Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,435
BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83 (https://dejure.org/1985,435)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1985 - 4 AZR 295/83 (https://dejure.org/1985,435)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 (https://dejure.org/1985,435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1985, 1395
  • afp 1985, 232
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
    Im Sinne des früheren pressefachlichen Sprachgebrauchs und des Presserechts konnte als Redakteur nur angesehen werden, wer das "Redigieren" besorgt, d. h. das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes (BAG 35, 251, 264 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse), wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Wenn der Angestellte regelmäßig an der Erstellung des redaktionellen Teils einer Tageszeitung dadurch mitwirkt, daß er Wortbeiträge für die Presseberichterstattung und Kommentierung liefert, ist er nunmehr Redakteur im tariflichen Sinne, ohne daß es noch darauf ankäme, ob er auch die veröffentlichungsreife Bearbeitung vornimmt (BAG 35, 251, 267 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Hierbei verwenden die Tarifvertragsparteien das Wort "kreativ" in seiner allgemeinen, auf seine lateinische Wurzel zurückgehenden Bedeutung und verstehen demgemäß darunter eine eigenschöpferische, auf eigenen Einfällen und Entschlüssen beruhende Tätigkeit, ohne daß es insoweit auf Fragen des künstlerischen Charakters der Tätigkeit oder des Urheberrechts ankommt (BAG 35, 251, 266 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

    Es trifft zwar zu, daß der Kläger vor dem 1. Januar 1981 nach der Senatsrechtsprechung (vgl. BAG 35, 251, 267 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse) kein Redakteur im tariflichen Sinne war.

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
    Mit dieser Auslegung berücksichtigt der Senat auch den Grundsatz, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).

    Dann aber kann nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung der Zinsanspruch nur an den Geldbetrag anknüpfen, der durch Vollstreckung dem Gläubiger tatsächlich zufließen kann (vgl. BAG 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
    Da die Tarifvertragsparteien den Begriff des Redakteurs im MTV Redakteure näher umschrieben haben und dieser Begriff damit auch für den Geltungsbereich des später abgeschlossenen GTV Redakteure maßgebend ist, ist nach dem für die Tarifauslegung maßgebenden Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) unter "Redakteur" im Sinne von § 3 Ziff. I GTV Redakteure der Redakteur im Sinne der Protokollnotiz zu § 1 MTV Redakteure zu verstehen.

    Dieses Ergebnis wird auch dem Sinn und Zweck der tariflichen Regelung gerecht, der im Wortlaut seinen Niederschlag gefunden hat und deshalb für die Tarifauslegung zu berücksichtigen ist (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 871/78

    Redakteur - Wortmaterial - Bildmaterial - Veröffentlichungsreife Bearbeitung - …

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
    Im Sinne des früheren pressefachlichen Sprachgebrauchs und des Presserechts konnte als Redakteur nur angesehen werden, wer das "Redigieren" besorgt, d. h. das Sammeln, Sichten, Ordnen und Bearbeiten des zu publizierenden Stoffes (BAG 35, 251, 264 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse), wobei es auf eine veröffentlichungsreife Bearbeitung ankam (BAG Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Wer den zu publizierenden Stoff veröffentlichungsreif bearbeitet, fällt auch nach der tariflichen Legaldefinition des MTV Redakteure unter den Begriff des Redakteurs (in diesem Sinne versteht der Senat die Ausführungen im Senatsurteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 871/78 -, AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

  • ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84

    Zahlung des Unterschiedsbetrages zum Tariflohn bei untertariflicher Zahlung

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts Wetzlar (Urteil vom 8. Mai 1984 - 1 Ca 30/84 -, DB 1985, 288) ist die zu verzinsende Geldschuld im Sinne von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB und dementsprechend von § 291 BGB nicht der Bruttolohnanspruch.
  • ArbG Wetzlar, 13.08.1984 - 1 Ca 213/84

    Einbehalten von Lohn aufgrund Pfändungsbeschluss; Einbehalten von gewährten …

    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts Wetzlar (Urteil vom 8. Mai 1984 - 1 Ca 30/84 -, DB 1985, 288) ist die zu verzinsende Geldschuld im Sinne von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB und dementsprechend von § 291 BGB nicht der Bruttolohnanspruch.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.05.1983 - 2 Sa 81/82
    Auszug aus BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
    Die Beklagte ist ferner durch rechtskräftiges Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. April 1982 - 2 Sa 81/82 - zur Zahlung von DM 6.193,-- an den Kläger verurteilt worden.
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Inwieweit der Vierte Senat seine im Urteil vom 20. April 1983 (- 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 258 f.) vertretene Auffassung, daß der Arbeitnehmer Verzugszinsen nur aus den Nettobeträgen verlangen könne, der Sache nach durch den im Urteil vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5) entwickelten vollstreckungsrechtlichen Ansatz aufgegeben hat, kann demnach dahinstehen.

    Auch eine am Vollstreckungsrecht orientierte Lösung, wie sie der Vierte Senat im Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - (…aaO) vertreten hat, kommt danach nicht mehr in Betracht.

  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

    Er weicht damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab (z.B. in den Urteilen vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 258 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse).

    Der Neunte Senat weicht damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats ab, nach der dem Arbeitnehmer Zinsen nur von einem dem Bruttobetrag entsprechenden Nettobetrag zusteht (Urteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse).

    Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (Urteile vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 255 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 Tarifverträge: Presse) ist Arbeitsentgelt während des Verzugs und vom Eintritt der Rechtshängigkeit an nach § 288 Abs. 1 Satz 1, § 291 BGB nur nach dem aus dem Bruttoentgelt für den Arbeitnehmer zu errechnenden Nettobetrag zu verzinsen.

    Der Vierte Senat hat in seinem Urteil vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse) seine Auffassung, Prozeßzinsen könnten nur aus dem der Bruttovergütung entsprechenden Nettobetrag verlangt werden, damit begründet, Prozeß- und Verzugszinsen sollten dem Gläubiger einen Ausgleich dafür gewähren, daß der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkomme.

    Dem läßt sich nicht mit der Erwägung begegnen, bei der Vollstreckung sei davon auszugehen, daß die Nettovergütung der Bruttovergütung entspreche, wenn die Zahlung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträgen nicht nachgewiesen werden könnten (BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Presse).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95

    Gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt

    Er ist davon ausgegangen, damit von der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 255 - AP TVAL II § 21 Nr. 2; vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3) sowie des Zweiten, Fünften und Zehnten Senats (19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - 29. Mai 1991 - 5 AZR 288/90 - 2. Dezember 1992 - 10 AZR 261/91 -) abzuweichen.

    Der Senat habe bereits in seiner Entscheidung vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3) seine Auffassung aus dem Urteil vom 20. April 1983 (- 4 AZR 497/80 - AP TVAL II § 21 Nr. 2) "der Sache nach" aufgegeben.

    Er hat dazu ausgeführt, er habe sich im Urteil vom 19. September 1991 (- 2 AZR 619/90 -) der vom Vierten Senat im Urteil vom 13. Februar 1985 (aaO) vertretenen Auffassung angeschlossen, einem Arbeitnehmer stünden keine Ansprüche auf Zinsen aus den die Nettovergütung übersteigenden Bruttobeträgen zu.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht