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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26012
OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04 (https://dejure.org/2004,26012)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.10.2004 - 3 W 966/04 (https://dejure.org/2004,26012)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 3 W 966/04 (https://dejure.org/2004,26012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Antrag auf Löschung der Eintragung des Ausscheidens der Vorstände aus dem Handelsregister; Voraussetzungen der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens des Registergerichts; Bestimmung des Kreises der Beschwerdeberechtigten für eine Beschwerde gegen eine Eintragung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2000 - 3 Wx 393/00

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung durch alleinigen …

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04
    Zwar ist die Zulässigkeit der Amtsniederlegung grundsätzlich anerkannt (BGHZ 78, 82 [84]; BGHZ 121, 257 [BGH 08.02.1993 - II ZR 58/92] [260]), auch wurde das Erfordernis eines wichtigen Grundes aufgegeben (für den GmbH-Geschäftsführer: BGHZ 121, 257 [BGH 08.02.1993 - II ZR 58/92] [261 f.]; zur Übernahme ins Aktienrecht Grobys/Littger BB 2002, 2292 ff.); doch bleibt die Amtsniederlegung unbeachtlich, wenn das Vorstandsmitglied die darauf gerichtete Befugnis missbraucht (für GmbH-Geschäftsführer: OLG Düsseldorf ZIP 2001, 25 f.; BayObLG BB 1999, 1782 [1783] m.w.N.; KG KG-Report Berlin 2001, 234;… Mertens, a.a.O., § 84 Rdn. 163 m.w.N.).

    Ein solcher Rechtsmissbrauch wird für die von einem GmbH-Geschäftsführer erklärte Amtsniederlegung dann bejaht, wenn es sich bei dem niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Geschäftsführer war und davon absah, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen (BayObLG BB 1999, 1782 [1783] m.w.N.; BayObLGZ 1981, 266 [269]; 1992, 253 [254]; GmbHR 1994, 259 [260]; OLG Hamm WM 1988, 1192; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 82 m.w.N.).

  • BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 35/99

    Zur Zulässigkeit der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und …

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04
    Zwar ist die Zulässigkeit der Amtsniederlegung grundsätzlich anerkannt (BGHZ 78, 82 [84]; BGHZ 121, 257 [BGH 08.02.1993 - II ZR 58/92] [260]), auch wurde das Erfordernis eines wichtigen Grundes aufgegeben (für den GmbH-Geschäftsführer: BGHZ 121, 257 [BGH 08.02.1993 - II ZR 58/92] [261 f.]; zur Übernahme ins Aktienrecht Grobys/Littger BB 2002, 2292 ff.); doch bleibt die Amtsniederlegung unbeachtlich, wenn das Vorstandsmitglied die darauf gerichtete Befugnis missbraucht (für GmbH-Geschäftsführer: OLG Düsseldorf ZIP 2001, 25 f.; BayObLG BB 1999, 1782 [1783] m.w.N.; KG KG-Report Berlin 2001, 234;… Mertens, a.a.O., § 84 Rdn. 163 m.w.N.).

    Ein solcher Rechtsmissbrauch wird für die von einem GmbH-Geschäftsführer erklärte Amtsniederlegung dann bejaht, wenn es sich bei dem niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Geschäftsführer war und davon absah, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen (BayObLG BB 1999, 1782 [1783] m.w.N.; BayObLGZ 1981, 266 [269]; 1992, 253 [254]; GmbHR 1994, 259 [260]; OLG Hamm WM 1988, 1192; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 82 m.w.N.).

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 378/99

    Niederlegung des Geschäftsführeramts bei Gesamtvertretung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04
    Der in § 78 Abs. 2 AktG normierte allgemeine Rechtsgedanke, dass im Rahmen der Gesamtvertretung eine Willenserklärung mit Wirksamkeit gegenüber einem Gesamtvertreter abgegeben werden kann (BGHZ 62, 166 [173]; BGH ZIP 2001, 2227 [228] n.w.N.), gilt auch für die Wahrnehmung der Vertretung durch den Aufsichtsrat.
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 58/92

    Sofortige Wirksamkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04
    Zwar ist die Zulässigkeit der Amtsniederlegung grundsätzlich anerkannt (BGHZ 78, 82 [84]; BGHZ 121, 257 [BGH 08.02.1993 - II ZR 58/92] [260]), auch wurde das Erfordernis eines wichtigen Grundes aufgegeben (für den GmbH-Geschäftsführer: BGHZ 121, 257 [BGH 08.02.1993 - II ZR 58/92] [261 f.]; zur Übernahme ins Aktienrecht Grobys/Littger BB 2002, 2292 ff.); doch bleibt die Amtsniederlegung unbeachtlich, wenn das Vorstandsmitglied die darauf gerichtete Befugnis missbraucht (für GmbH-Geschäftsführer: OLG Düsseldorf ZIP 2001, 25 f.; BayObLG BB 1999, 1782 [1783] m.w.N.; KG KG-Report Berlin 2001, 234;… Mertens, a.a.O., § 84 Rdn. 163 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73

    Begriff der unechten Gesamtprokura

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04
    Der in § 78 Abs. 2 AktG normierte allgemeine Rechtsgedanke, dass im Rahmen der Gesamtvertretung eine Willenserklärung mit Wirksamkeit gegenüber einem Gesamtvertreter abgegeben werden kann (BGHZ 62, 166 [173]; BGH ZIP 2001, 2227 [228] n.w.N.), gilt auch für die Wahrnehmung der Vertretung durch den Aufsichtsrat.
  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 161/79

    Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04
    Zwar ist die Zulässigkeit der Amtsniederlegung grundsätzlich anerkannt (BGHZ 78, 82 [84]; BGHZ 121, 257 [BGH 08.02.1993 - II ZR 58/92] [260]), auch wurde das Erfordernis eines wichtigen Grundes aufgegeben (für den GmbH-Geschäftsführer: BGHZ 121, 257 [BGH 08.02.1993 - II ZR 58/92] [261 f.]; zur Übernahme ins Aktienrecht Grobys/Littger BB 2002, 2292 ff.); doch bleibt die Amtsniederlegung unbeachtlich, wenn das Vorstandsmitglied die darauf gerichtete Befugnis missbraucht (für GmbH-Geschäftsführer: OLG Düsseldorf ZIP 2001, 25 f.; BayObLG BB 1999, 1782 [1783] m.w.N.; KG KG-Report Berlin 2001, 234;… Mertens, a.a.O., § 84 Rdn. 163 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.01.1994 - 3Z BR 311/93

    Wirksamkeit der Amtsniederlegung eines Liquidators

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04
    Ein solcher Rechtsmissbrauch wird für die von einem GmbH-Geschäftsführer erklärte Amtsniederlegung dann bejaht, wenn es sich bei dem niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Geschäftsführer war und davon absah, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen (BayObLG BB 1999, 1782 [1783] m.w.N.; BayObLGZ 1981, 266 [269]; 1992, 253 [254]; GmbHR 1994, 259 [260]; OLG Hamm WM 1988, 1192; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 82 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04
    Die Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 1. für das Rechtsbeschwerdeverfahren ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92 [95]; BayObLGZ 1975, 441 [443]; BayObLGZ 1976, 230 [233];… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 27 Rdn. 10).
  • BayObLG, 06.08.1981 - BReg. 1 Z 39/81

    Zur Anmeldung der Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers und gleichzeitig …

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04
    Ein solcher Rechtsmissbrauch wird für die von einem GmbH-Geschäftsführer erklärte Amtsniederlegung dann bejaht, wenn es sich bei dem niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Geschäftsführer war und davon absah, einen neuen Geschäftsführer zu bestellen (BayObLG BB 1999, 1782 [1783] m.w.N.; BayObLGZ 1981, 266 [269]; 1992, 253 [254]; GmbHR 1994, 259 [260]; OLG Hamm WM 1988, 1192; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 82 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 20.03.1990 - 1 U 2275/89

    Befristung des Anstellungsvertrages des Organs einer dem …

    Auszug aus OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04
    Hierfür wird eine Zuständigkeit des Insolvenzverwalters nicht begründet (…vgl. Hüffer, in Münchener Kommentar, a.a.O.;… Hüffer, Aktiengesetz, 5. Aufl., § 264 Rdn. 11; OLG Nürnberg, AG 1991, 446).
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 71/92

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung durch GmbH-Geschäftsführer

  • BayObLG, 08.12.1975 - BReg. 1 Z 65/75
  • KG, 09.03.1979 - 1 W 4545/78
  • BayObLG, 07.09.1976 - BReg. 2 Z 16/76
  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des …

    Rn. 20 Auch insoweit schließt sich der Senat den bislang einhelligen obergerichtlichen Auffassungen an, wonach weder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung noch die Insolvenzeröffnung besondere Umstände darstellen, die der Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung ausnahmsweise entgegenstehen (…vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 06.12.2000 und 17.12.2010, jeweils a.a.O.;… OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011 und 29.05.2012, jeweils a.a.O.;… OLG Köln und OLG Zweibrücken, jeweils a.a.O.; zur Aktiengesellschaft: OLG Dresden, Beschluss vom 20.10.2004, Az. 3 W 966/04, zitiert nach juris).

    Rn. 30 Die Fortführung des Geschäftsführeramtes in dieser Situation kann einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer auch trotz des Umstandes zugemutet werden, dass dieser - jedenfalls im Falle einer fehlenden Einigung mit dem Insolvenzverwalter über den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses, ggf. in reduzierter Form - über einen längeren Zeitraum für die verbleibenden Restzuständigkeiten nicht honoriert wird (so u.a. bereits OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 06.12.2000, a.a.O., mit eingehender Begründung; OLG Dresden, Beschluss vom 20.10.2004, a.a.O. ).

  • OLG Köln, 01.02.2008 - 2 Wx 3/08

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers einer GmbH

    Ebenso hat das OLG Dresden (NotBZ 2005, 112) die Gründsätze für die Amtsniederlegung von Aufsichtsrat und Vorstand einer AG in der Krise der Gesellschaft angewendet.
  • OLG Dresden, 10.08.2005 - 2 U 290/05

    Bestellung eines Prozesspflegers bei einer von einem Insolvenzverwalter geführte …

    Die Schuldnerin ist prozessunfähig, da sie gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG im vorliegenden Rechtsstreit durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird und aus den im Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20.10.2004 - 3 W 966/04 - genannten Gründen zumindest die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt wirksam niedergelegt haben.

    Dies verstünde sich dann, wenn sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat der Schuldnerin ihre Ämter wirksam niedergelegt hätten, von selbst, gälte aber auch, wenn mit dem Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20.10.2004 (3 W 966/04) davon auszugehen wäre, dass ein Vorstand der Schuldnerin noch vorhanden ist.

  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen …

    Dementsprechend haben die Instanzgerichte auch nach dieser Entscheidung des BGH die vorzitierte Rechtsprechung fortgeführt (BayObLGZ 1999, 171; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609; KG KGRep 2001, 234; OLG Dresden NotBZ 2005, 112 für die Amtsniederlegung sämtlicher Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bei einer AG).
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