiger Verhältnisse und Entwicklungen ist der Einschätzungsvorrang der Rechtssetzungsorgane zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - juris Rn. 103 ff.;… BVerwG, Urteile vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 32 …und vom 4. September 2012 - 10 C 12.12 - juris Rn. 20).

    Lehnt der Ausländer hingegen ohne jede tragfähige Begründung einen vom Gesetzgeber zulässig geforderten Spracherwerb gänzlich ab und unternimmt keinerlei Lernanstrengungen, sich Kenntnisse der deutschen Sprache zu verschaffen, gebietet es auch Art. 6 Abs. 1 GG nicht, die berechtigte Erwartung, an der frühzeitigen Integration mitzuwirken, gänzlich zurückzustellen, denn dies bedeutete keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - juris Rn. 103) mehr.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 2 B 6.08

    Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17
    Weder ist das zur Erreichung dieses Ziels gewählte Instrumentarium evident ungeeignet noch fehlt es an der Erforderlichkeit für die Verpflichtung zum Erwerb von Deutschkenntnissen vor der Einreise, weil er häufiger und schneller zur Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse führt als ein Spracherwerb erst im Bundesgebiet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. März 2011 - 2 BvR 1413/10 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 - juris Rn. 39 f.).

    Die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele sind zudem verfassungsrechtlich fundiert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 - juris Rn. 41; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2009 - OVG 2 B 6.08 - juris Rn. 42).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) erfordert, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 36) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) erfordert, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 36) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 22.09

    Nigeria; Visum; Ehegattennachzug; Familiennachzug; einfache deutsche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17
    Vor dieser möglicherweise als Härte empfundenen Folge muss das Gesetz den Betreffenden nicht durch entsprechende Ausnahmeregelungen schützen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2009 - OVG 3 B 22.09 - juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 3 N 170.12

    Zulassung der Berufung wegen Klärung ausländischen Rechts als Tatsachenfrage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17
    Rn. 11 Für die Darlegung grundsätzlicher Bedeutung ist es erforderlich, eine bisher weder höchstrichterlich noch obergerichtlich beantwortete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufzuwerfen und zu erläutern, warum sie über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung der Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. August 2013 - OVG 3 N 170.12 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten …

    Denn in diesen Fällen beruht die Trennung allein auf der eigenverantwortlichen Entscheidung des Ausländers, ein zumutbar beseitigendes Hindernis für die Familienzusammenführung nicht zu beheben (vgl. für Ehegatten OVG Berlin-Bbg., B.v. 8.7.2019 - EOVG 3 N 147.17 - BeckRS 2019, 14273 Rn. 8 zur Versagung eines Visums für den Ehegattennachzug bei grundloser Weigerung jedweden Spracherwerbs).
  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 19 CE 22.1955

    Nachholung eines Visumverfahrens eines nicht sorgeberechtigten sonstigen …

    Rn. 32 Bei verweigerter Mitwirkung im Visumverfahren gebietet es Art. 6 Abs. 1 GG nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, da dies keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr bedeuten würde (…vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42;… B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2021 - 3 N 57.19

    Notwendigkeit deutscher Sprachkenntnisse bei Nachzug zum Ehepartner

    Das Spracherfordernis beim Ehegattennachzug führt in seiner konkreten gesetzlichen Ausgestaltung in der Regel zu einem angemessenen Interessenausgleich (vgl. dazu sowie zum Folgenden näher nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 7 m. w. Nachw.).

    Danach obliegt es im Rahmen des verfassungsrechtlich zulässigen Interessenausgleichs dem nachzugswilligen Ausländer, will er die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit seinem deutschen Ehegatten zeitnah erreichen, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums von höchstens einem Jahr um den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse zu bemühen, sofern nicht ein gesetzlich normierter Ausnahmetatbestand nach § 30 Abs. 1 Satz 3 AufenthG eingreift (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Juli 2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 24.02.2022 - 19 CE 22.12

    Nachholung des Visumverfahrens

    Rn. 40 Bei - wie vorliegend - zögerlicher Mitwirkung im Verfahren der Urkundenüberprüfung und im Visumverfahren gebietet Art. 6 Abs. 1 GG nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens, dem gerade im Falle einer nicht hinreichend geklärten Identität eine besondere Bedeutung zukommt, gänzlich zurückzustellen; denn dies bedeutete keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. - juris Rn. 103).
  • VG Würzburg, 02.05.2022 - W 7 E 22.401

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens bei Familiennachzug

    Bei - wie vorliegend - unterbliebener Mitwirkung im Verfahren zur Nachholung des Visumsverfahrens gebieten Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK jedoch nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, denn dies bedeutete keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564

    Erfolgsloser Eilantrag gegen Abschiebung eines Familienangehörigen einer …

    Bei verweigerter Mitwirkung im Visumverfahren gebietet Art. 6 Abs. 1 GG es nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, da dies keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Antragstellers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr bedeuten würde (…BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42;… B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 11.08.2022 - W 7 E 22.1074

    Einstweiliger Rechtsschutz, vollziehbare Ausreisepflicht, Nachholung des …

    Bei - wie vorliegend - unterbliebener Mitwirkung im Verfahren zur Nachholung des Visumsverfahrens gebieten Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK jedoch nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, denn dies bedeutete keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr (OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 01.07.2022 - 19 CE 22.1262

    Zumutbarkeit der Nachholung eines Visumverfahrens - Verweigerung der Mitwirkung

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass bei verweigerter Mitwirkung im Visumverfahren Art. 6 Abs. 1 GG es nicht gebietet, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, da dies keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Ausländers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr bedeuten würde (…vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42;… B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 09.12.2021 - W 7 E 21.1306

    Nachholung des Visumverfahrens

    Denn in diesen Fällen beruht die Trennung von Vater und Kindern allein auf der eigenverantwortlichen Entscheidung des Ausländers, ein zumutbar zu beseitigendes Hindernis für die Familienzusammenführung nicht zu beheben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - BeckRS 2019, 14273 Rn. 8 zur Versagung eines Visums für den Ehegattennachzug bei grundloser Weigerung jedweden Spracherwerbs).
  • VG Berlin, 28.09.2021 - 21 K 268.20
    Gegen das Spracherfordernis bestehen im Übrigen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu ausführlich den Beschluss des 3. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2019 - OVG 3 N 147.17 - UA S. 3 ff.; OVG Bautzen…, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 A 182/21 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 29.06.2021 - 3 A 182/21

    Aufenthaltserlaubnis; erforderliches Visum; Sorgerecht; Ehefrau; …

  • VG Berlin, 24.09.2025 - 38 K 530.24
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