Rechtsprechung
| BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Beendigungskündigung - Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Annahme eines Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 25.01.1983 - 1 Ca 1353/82
- BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
Papierfundstellen
- BB 1985, 1395
- afp 1985, 232
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (7)
- BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78
Tarifverträge Zeitungsredakteure
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
Im Sinne des früheren pressefachlichen Sprachgebrauchs und des Presserechts konnte als Redakteur nur angesehen werden, wer das "Redigieren" besorgt, d. h. das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes (BAG 35, 251, 264 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse), wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).Wenn der Angestellte regelmäßig an der Erstellung des redaktionellen Teils einer Tageszeitung dadurch mitwirkt, daß er Wortbeiträge für die Presseberichterstattung und Kommentierung liefert, ist er nunmehr Redakteur im tariflichen Sinne, ohne daß es noch darauf ankäme, ob er auch die veröffentlichungsreife Bearbeitung vornimmt (BAG 35, 251, 267 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).
Hierbei verwenden die Tarifvertragsparteien das Wort "kreativ" in seiner allgemeinen, auf seine lateinische Wurzel zurückgehenden Bedeutung und verstehen demgemäß darunter eine eigenschöpferische, auf eigenen Einfällen und Entschlüssen beruhende Tätigkeit, ohne daß es insoweit auf Fragen des künstlerischen Charakters der Tätigkeit oder des Urheberrechts ankommt (BAG 35, 251, 266 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).
Es trifft zwar zu, daß der Kläger vor dem 1. Januar 1981 nach der Senatsrechtsprechung (vgl. BAG 35, 251, 267 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse) kein Redakteur im tariflichen Sinne war.
- BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
Mit dieser Auslegung berücksichtigt der Senat auch den Grundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).Dann aber kann nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung der Zinsanspruch nur an den Geldbetrag anknüpfen, der durch Vollstreckung dem Gläubiger tatsächlich zufließen kann (vgl. BAG 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
Da die Tarifvertragsparteien den Begriff des Redakteurs im MTV Redakteure näher umschrieben haben und dieser Begriff damit auch für den Geltungsbereich des später abgeschlossenen GTV Redakteure maßgebend ist, ist nach dem für die Tarifauslegung maßgebenden Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) unter "Redakteur" im Sinne von § 3 Ziff. I GTV Redakteure der Redakteur im Sinne der Protokollnotiz zu § 1 MTV Redakteure zu verstehen.Dieses Ergebnis wird auch dem Sinn und Zweck der tariflichen Regelung gerecht, der im Wortlaut seinen Niederschlag gefunden hat und deshalb für die Tarifauslegung zu berücksichtigen ist (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78
Redakteur - Wortmaterial - Bildmaterial - Veröffentlichungsreife Bearbeitung - …
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
Im Sinne des früheren pressefachlichen Sprachgebrauchs und des Presserechts konnte als Redakteur nur angesehen werden, wer das "Redigieren" besorgt, d. h. das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes (BAG 35, 251, 264 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse), wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).Wer den zu publizierenden Stoff veröffentlichungsreif bearbeitet, fällt auch nach der tariflichen Legaldefinition des MTV Redakteure unter den Begriff des Redakteurs (in diesem Sinne versteht der Senat die Ausführungen im Senatsurteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
- ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Zahlung des Unterschiedsbetrages zum Tariflohn bei untertariflicher Zahlung
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts Wetzlar (Urteil vom 8. Mai 1984 - 1 Ca 30/84 -, DB 1985, 288) ist die zu verzinsende Geldschuld im Sinne von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB und dementsprechend von § 291 BGB nicht der Bruttolohnanspruch. - ArbG Wetzlar, 13.08.1984 - 1 Ca 213/84
Einbehalten von Lohn aufgrund Pfändungsbeschluss; Einbehalten von gewährten …
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts Wetzlar (Urteil vom 8. Mai 1984 - 1 Ca 30/84 -, DB 1985, 288) ist die zu verzinsende Geldschuld im Sinne von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB und dementsprechend von § 291 BGB nicht der Bruttolohnanspruch. - LAG Baden-Württemberg, 25.05.1983 - 2 Sa 81/82
Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
Die Beklagte ist ferner durch rechtskräftiges Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. April 1982 - 2 Sa 81/82 - zur Zahlung von DM 6.193,-- an den Kläger verurteilt worden.
- BAG, 07.03.2001 - GS 1/00
Zinsen auf Bruttolohn
Inwieweit der Vierte Senat seine im Urteil vom 20. April 1983 (- 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 258 f.) vertretene Auffassung, daß der Arbeitnehmer Verzugszinsen nur aus den Nettobeträgen verlangen könne, der Sache nach durch den im Urteil vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5) entwickelten vollstreckungsrechtlichen Ansatz aufgegeben hat, kann demnach dahinstehen.Auch eine am Vollstreckungsrecht orientierte Lösung, wie sie der Vierte Senat im Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - (…aaO) vertreten hat, kommt danach nicht mehr in Betracht.
- BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95
Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung
Er weicht damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab (z.B. in den Urteilen vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse).Der Neunte Senat weicht damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der dem Arbeitnehmer Zinsen nur von einem dem Bruttobetrag entsprechenden Nettobetrag zusteht (Urteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse).
Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (Urteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 255 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse) ist Arbeitsentgelt während des Verzugs und vom Eintritt der Rechtshängigkeit an nach § 288 Abs. 1 Satz 1, § 291 BGB nur nach dem aus dem Bruttoentgelt für den Arbeitnehmer zu errechnenden Nettobetrag zu verzinsen.
Der Vierte Senat hat in seinem Urteil vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse) seine Auffassung, Prozeßzinsen könnten nur aus dem der Bruttovergütung entsprechenden Nettobetrag verlangt werden, damit begründet, Prozeß- und Verzugszinsen sollten dem Gläubiger einen Ausgleich dafür gewähren, daß der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkomme.
Dem läßt sich nicht mit der Erwägung begegnen, bei der Vollstreckung sei davon auszugehen, daß die Nettovergütung der Bruttovergütung entspreche, wenn die Zahlung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträgen nicht nachgewiesen werden könnten (BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).
- BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95
Gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt
Er ist davon ausgegangen, damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 255 - AP TVAL II § 21 Nr. 2; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3) sowie des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats (19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -) abzuweichen.Der Senat habe bereits in seiner Entscheidung vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3) seine Auffassung aus dem Urteil vom 20. April 1983 (- 4 AZR 497/80 - AP TVAL II § 21 Nr. 2) "der Sache nach" aufgegeben.
Er hat dazu ausgeführt, er habe sich im Urteil vom 19. September 1991 (- 2 AZR 619/90 -) der vom Vierten Senat im Urteil vom 13. Februar 1985 (aaO) vertretenen Auffassung angeschlossen, einem Arbeitnehmer stünden keine Ansprüche auf Zinsen aus den die Nettovergütung übersteigenden Bruttobeträgen zu.
- BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94
Divergenzbeschwerde - Klagehäufung
Das Bundesarbeitsgericht hat bisher in zwei Entscheidungen fallübergreifende Ausführungen dazu gemacht, daß die gesetzlichen Verzugszinsen allein aus der dem Arbeitnehmer zustehenden Nettoforderung zu berechnen sind (BAG Urteile vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse und BAGE 42, 244, 255 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II). - BAG, 12.03.1985 - 1 AZR 636/82
Aussperrung in der Druckindustrie 1978
Zinsen können nur aus dem Nettobetrag gefordert werden (vgl. BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt). - BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang
Unter Herausgabe des sich aus der Abrechnung ergebenden "Nettoverdienstes" kann allerdings auch die Zahlung des nach Abzug der tatsächlich abgeführten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auszuzahlenden Entgelts verstanden werden (BAG 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5; 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - nv.). - ArbG Frankfurt/Main, 26.11.1998 - 2 Ca 4267/98
Ankündigungsfrist für die einseitige Anordnung von Überstunden - …
Es entspricht daher eher dem Gesetzeszweck, den Verzugsschaden nur aus dem Nettobetrag zu berechnen (so auch BAG, Urteil vom 13. Februar 1985, 4 AZR 295/83, AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse). - BAG, 05.05.1999 - 4 AS 40/98 Der Neunte Senat meint, damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats in den Urteilen vom 20. April 1983 (- 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II) und vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse) abzuweichen, nach der dem Arbeitnehmer Zinsen nur von einem dem Bruttobetrag entsprechenden Nettobetrag zustehen sollen.
In der Entscheidung vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse) hat der Vierte Senat aber mit einem neuen Begründungsansatz diese Entscheidung der Sache nach aufgegeben.
Ein allgemeiner Grundsatz, daß Zinsen nur aus dem Nettobetrag mit Erfolg durchgesetzt werden können, ist in dem Urteil des Vierten Senats vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - aaO) gerade nicht aufgestellt.
- BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86
Betriebsübergang-Mietshaus
Prozeßzinsen stehen dem Kläger nach §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 1 BGB lediglich aus dem sich nach Abzug des Betrages von 7.530,60 DM ergebenden Nettodifferenzbetrag zu (BAGE 42, 244, 258 f. = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II, zu V 2 der Gründe; BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse). - BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 419/02
Eingruppierung: Pressefotografin als (Bild-) Redakteurin
das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes, wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (Senat 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5; 13. Mai 1981 - 4 AZR 1080/78 - BAGE 35, 251 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 1 = EzA TVG § 4 Presse Nr. 1). - BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 153/92
Bewährung einer Angestellten im Schreibdienst
- LAG Hamm, 30.03.2000 - 16 Sa 1684/99
Karenzentschädigung aus einer nachvertraglichen Wettbewerbsabrede; Gestellung …
- BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90
Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses
- BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 632/84
Arbeitsentgelt: Annahme einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst
- LAG Sachsen, 26.02.2001 - 2 Sa 106/99
Verweigerung der Leistung wegen Verjährung eines Nachzahlungsanspruches/Hemmung …
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder …
- BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
Tarifvertrag - Metallindustrie - Betriebsvereinbarung - Wechselschichtprämie - …
- LAG Hessen, 21.06.1990 - 9 Sa 1437/89
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88
Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des …
- LAG Hamburg, 28.06.1990 - 1 Sa 34/89
Zinsen; Bruttobetrag der Klageforderung; Nettobtrag der Klageforderung
- LAG Köln, 19.12.2000 - 9 (6) Sa 784/00
Anwendung des Tarifvertrags für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen
- LAG Berlin, 04.05.2000 - 7 Sa 1582/99
Eingruppierung: Codierer an einer Paketverteilanlage
- BAG, 09.09.1992 - 10 AZR 558/90
Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung - Bemessung des Weihnachtsgeldes …
- BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 671/84
Lohnabrechnung auf der Basis eines bestimmten Stundenlohns - Anspruch auf …
- LAG Köln, 29.08.2000 - 13 Sa 525/00
Anspruch auf Zahlung eines Vergütungsdifferenzbetrages aus einem gerichtlichen …
- LAG Niedersachsen, 25.03.1999 - 16a Ta 119/99
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf Zahlung restlichen Entgelts und …
- LAG Sachsen, 22.01.1997 - 2 Sa 992/96
Anspruch auf Zinsnachzahlung; Entrichtung von Zinsen auf die Bruttoforderung oder …
- LAG Hessen, 10.02.1993 - 9 Sa 484/92
Eingruppierung von Gesundheitsberatern mit Einzel- und Gruppenberatung bei den …
- BAG, 02.09.1992 - 10 AZR 596/90
Zahlung eines 13. Monatseinkommens trotz ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit
- LAG Sachsen, 04.05.1994 - 2 Sa 281/93
Vergütungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Vergütungsgruppe; Eingruppierung; BAT; …
- BAG, 26.10.1993 - 1 ABR 12/93
Tarifgerechte Eingruppierung eines Redakteurs - Zustimmungsverweigerung des …
- LAG Hamm, 21.08.1992 - 10 Sa 765/92
Jahressonderzuwendung; Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag; Befristung; Kündigung; …
- BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 111/86
Berücksichtigung der Leistungen nach Mutterschutzgesetz für die Ermittlung des …
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 234/94
- LAG Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 8 Sa 28/88
Anrechnung von Witwenbeihilfe auf betriebliche Witwenrente; Kostenträger der …
- ArbG Hanau, 09.10.1997 - 3 Ca 420/97
Vorliegen und Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs; Wahrung der Identität einer …
- BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 229/97
- BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 293/90
Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf den übertariflichen Lohnbestandteil - …
- BAG, 02.09.1992 - 10 AZR 355/90
Berücksichtigung von Krankheitszeiten bei der Auszahlung von Sonderzuwendung
- LAG Hessen, 29.04.1994 - 9 Sa 623/93
Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des …
- LAG Köln, 29.01.1997 - 7 Sa 807/96
Frage der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung bei fehlender Vertretungsmacht …
- LAG Hamm, 10.07.1996 - 3 Sa 1454/95
Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Lohngruppe; …
- LAG Sachsen, 10.12.1993 - 3 Sa 186/93
Lohnanspruch; Belohnung; Tarifvertrag; Deutsche Reichsbahn; DDR; Betriebstreue; …
- LAG Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 15 Sa 40/90
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen einen Urlaubsabgeltungsanspruch und gegen eine …
- BAG, 25.03.1987 - 4 AZR 253/86
Anspruch auf Zahlung von Lohn in Höhe des tariflichen Akkordrichtsatzes
- BAG, 21.05.1986 - 5 AZR 551/83
Anwendbarkeit des Bundesurlaubsgesetzes und des Lohnfortzahlungsgesetzes bei …
- BAG, 14.05.1985 - 1 AZR 375/81
Voraussetzungen für die Berichtigung einer Parteibezeichnung im Verlauf eines …
- BAG, 14.05.1985 - 1 AZR 221/82
- BAG, 17.06.1999 - 2 AS 39/98
- LAG Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 11 Sa 100/92
Zeit für das Anlegen und Ablegen der Arbeitskleidung als Arbeitszeit; Zeit für …
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