Rechtsprechung
| VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ausreise aus dem Libanon unter dem Druck politischer Verfolgung ; Verfolgungsmaßnahmen durch die Volksfront für die Befreiung Palästinas ; Abschiebungshindernis für den Libanon; Abschiebungsschutz im Zusammenhang mit einer befürchteten wesentlichen oder gar ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Jedoch können auch Verfolgungsmaßnahmen Dritter einen Asylanspruch nach dieser Bestimmung begründen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86 u.a. -, BVerfGE 76, 143, und vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315).Übersteigt die Schutzgewährung die Kräfte des konkreten Staates, so endet allerdings seine asylerhebliche Verantwortlichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315;… BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1991 - 9 C 154.90 -, BVerwGE 88, 367, vom 19 .
a.a.O. Nr. 136
; s.a. BVerfGE 80, 315, 344). - BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Dabei ist die Gefahr erheblich, wenn sich bei einer Krankheit der Gesundheitszustand des Ausländers im Zielstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, und ist konkret, wenn diese Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers in den Zielstaat der Abschiebung eintreten würde, weil er auf eine bestimmte medizinische Betreuung angewiesen ist, die dort jedoch entweder gar nicht zur Verfügung steht oder für ihn - und sei es gegebenenfalls auch nur aus finanziellen Gründen - jedenfalls nicht erreichbar ist (BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 105, 383, 387 und Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchh.Dementsprechend kommt es auch dann, wenn ein Ausländer Abschiebungsschutz im Zusammenhang mit der befürchteten wesentlichen oder gar lebensbedrohlichen Verschlimmerung einer Krankheit bei Abschiebung in seinen Herkunftsstaat begehrt, darauf an, ob es sich um eine singuläre oder nur geringfügig verbreitete Krankheit oder eine weit verbreitete Erkrankung handelt, von der in dem betreffenden Staat eine größere Zahl von Menschen betroffen ist (BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 a.a.O. S. 387 zum Einzelfall eines Kleinkindes mit angeborenem Herzfehler aus Jugoslawien und Urteil vom 27. April 1998 - 9 C 13.97 -, NVwZ 1998, 973, 974 zur Gruppe der HIV-Infizierten in der Demokratischen Republik Kongo).
- BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches …
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Dabei ist die Gefahr erheblich, wenn sich bei einer Krankheit der Gesundheitszustand des Ausländers im Zielstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, und ist konkret, wenn diese Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers in den Zielstaat der Abschiebung eintreten würde, weil er auf eine bestimmte medizinische Betreuung angewiesen ist, die dort jedoch entweder gar nicht zur Verfügung steht oder für ihn - und sei es gegebenenfalls auch nur aus finanziellen Gründen - jedenfalls nicht erreichbar ist (BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 105, 383, 387 und Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchh.Das Gericht folgt insoweit der Auffassung des Bayerischen VGH, wonach auch Kranke, die aus finanziellen Gründen keine ausreichende medizinische Versorgung erlangen können, eine Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG bilden (BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 25 B 99.32077 -, juris; ebenso: VG Augsburg, Beschluss vom 24. September 2002 - 3 S 02.30782; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchh. 402.240 § 53 AuslG Nr. 60), nicht.
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Dabei können individuelle Gefährdungen des Ausländers, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ergeben, selbst dann nicht unmittelbar nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG als Abschiebungshindernis berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urteil vom 8.Dezember 1998 - 9 C 4.98 -, BVerwGE 108, 77, 82 und Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, EZAR 043 Nr. 51). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Dabei können individuelle Gefährdungen des Ausländers, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ergeben, selbst dann nicht unmittelbar nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG als Abschiebungshindernis berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urteil vom 8.Dezember 1998 - 9 C 4.98 -, BVerwGE 108, 77, 82 und Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, EZAR 043 Nr. 51). - BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97
Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten …
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Dementsprechend kommt es auch dann, wenn ein Ausländer Abschiebungsschutz im Zusammenhang mit der befürchteten wesentlichen oder gar lebensbedrohlichen Verschlimmerung einer Krankheit bei Abschiebung in seinen Herkunftsstaat begehrt, darauf an, ob es sich um eine singuläre oder nur geringfügig verbreitete Krankheit oder eine weit verbreitete Erkrankung handelt, von der in dem betreffenden Staat eine größere Zahl von Menschen betroffen ist (BVerwG…, Urteil vom 25. November 1997 a.a.O. S. 387 zum Einzelfall eines Kleinkindes mit angeborenem Herzfehler aus Jugoslawien und Urteil vom 27. April 1998 - 9 C 13.97 -, NVwZ 1998, 973, 974 zur Gruppe der HIV-Infizierten in der Demokratischen Republik Kongo). - BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Das ist der Fall, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wäre; dann gebieten es die Grundrechte des Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dem einzelnen Ausländer unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 54 AuslG Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, 258 …und Urteil vom 8. Dezember 1998 a.a.O. S. 80). - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Dabei können individuelle Gefährdungen des Ausländers, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ergeben, selbst dann nicht unmittelbar nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG als Abschiebungshindernis berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urteil vom 8.Dezember 1998 - 9 C 4.98 -, BVerwGE 108, 77, 82 und Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, EZAR 043 Nr. 51). - BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93
Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf …
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Auf die teilweise abweichenden Anspruchsvoraussetzungen von Artikel 16a Abs. 1 GG und § 51 Abs. 1 AuslG (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1994 - 9 C 529/93 -, DVBl. 1994, 930) kommt es im vorliegenden Fall nicht an. - BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91
Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen
Auszug aus VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Die künftige Einkommenssituation eines kranken Klägers im Falle der Rückkehr in sein Herkunftsland zählt demgegenüber nicht zu diesen feststehenden Merkmalen und Umständen; sie ist vielmehr von einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängig und lässt sich gegebenenfalls nur prognostisch ermitteln (vgl. zur Abgrenzung zu unterstellender Umstände von denjenigen, die prognostisch zu ermitteln sind, auch BVerwG, Urteile vom 8. September 1992 - 9 C 8.91 -, BVerwGE 90, 364 und vom 17. August 1993 - 9 C 6.93 -, juris). - BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im …
- BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02
Demokratische Republik Kongo, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche …
- VGH Bayern, 10.10.2000 - 25 B 99.32077
- BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 6.93
Asylantrag eines türkischen Staatsangehörige aramäischer Volkszugehörigkeit und …
- VG Augsburg, 24.09.2002 - Au 3 S 02.30782
Russland, Awaren, Moslems, Kaukasier, Folgeantrag, Wehrdienst, Einberufung, …
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
- BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90
Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …
- BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer …
- BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90
Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka
- BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 21.91
Erforderliche Intensität für eine Verfolgung im Sinne des Asylrechts - …
- BVerwG, 20.05.1992 - 9 C 24.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
- VG Stuttgart, 17.11.2008 - A 11 K 4571/07
Abschiebungsverbot in den Kosovo für traumatisierte Roma
Deshalb kann auf eine Gruppe der mittellosen Erkrankten aus dem Kosovo nicht abgestellt werden (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.07.2003 - 34 X 671.94 - juris - VG Sigmaringen, Urt. v. 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 - juris - VG Oldenburg, Urt. v. 27.01.2004 - 12 A 550/03 - juris;… VG Stade, Urt. v. 18.01.2006 - 2 A 1277/02; a. A. VGH München, Beschl. v. 10.10.2000 - 25 B 99.32077 - juris -). - VG Stuttgart, 22.06.2009 - A 11 K 4486/07
Behandlung psychisch kranker und traumatisierter Personen in Bosnien-Herzegowina; …
Deshalb kann auf eine Gruppe der mittellosen Erkrankten aus Bosnien-Herzegowina nicht abgestellt werden (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.07.2003 - 34 X 671.94 - juris - VG Sigmaringen, Urt. v. 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 - juris - VG Oldenburg, Urt. v. 27.01.2004 - 12 A 550/03 - juris;… VG Stade, Urt. v. 18.01.2006 - 2 A 1277/02; a. A. VGH München, Beschl. v. 10.10.2000 - 25 B 99.32077 -juris -). - VG Stuttgart, 17.11.2008 - A 11 K 4569/07
Abschiebungsverbot nach AufenthG § 60 Abs 7, da die notwendige medizinische …
Deshalb kann auf eine Gruppe der mittellosen Erkrankten aus dem Kosovo nicht abgestellt werden (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.07.2003 - 34 X 671.94 - juris - VG Sigmaringen, Urt. v. 13.08.2003-A 5 K 11176/03 - juris - VG Oldenburg, Urt. v. 27.01.2004 - 12 A 550/03- juris;… VG Stade, Urt. v. 18.01.2006 - 2 A 1277/02; a. A. VGH München, Beseht, v. 10.10.2000 - 25 B 99.32077 - juris -). - VG München, 26.07.2005 - M 16 K 03.50898 Eine erhebliche konkrete Gefahr in diesem Sinne kann auch dann vorliegen, wenn die im Zielstaat zu erwartenden Beeinträchtigungen in der Verschlimmerung einer Krankheit bestehen, unter welcher der Ausländer bereits in der Bundesrepublik Deutschland leidet (VG Berlin vom 25. Juli 2003, Az.: 34 X 671.94, zitiert nach juris).
- VG München, 26.07.2005 - M 16 K 03.50899 1.) Eine erhebliche konkrete Gefahr in diesem Sinne kann dann vorliegen, wenn die im Zielstaat zu erwartenden Beeinträchtigungen in der Verschlimmerung einer Krankheit bestehen, unter welcher der Ausländer bereits in der Bundesrepublik Deutschland leidet (VG Berlin vom 25. Juli 2003, Az.: 34 X 671.94, zitiert nach juris).
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